Henry: Angebot bei Ebay vorzeitig beendet / Kaufvertrag wirksam

Hallo,

mir ist etwas ganz dummes passiert, und zwar war ich letzte Woche einkaufen und hatte während des Einkaufs mein iPad auf dem Beifahrersitz meines Autos liegen. Dummerweise habe ich vergessen die Tür abzuschließen. Naja, als ich vom Einkauf zurück kam war das iPad plötzlich weg. Ich vermute es wurde aus meinem Auto geklaut. Dummerweise hatte ich das iPad zu diesem Zeitpunkt bereits zum versteigern bei Ebay eingestellt. Da mir das iPad geklaut wurde mußte ich das zugehörige Ebay-Angebot natürlich stoppen. Nicht das es schon ärgerlich genug war, dass mir das Gerät geklaut wurde, nein jetzt besteht der bis zu diesem Zeitpunkte Höchstbietende darauf, dass ich ihm das Gerät zu diesem Betrag zukommen lasse, anbeglich bin ich einen rechtlichen Kaufvertrag mit ihm eingegangen.

Hab ich irgendeine Chance aus diese Sache rauszukommen?

Achso, hier noch die E-Mail von dem bis zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden:

ich erhielt eine E-Mail von ebay, dass Sie die Auktion über Apple iPad 4 vorzeitig beendet haben. Nach Durchsicht der eBay-AGB bemerkte ich § 10 Nr. 1, welcher besagt, dass durch die Einstellung eines Artikels auf ebay durch einen Auktionator, ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluß vorliegt. Weiter heißt es darin, dass auch im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Auktion durch den Anbieter ein Vertrag mit dem das höchste Gebot Abgebenden zustande kommt.

So war es auch hier, denn ich war ich im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Auktion Höchstbietender bei einem Betrag von 78 Euro. Damit ist zwischen Ihnen und mir ein Kaufvertrag über das Apple iPad 4 gegen Zahlung von 78,00 Euro zustande gekommen.

Bitte übermitteln Sie mir Ihre Bankverbindung, so dass ich den Kaufpreis alsbald anweisen kann. Im Gegenzug sende ich Ihnen meine Postanschrift, damit Sie nach Geldeingang den Versand des Artikels veranlassen können.

  1. Tach!

    Hab ich irgendeine Chance aus diese Sache rauszukommen?

    Wenn ich nach "kaufvertrag bei vorzeitigem abbruch ebay" suche, bekomme ich http://www.onlinemarktplatz.de/23964/vorzeitiger-abbruch-einer-ebay-auktion-kaufvertrag-ist-rechtsgultig/ angeboten. Da hat jemand was besseres gefunden und die Auktion abgebrochen. Das Gericht urteilte, dass der Vertrag zustandegekommen sei. Am Ende des Artikels gab es einen Link zu http://www.onlinemarktplatz.de/21423/bundesgerichtshof-entscheidet-vorzeitige-beendigung-einer-auktion-bei-diebstahl-der-ware-rechtens/, was eher deinem Fall entspricht. In dem Fall war der Abbruch rechtens. Weitere Fälle lassen sich sicherlich ebenso einfach finden. Für eine konkrete Rechtsberatung musst du allerdings einen Rechtsanwalt befragen.

    dedlfix.

  2. Hab ich irgendeine Chance aus diese Sache rauszukommen?

    Du hast als Privatperson ein gebrauchtes Einzelstück angeboten?

    Dann ist das Einzelstück durch den Diebstahl untergegangen. Glaubhaft auch durch den Auktionsabbruch.

    Unmögliches kann nicht verlangt werden.

    Wo ist denn der Gerichtsort :)

    Jörg Reinholz

    1. @@Jörg Reinholz:

      nuqneH

      Wo ist denn der Gerichtsort :)

      Sag nicht Hamburg.

      Qapla'

      --
      „Talente finden Lösungen, Genies entdecken Probleme.“ (Hans Krailsheimer)
      1. @@Jörg Reinholz:

        Sag nicht Hamburg.

        Das LG und OLG Hamburg hatte ich zuletzt ganz gut im Griff. (Das Urteil gab es, nachdem ich bei Strato die Rechtsabteilung impfte, was da vorzutragen sei.) Der Dörrkopp ist schon damals fast verreckt vor Wut.

        Hätte ja Kassel sein können. Da habe ich schon mal wen gegen die Pflaume erfolgreich vertreten. Vor dem Amtsgericht geht das durchaus.

        Jörg Reinholz

        1. Da habe ich schon mal wen gegen die Pflaume erfolgreich vertreten.

          Ach ja. Das war ja das genau Urteil von dem der sich selbst überaus lobende RECHTSANWALT Günter Freiherr von Gravenreuth meinte, es sei für ihn so gar rufschädlich, wenn ich es ungeschwärzt veröffentliche. Dabei zeigte das doch sehr genau auf, was für ein Typ von einer juristischen Pflaume der war.

          Jörg Reinholz

  3. Hallo,

    wenn du einen Artikel bei Ebay anbietest must du ihn in jedem Fall liefern. Eine Ausnahme ist nur, wenn du unverschuldet nicht mehr über ihn verfügen oder ihn in der beschriebenen Güte nicht mehr liefern kannst. Allerdings bist du in der Beweispflicht.

    Das

    Glaubhaft auch durch den Auktionsabbruch.

    reicht dazu nicht aus. Wenn der angebotene Gegenstand gestohlen wurde wäre zum Beispiel die Diebstahlsanzeige ein hinreichender Beleg.

    Gruss

    MrMurphy

    1. Das

      Glaubhaft auch durch den Auktionsabbruch.

      reicht dazu nicht aus. Wenn der angebotene Gegenstand gestohlen wurde wäre zum Beispiel die Diebstahlsanzeige ein hinreichender Beleg.

      Deshalb das "auch".

      Ich würde rein vorsorglich an eine Versicherung an Eides statt, ggf. auch die eines Zeugen beifügen, der da aussagt:
      1.) mit Handy losgefahren,
      2.) Auto unverschlossen abgestellt
      3.) nach Rückkehr: Handy weg.

      Wörter wie "vermute" in "Ich vermute es wurde aus meinem Auto geklaut." dürfen darin nicht vorkommen, hier muss eindeutig und klar bestimmt formuliert werden: "Es wurde aus meinem Auto geklaut." oder "Es wurde definitiv während des Einkaufs aus dem Auto gestohlen". "Vermuten" kann man nämlich viel, damit sagt man aber gerade aus, dass man an dem selbst dargestellten Sachverhalt Zweifel hat.

      Grund ist: Derlei Kleinkran wird oft auch ohne mündliches Verfahren erledigt: Urkundenprozess

      Jörg Reinholz

  4. Hi,

    Dummerweise habe ich vergessen die Tür abzuschließen.

    Allein dafür solltest du schon in der Pflicht sein, auf ggf. eigene Mehrkosten ein neues Gerät zu besorgen und dem Käufer zum Auktionspreis auszuhändigen :-P

    MfG ChrisB

    --
    RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?