Jörg Reinholz: So in etwa könnte die Abmahnung aussehen

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Einleitend: Verbindliche Rechtsberatung gibt es nur vom Anwalt. Ich äußere meine Meinung, die so zutreffend sein kann wie das, was manche Anwälte vor Gericht vortragen ...

Die Macher von http://digitrendmarketing.com/webcss/ sammeln fleißig Inhalte und kopieren sie auf ihre mit Werbung zugepflasterte Seite.

Die Rechtslage scheint ziemlich eindeutig.

Der Herr Jean Pabst aus Halstenbek sollte sich also nicht wundern wenn er per Brief, Fax oder Email (keine Formvorschrift!) eine Abmahnung wie z.B. die folgende erhält:

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Sehr geehrter Herr Jean Pabst,

gemäß gefestigter deutscher Rechtsprechung sind Sie als Inhaber und Admin C der Domain "DIGITRENDMARKETING.COM" Ansprechpartner in allen Rechtsfragen. Dies gilt ebenso hinsichtlich der Störerhaftung, insbesondere Urheberrechtsverletzungen.

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Alternative 1:

Auf der Webseite http://digitrendmarketing.com/webcss/usability-engineering-oder-anwenderzentrierte-software-entwicklung/ verbreiten Sie, ohne dass Sie eine Erlaubnis meiner Person als Urheber besitzen, einen Artikel, an welchen ich als Autor die Urheberrechte habe.

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Alternative 2:

Ich vertrete als Vorstand ordnungsgemäß den Verein SELFHTML e.V.

Auf der Webseite http://digitrendmarketing.com/webcss/usability-engineering-oder-anwenderzentrierte-software-entwicklung/ verbreiten Sie, ohne dass Sie eine Erlaubnis des Vereines SELFHTML e.V., einen Artikel, an welchem der Verein SELFHTML e.V. die Verbreitungsrechte durch Abtretung ordungsgemäß erworben hat. Der Verein SELFHTML e.V. hat hierbei vom Autor auch das Recht und die Pflicht, eine unrechtmäßige Weiterverbreitung zu verfolgen, übernommen und ist hierdurch ordnungsgemäß bevollmächtigt.
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Es handelt sich bei dem Verhalten um eine strafbare Urheberrechtsverletzung gemäß § 106 UrhG. Sie haften aus §§ 823, 1004 BGB auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz.

Sie haben die weitere Verbreitung des gegenständlichen Artikels unverzüglich zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben in welcher Sie bei einem Vertragsstrafeversprechen von [€ 1000] für jeden Fall der Übertretung erklären, dass Sie auf eine vollständige oder nicht durch das Zitatrecht gedeckte, teilweise Wiedergabe des Artikels künftig unterlassen. Diese Unterlassungserklärung muss die Verantwortung für das Handeln von Geschäftsgehilfen einschließen und darf den Fortsetzungszusammenhang nicht ausschließen.

Für den Eingang der Unterlassungserklärung habe ich den [now()+4d] 12:00 Uhr hier vorliegend vorgesehen.

Sollte die Unterlassungerklärung nicht bis zu diesem Ultimatum hier urschriftlich vorliegen und sollte die Urheberrechtsverletzung nicht bis zum [now()+2d] 12:00 Uhr beseitigt sein, so werde ich nicht zögern [im Auftrag des Vereins SELFHTML e.V.] Klage zu erheben.

Für die Prüfung und Ermittlung eines Schadensersatzanspruches haben Sie mir mitzuteilen, wie oft der von Ihnen rechtswidrig verbreitete Artikel abgerufen wurde, welche Einnahmen Sie daraus hatten und ob Sie diesen auch in weiteren Webauftritten oder sonstige Weise verbreiten. Falls Letztgenanntes der Fall ist, dann unter Angabe der Auflagenzahlen, Abrufe und Umsätze.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen im Fall der Verweigerung (auch durch Schweigen) hohe Kosten entstehen werden.

[Falls von einem Anwalt: Ich bin ordnungsgemäß bevollmächtigt. Selbstverständlich haben Sie (gemäß §823 BGB) auch die Kosten für meine Inanspruchnahme zu zahlen. Ich erlaube mir deshalb, Ihnen eine Rechnung über [$IrreGroßeZahl] € beizufügen.]

Für [die Zahlung der Gebühren und] der Umsatz sowie Abrufzahlen setze ich Ihnen eine Frist bis zum [now()+10d]. Ansonsten werde ich auch hier die Klage voraussichtlich erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Foo Bar, [Rechtsanwalt|Vereinsvorstand|Autor]
Ort, am [now()]

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Ich denke mal, ein Anwalt würde das nicht so sehr viel anders formulieren, denn obige "Literatur" ist ein "Klassiker". Freilich haftet der und der würde auch eine verbindliche Rechtsberatung gewähren, was mir gar nicht möglich ist, da ich auch die Umstände des Einzelfalls gar nicht kenne.

Man sollte übrigens in dem, was Juristen "Lebenswirklichkeit" nennen und von deren beruflicher Gedankenwelt also deutlich abtrennen,  immer bedenken, wie man auf ein solches Schreiben selbst regieren würde.

Jörg Reinholz