Hansemann: Vertrag Kündigung

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Die klassischen Haustürgeschäfte sind ja aus genau diesem Grund widerrufbar bzw. anfechtbar. Und ich finde, diese "Überfallkommandos" durch Automobilclub, Stromanbieter, Versicherer oder Mobilfunk-Anbieter in den Ladeneingängen sollten genauso behandelt werden.

Deshalb gelten solche Geschäfte ebenfalls als Haustürgeschäfte.

Der Hinweis ist gut, aber hier kaum zutreffend, denn der Vertreter befand sich "in einem Elektromarkt".

Ein Elektromarkt fällt nicht unter die in deinem Artikel genannten "öffentlichen Verkehrsmittel und –flächen" und es ist nun auch nicht so, dass ein Kabel-Deutschland-Vertreter in einem Elektromarkt "überraschend" wäre in dem Sinne, dass der Kunde in einem Elektromarkt "nicht mit Vertragsangeboten rechnet". Ganz im Gegenteil: Neben den eigenen Läden würde ich Elektromärkte sogar als (stationäre) Hauptabsatzschiene für alle Arten von Telekommunikationsverträgen ansehen.

Zur Ausgangsfrage: Kabel Deutschland ist eigentlich recht kulant. Anrufen oder schreiben, Verkaufssituation schildern (tüddeliger alter Opa bekommt von gewieftem Schlipsträger was aufgeschwatzt), um Storno bitten. Freundlich oder zumindest höflich bleiben.