Es ist eigentlich doch ganz klar formuliert: bisher konnte man einfach "Rechnung" im Betreff schreiben, und dann hatte man quasi eine "Negativrechnung" als Gutschrift. Jetzt _muss_ da "Gutschrift" stehen, wenn man jemanden eine solche ausstellt.
Aber eben genau dann, wenn der Leistungsempfänger sie ausstellt.
Meine Frage zielt darauf, ob deshalb die bisherigen "Gutschriften" (also die eigentlichen Rechnungskorrekturen" nun nicht mehr einfach "Gutschrift" heißen dürfen.
Hintergrund: Ich, als Softwareentwickler einer Warenwirtschaftssoftware) habe ein Schreiben eines Steuerberaters eines Kunden erhalten (im Sinne von Email wurde weiter geleitet), daß in einem Absatz davon spricht, daß man "bisherige Gutschriften" umbennenen _sollte_ ... und das dann in einem Absatz später quasi als Pflicht darstellt.
Da ich von diesem Steuerberater aber eh nicht die beste Meinung habe, will ich mir ein eigenes Bild machen.
Hael