So wie ich das sehe, geht es doch um die Beschränkung auf einem Ausweis. Und da macht eine Beschränkung deshalb sinn, weil das Format vorgegeben ist.
Das Format ist vorgegeben und die Schrift ist eindeutig proportional - eine Zeichenbeschränkung ist hier nicht sinnvoll - zudem kann man den Text ja ab einer gewissen Zeichenlänge kleiner machen.
Und bei Formularvalidierungen geht es ja auch um das Abhalten von schädlichen Code und daher macht auch hier eine Beschränkung sinn.
Nein, das abhalten von schädlichem Code hat _nichts_ mit Formularvalidierung zu tun.
Bei der Formularvalidierung geht es um eine Plausiblitätsprüfung der Eingaben um mögliche Fehler ggf. im Vorfeld auszuschließen. z.B. kann man davon ausgehen, dass eine E-Mail-Adresse ein @-Zeichen enthält, ist das nicht der Fall, liegt ein Eingabefehler vor.
Im Kontext von SQL wäre O'Neil z.B. ein "schädlicher Code", weil das ' der Stringbegrenzer ist - trotzdem, darf man nicht einfach verlagen, dass man dieses Zeichen nicht eingeben darf, warum auch? Das ist nachher die Aufgabe der Kontextgerechten Behandlung bei der Weiterverarbeitung.