Jörg Reinholz: Angebot bei Ebay vorzeitig beendet / Kaufvertrag wirksam

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Das

Glaubhaft auch durch den Auktionsabbruch.

reicht dazu nicht aus. Wenn der angebotene Gegenstand gestohlen wurde wäre zum Beispiel die Diebstahlsanzeige ein hinreichender Beleg.

Deshalb das "auch".

Ich würde rein vorsorglich an eine Versicherung an Eides statt, ggf. auch die eines Zeugen beifügen, der da aussagt:
1.) mit Handy losgefahren,
2.) Auto unverschlossen abgestellt
3.) nach Rückkehr: Handy weg.

Wörter wie "vermute" in "Ich vermute es wurde aus meinem Auto geklaut." dürfen darin nicht vorkommen, hier muss eindeutig und klar bestimmt formuliert werden: "Es wurde aus meinem Auto geklaut." oder "Es wurde definitiv während des Einkaufs aus dem Auto gestohlen". "Vermuten" kann man nämlich viel, damit sagt man aber gerade aus, dass man an dem selbst dargestellten Sachverhalt Zweifel hat.

Grund ist: Derlei Kleinkran wird oft auch ohne mündliches Verfahren erledigt: Urkundenprozess

Jörg Reinholz