Dzulu: Vertrag Kündigung

Hallo,

meinem Vater wurde ein Vertrag von Kabel Deutschland in einem Elektromarkt aufgeschwatzt. Seitdem sind 10 Tage vergangen. Handelt es sich hier um ein Haustürgeschäft, also gibt es hier 14 Tage Rücktrittsrecht. Wo könnte ich genau suchen?

  1. meinem Vater wurde ein Vertrag von Kabel Deutschland in einem Elektromarkt aufgeschwatzt.

    Naja, das Schwatzen bewirkt noch keinen Vertrag. Hat er denn was unterschrieben?

    Seitdem sind 10 Tage vergangen. Handelt es sich hier um ein Haustürgeschäft, also gibt es hier 14 Tage Rücktrittsrecht. Wo könnte ich genau suchen?

    Rücktrittsrecht (bei Unterschrift) weiss ich nicht. Aber auf jeden Fall sollte man per Einschreiben mit Rückschein ***sofort*** die Zustimmung zurückziehen, also eindeutig darauf hinweisen, dass der Vertrag nicht gewünscht ist.

    Dann kann man immer noch in Ruhe recherchieren. Und - so vermute ich - der Vertragsgegner wird den Vertrag anullieren. Wenn nicht, dann siehe Recherche.

    Linuchs

    1. Rücktrittsrecht (bei Unterschrift) weiss ich nicht. Aber auf jeden Fall sollte man per Einschreiben mit Rückschein ***sofort*** die Zustimmung zurückziehen, also eindeutig darauf hinweisen, dass der Vertrag nicht gewünscht ist.

      Und gleich dazuschreiben, dass dies eine ordentliche Kündigung zum nächsten Termin ist, falls ein Rücktritt nicht möglich ist und keine Kulanz gewährt wird.

      Sonst hoffen die auf die "Vergesslichkeit" oder nachträgliches Dulden.

      Linuchs

  2. Wenn dein Vater in einem Laden war bezweifel ich das es ein Haustürgeschäft war.
    Im Vertrag von Kabel Deutschland stehen die Rücktrittbedingungen immer drin.

    Gruß
    Kabeldeutschland bietet W-Lan Router an wie ironisch
    T-Rex

  3. Moin!

    meinem Vater wurde ein Vertrag von Kabel Deutschland in einem Elektromarkt aufgeschwatzt. Seitdem sind 10 Tage vergangen. Handelt es sich hier um ein Haustürgeschäft, also gibt es hier 14 Tage Rücktrittsrecht. Wo könnte ich genau suchen?

    Es handelt sich um kein Haustürgeschäft, da kein Vertreter an die Tür kam, unaufgefordert klingelte und irgendwas verkauft hat.

    Dein Vater sollte einen reichhaltigen Packen mit Vertragsunterlagen bekommen haben, in denen sich die Vertragsbedingungen wiederfinden. Den solltest du dir durchlesen.

    Und ansonsten würde ich meinen, dass dein Vater, solange er noch nicht entmündigt ist, ja durchaus selbst entscheiden darf, wo er sein Geld ausgibt. :)

    - Sven Rautenberg

  4. Hallo,

    meinem Vater wurde ein Vertrag von  [Anbieter] in einem Elektromarkt aufgeschwatzt.

    Schwierig ich würde sagen es ist kein Haustürgeschäft.
    Die Frage ist aber interessant, denn heute ist es doch oft so man kauft irgendwo ein und muß sich erst an den Automobilclub, Spendensammler und Staubsaugerverkäufer durchmogeln.

    1. Hi,

      Schwierig ich würde sagen es ist kein Haustürgeschäft.

      naja, an der Haustür des Elektrogeschäfts. ;-)

      Die Frage ist aber interessant, denn heute ist es doch oft so man kauft irgendwo ein und muß sich erst an den Automobilclub, Spendensammler und Staubsaugerverkäufer durchmogeln.

      Ja, die sind mir auch ein Dorn im Auge. Und von der psychologischen Seite betrachtet ist es IMO dasselbe: Man wird unvorbereitet mit einem "unwiderstehlichen" Angebot konfrontiert und zu einer schnellen Entscheidung genötigt, die man bei gründlicher Überlegung vielleicht so nicht treffen würde.

      Die klassischen Haustürgeschäfte sind ja aus genau diesem Grund widerrufbar bzw. anfechtbar. Und ich finde, diese "Überfallkommandos" durch Automobilclub, Stromanbieter, Versicherer oder Mobilfunk-Anbieter in den Ladeneingängen sollten genauso behandelt werden. Wie die Rechtslage hier tatsächlich aussieht, weiß ich aber auch nicht.

      Ciao,
       Martin

      --
      Die letzten Worte des Neandertalers:
      Möchte doch zu gern wissen, was in der Höhle ist ...
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      1. Om nah hoo pez nyeetz, Der Martin!

        Die klassischen Haustürgeschäfte sind ja aus genau diesem Grund widerrufbar bzw. anfechtbar. Und ich finde, diese "Überfallkommandos" durch Automobilclub, Stromanbieter, Versicherer oder Mobilfunk-Anbieter in den Ladeneingängen sollten genauso behandelt werden. Wie die Rechtslage hier tatsächlich aussieht, weiß ich aber auch nicht.

        Deshalb gelten solche Geschäfte ebenfalls als Haustürgeschäfte.

        Matthias

        --
        Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen chi und Chicago.

