Hi!
Als Gutschrift bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, die vom Empfänger einer Leistung (oder einem Dritten, den der Empfänger beauftragt hat) ausgestellt wird.
Also ich lese da mit meinen 3 noch funktionierenden Gehirnzellen heraus, das jetzt jede Rechnung "Gutschrift" heißen muss?
Nein!
Der entscheidende Passus ist:"die vom Empfänger einer Leistung (oder einem Dritten, den der Empfänger beauftragt hat) ausgestellt wird"!
Der Gegenpart ist der Erbringer der Leistung. Oder im "normalen" Sprachgebrauch "Auftraggeber" und "Auftragnehmer".
Und üblicherweise erstellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rechnung (über seine erbrachten Leistungen). Der oben angesprochene Fall ist in der Praxis eher selten.
Dem OP wiederum geht es nach meinem Verständnis aber auch eher um den Fall, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber (auch "Kunde" genannt) eine "Gutschrift" ausstellt. Das kann bspw. der Fall sein, wenn sich in eine zuvor ausgestellte Rechnung ein Fehler eingeschlichen hat, oder nachträglich preisliche Minderungen eintreten.
Nach meinem Verständnis ist es in diesen Fällen so, dass es sich nur dann um eine Gutschrift handelt, die dann auch so heißen muss, wenn unterm Strich_keine_Forderung_gegen den Empfänger steht.
In allen anderen Fällen ist es nach wie vor eine "Rechnung".
Mein Tipp: Beim zuständigen Finanzamt nachfragen!
Die müssen sich ja damit auskennen und sind meiner Erfahrung nach auch sehr hilfsbereit.
Gruß Gunther