Hael: Neue Pflichtangabe bei Gutschriften

Hi,

Die nachfolgend dargestellten Änderungen treten am 30.6.2013 (=Tag nach der Verkündung des AmtshilfeRLUmsG im Bundesgesetzblatt) in Kraft. Sie sind damit erstmals auf Umsätze anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 UStG).

Neue Pflichtangabe bei Gutschriften

Als Gutschrift bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, die vom Empfänger einer Leistung (oder einem Dritten, den der Empfänger beauftragt hat) ausgestellt wird. Gutschriften kommen häufig dann zum Einsatz, wenn es für den Leistungsempfänger einfacher ist, die zur Abrechnung erforderlichen Informationen zu beschaffen.

Künftig muss eine Gutschrift ausdrücklich als solche bezeichnet werden, das (ggf. elektronische) Dokument muss also die Angabe „Gutschrift“ enthalten. Unschädlich wird voraussichtlich auch die alternative englische Angabe "self-billed invoice" sein (BMF, Schreiben (Entwurf) v. 10.12.2012, IV D 2 - S 7280/12/10002).

Quelle: Neue Pflichtangabe bei Gutschriften

Frage: Klar ist nun, wie eine "echte Gutschrift" (s.o) zu benennen ist. Weiß einer hier, ob meine bisherigen "betragskorrigierenden Rechnungen des Leistungsgebers namens Gutschrift" zwingend umbenannt werden _müssen_ oder weiterhin Gutschrift heißen dürfen? (ggf. bitte mit Link zur Quelle)?

Hael

  1. hi,

    Frage: Klar ist nun, wie eine "echte Gutschrift" (s.o) zu benennen ist. Weiß einer hier, ob meine bisherigen "betragskorrigierenden Rechnungen des Leistungsgebers namens Gutschrift" zwingend umbenannt werden _müssen_ oder weiterhin Gutschrift heißen dürfen? (ggf. bitte mit Link zur Quelle)?

    Quelle keine, aber ich lese bei Dir, dass das Wort "Gutschrift" enthalten sein muss. Das wäre es ja bei Dir.

    mfg

    tami

    1. hi,

      hi,

      Frage: Klar ist nun, wie eine "echte Gutschrift" (s.o) zu benennen ist. Weiß einer hier, ob meine bisherigen "betragskorrigierenden Rechnungen des Leistungsgebers namens Gutschrift" zwingend umbenannt werden _müssen_ oder weiterhin Gutschrift heißen dürfen? (ggf. bitte mit Link zur Quelle)?

      Quelle keine, aber ich lese bei Dir, dass das Wort "Gutschrift" enthalten sein muss. Das wäre es ja bei Dir.

      Es bleibt dabei, wie Du ja selber schreibst:

      " Seit dem 30. Juni 2013 muss die Gutschrift explizit mit der Angabe „Gutschrift“ („self bil-
      ling invoice“) versehen sein."

      http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/817632/.45./data/Merkblatt_Pflichtangaben_fuer_Rechnungen-data.pdf;jsessionid=5C654819CD1EAC6BA1AC31195822FA84.repl2

      mfg

      tami

      1. Auch auf die Gefahr hin mich völligst zu blamieren, aber kann mir das hier mal jemand in normalem Deutsch wiedergeben bitte:

        Als Gutschrift bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, die vom Empfänger einer Leistung (oder einem Dritten, den der Empfänger beauftragt hat) ausgestellt wird.

        Also ich lese da mit meinen 3 noch funktionierenden Gehirnzellen heraus, das jetzt jede Rechnung "Gutschrift" heißen muss?

        Gruß
        der anonyme T-Rex alias
        DJ Hirnschwund

        1. Hi!

          Als Gutschrift bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, die vom Empfänger einer Leistung (oder einem Dritten, den der Empfänger beauftragt hat) ausgestellt wird.

          Also ich lese da mit meinen 3 noch funktionierenden Gehirnzellen heraus, das jetzt jede Rechnung "Gutschrift" heißen muss?

          Nein!
          Der entscheidende Passus ist:"die vom Empfänger einer Leistung (oder einem Dritten, den der Empfänger beauftragt hat) ausgestellt wird"!