        1. Die klassischen Haustürgeschäfte sind ja aus genau diesem Grund widerrufbar bzw. anfechtbar. Und ich finde, diese "Überfallkommandos" durch Automobilclub, Stromanbieter, Versicherer oder Mobilfunk-Anbieter in den Ladeneingängen sollten genauso behandelt werden.

          Deshalb gelten solche Geschäfte ebenfalls als Haustürgeschäfte.

          Der Hinweis ist gut, aber hier kaum zutreffend, denn der Vertreter befand sich "in einem Elektromarkt".

          Ein Elektromarkt fällt nicht unter die in deinem Artikel genannten "öffentlichen Verkehrsmittel und –flächen" und es ist nun auch nicht so, dass ein Kabel-Deutschland-Vertreter in einem Elektromarkt "überraschend" wäre in dem Sinne, dass der Kunde in einem Elektromarkt "nicht mit Vertragsangeboten rechnet". Ganz im Gegenteil: Neben den eigenen Läden würde ich Elektromärkte sogar als (stationäre) Hauptabsatzschiene für alle Arten von Telekommunikationsverträgen ansehen.

          Zur Ausgangsfrage: Kabel Deutschland ist eigentlich recht kulant. Anrufen oder schreiben, Verkaufssituation schildern (tüddeliger alter Opa bekommt von gewieftem Schlipsträger was aufgeschwatzt), um Storno bitten. Freundlich oder zumindest höflich bleiben.

          1. Hallo,

            Deshalb gelten solche Geschäfte ebenfalls als Haustürgeschäfte.
            Der Hinweis ist gut, aber hier kaum zutreffend, denn der Vertreter befand sich "in einem Elektromarkt".
            Ein Elektromarkt fällt nicht unter die in deinem Artikel genannten "öffentlichen Verkehrsmittel und –flächen" ...

            das kommt nun sehr darauf an, was man unter "öffentlich" versteht. Im amtlich-juristischen Sprachgebrauch ist das nämlich etwas anderes, als die Masse der Bevölkerung als "öffentlich" bezeichnet. Für Otto Normalverbraucher ist das jeder Ort, der für die Allgemeinheit zugänglich ist - also auch die Geschäftsräume von Supermärkten, Baumärkten oder Restaurants.

            und es ist nun auch nicht so, dass ein Kabel-Deutschland-Vertreter in einem Elektromarkt "überraschend" wäre in dem Sinne, dass der Kunde in einem Elektromarkt "nicht mit Vertragsangeboten rechnet".

            Doch, ist es möglicherweise schon - je nachdem, was der OP hier mit dem Elektromarkt meinte. Leider geht das aus seinem Text nicht eindeutig hervor. Wenn es ein Elektromarkt im Sinne von Elektronik ist, der auch Computer, Telefone und so'n Kram führt, dann gebe ich dir bedingt Recht. Dann ist ein Angebot eines Kommunikationsdienstleisters hier durchaus gut aufgehoben; für mich hat es aber trotzdem noch den Charakter eines Haustürgeschäfts, da ist es aus meiner Sicht egal, ob der Anbieter seinen provisorischen Stand auf der Straße aufgebaut hat oder als Gast in den Geschäftsräumen eines anderen Ladens. Das ändert sich für mich erst dann, wenn der "Fremd"-Anbieter einen festen Stand in den Räumen eines anderen Ladens hat, und das beispielsweise auch durch ein Plakat, ein Banner oder eine Reklamefahne von außen erkennbar ist.

            Ich hatte "Elektromarkt" allerdings eher im Sinne eines Baumarkts verstanden. Und dort würde ich den Stand eines Kommunikationsdiesntleisters tatsächlich als "überraschend" und "nicht zu erwarten" einordnen.

            Ganz im Gegenteil: Neben den eigenen Läden würde ich Elektromärkte sogar als (stationäre) Hauptabsatzschiene für alle Arten von Telekommunikationsverträgen ansehen.

            Wenn wir im Bereich der Consumer-Elektronik sind, wie ich sie oben umrissen habe - ja, einverstanden.

            Zur Ausgangsfrage: Kabel Deutschland ist eigentlich recht kulant. Anrufen oder schreiben, Verkaufssituation schildern (tüddeliger alter Opa bekommt von gewieftem Schlipsträger was aufgeschwatzt), um Storno bitten. Freundlich oder zumindest höflich bleiben.

            Vor allem der Hinweis, freundlich zu bleiben, ist oft Gold wert. Fällt einem aber manchmal schwer, wenn man sich sowieso schon über den Gesprächspartner geärgert hat.

            Schönes Wochenende,
             Martin

            --
            Früher habe ich mich vor der Arbeit gedrückt. Heute könnte ich stundenlang zusehen.
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          2. Om nah hoo pez nyeetz, Hansemann!

            Die klassischen Haustürgeschäfte sind ja aus genau diesem Grund widerrufbar bzw. anfechtbar. Und ich finde, diese "Überfallkommandos" durch Automobilclub, Stromanbieter, Versicherer oder Mobilfunk-Anbieter in den Ladeneingängen sollten genauso behandelt werden.

            Deshalb gelten solche Geschäfte ebenfalls als Haustürgeschäfte.

            Der Hinweis ist gut, aber hier kaum zutreffend, denn der Vertreter befand sich "in einem Elektromarkt".

            Das stimmt, aber ich bezog mich ausschließlich auf den zitierten Teil aus Martins Beitrag.

            Matthias

            --
            Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Fan und Fango.