Jörg Reinholz: Domain verkaufen - Erfahrungswerte?

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Dabei ist es völlig egal ob es eine .com/.net/.org-Domainb ist, wenn er die nicht rausrückt, kriegt er Ärger.

Nein. Das war mal.

Wenn er eine Webseite länger als der Markeninhaber darauf hat, dann nutzt er sie länger und der Markenanmelder hat ein Problem.

Wenn er aber keine Webseite darauf hat, dann kann der Markenanmelder nichts reklamieren.

Probleme hat man eigentlich (jenseits des Gedankens an die allzeit mögliche aber im Prinzip unbestrafbare Rechtsbeugung) nur dann, wenn die Markenanmeldung vor der Registrierung der Domain erfolgte oder aber der "gute Name" schon vorher einen Marktwert besaß.

Es gibt dazu Urteile.

Jörg Reinholz