          Der Gegenpart ist der Erbringer der Leistung. Oder im "normalen" Sprachgebrauch "Auftraggeber" und "Auftragnehmer".

          Und üblicherweise erstellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rechnung (über seine erbrachten Leistungen). Der oben angesprochene Fall ist in der Praxis eher selten.

          Dem OP wiederum geht es nach meinem Verständnis aber auch eher um den Fall, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber (auch "Kunde" genannt) eine "Gutschrift" ausstellt. Das kann bspw. der Fall sein, wenn sich in eine zuvor ausgestellte Rechnung ein Fehler eingeschlichen hat, oder nachträglich preisliche Minderungen eintreten.

          Nach meinem Verständnis ist es in diesen Fällen so, dass es sich nur dann um eine Gutschrift handelt, die dann auch so heißen muss, wenn unterm Strich_keine_Forderung_gegen den Empfänger steht.

          In allen anderen Fällen ist es nach wie vor eine "Rechnung".

          Mein Tipp: Beim zuständigen Finanzamt nachfragen!
          Die müssen sich ja damit auskennen und sind meiner Erfahrung nach auch sehr hilfsbereit.

          Gruß Gunther

          1. hi,

            Nach meinem Verständnis ist es in diesen Fällen so, dass es sich nur dann um eine Gutschrift handelt, die dann auch so heißen muss, wenn unterm Strich_keine_Forderung_gegen den Empfänger steht.

            Es ist eigentlich doch ganz klar formuliert: bisher konnte man einfach "Rechnung" im Betreff schreiben, und dann hatte man quasi eine "Negativrechnung" als Gutschrift. Jetzt _muss_ da "Gutschrift" stehen, wenn man jemanden eine solche ausstellt. Das kann u.a. auch der Fall sein, wenn die Leistungsdaten und Gutschriftenhöhe bereits vereinbart sind und der Gutschriftsteller die nötigen Daten alle hat. Er braucht dann nicht auf eine Rechnung von wem auch immer zu warten. Das kann ja zB. auch ein Veranstalter sein, der einen Künstler bezahlt. Das kann verschnellern und vereinfachen ... (und muss nix böses heißen) ...;

            mfg

            tami

            1. Es ist eigentlich doch ganz klar formuliert: bisher konnte man einfach "Rechnung" im Betreff schreiben, und dann hatte man quasi eine "Negativrechnung" als Gutschrift. Jetzt _muss_ da "Gutschrift" stehen, wenn man jemanden eine solche ausstellt.

              Aber eben genau dann, wenn der Leistungsempfänger sie ausstellt.

              Meine Frage zielt darauf, ob deshalb die bisherigen "Gutschriften" (also die eigentlichen Rechnungskorrekturen" nun nicht mehr einfach "Gutschrift" heißen dürfen.

              Hintergrund: Ich, als Softwareentwickler einer Warenwirtschaftssoftware) habe ein Schreiben eines Steuerberaters eines Kunden erhalten (im Sinne von Email wurde weiter geleitet), daß in einem Absatz davon spricht, daß man "bisherige Gutschriften" umbennenen _sollte_ ... und das dann in einem Absatz später quasi als Pflicht darstellt.

              Da ich von diesem Steuerberater aber eh nicht die beste Meinung habe, will ich mir ein eigenes Bild machen.

              Hael

              1. hi,

                Da ich von diesem Steuerberater aber eh nicht die beste Meinung habe, will ich mir ein eigenes Bild machen.

                Vielleicht reden wir aneinander vorbei? Ich stelle regelmäßig Gutschriften aus. So wie ich es lese konnte ich bisher einfach "Rechnung" oben reinschreiben, obwohl es eine Gutschrift war. Jetzt _muss_ dort irgendwo "Gutschrift" stehen. Zb. würde im Betreff "Rechnung/Gutschrift" reichen, so wie ich das lese. Wenn ein Kunde es anders will bzw. dem Du die Gutschrift für jemanden ausstellst, der das andres will, dann mach es doch so, wie der das will. Da bei der Unternehmung für die ich das mache alles monatlich an einen Steuerberater geht, denke ich, dass "meine" Variante korrekt sein sollte, da der Steuerberater jeden Fehler in der Regel anmahnt ...;

                mfg

                tami