Om nah hoo pez nyeetz, Der Martin!
Die klassischen Haustürgeschäfte sind ja aus genau diesem Grund widerrufbar bzw. anfechtbar. Und ich finde, diese "Überfallkommandos" durch Automobilclub, Stromanbieter, Versicherer oder Mobilfunk-Anbieter in den Ladeneingängen sollten genauso behandelt werden. Wie die Rechtslage hier tatsächlich aussieht, weiß ich aber auch nicht.
Deshalb gelten solche Geschäfte ebenfalls als Haustürgeschäfte.
Matthias