Matthias Apsel: Vertrag Kündigung

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Om nah hoo pez nyeetz, Der Martin!

Die klassischen Haustürgeschäfte sind ja aus genau diesem Grund widerrufbar bzw. anfechtbar. Und ich finde, diese "Überfallkommandos" durch Automobilclub, Stromanbieter, Versicherer oder Mobilfunk-Anbieter in den Ladeneingängen sollten genauso behandelt werden. Wie die Rechtslage hier tatsächlich aussieht, weiß ich aber auch nicht.

Deshalb gelten solche Geschäfte ebenfalls als Haustürgeschäfte.

Matthias

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Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen chi und Chicago.