Ach Du scheisse, das wird ja noch besser. Nee, jetzt mal im Ernst: sind die verrückt?
"Während bisher im Gegensatz zur Einzugsermächtigung keine Unterschrift des Bestellers erforderlich war, ist es ab Februar 2014 erforderlich, das der Besteller bei Lastschrift ein Mandat erteilen muss. Dieses ist dann 36 Monate gültig, muss aber vor Einzug erst einmal 14 Tage ruhen. Das Mandat ist aber nur auf den einmal vereinbarten Einzugsbetrag fixiert ( z.B. monatlicher gleicher Mitgliedsbeitrag bei einem Verein). Ändert sich die Summe ist wieder ein neues Mandat erforderlich. Bei Online-Bestellungen ist ja in der Regel der Bestellwert jeder Bestellung des gleichen Kunden nie gleich, also immer neues Mandat und 14 Tage ruhen lassen.
Es wird aber noch komplizierter. Der Kunde muss mindestens 5 Tage vor Einzug der Lastschrift informiert werden. An welchem Tag die Abbuchung erfolgt, damit das Konto auch ausreichend Deckung aufweist."
Cheers,
Baba