Man kann Verträge unter sonst was für Namen wirksam abschließen. Das ist meiner Erinnerung nach im BGB geregelt, leider finde ich den Paragraphen nicht.
Wie sehr sollte es einen "jucken" was in AGBs steht die man mehr oder auch weniger bewusst bestätigt?
Die sollten einen schon jucken, zumindest die, die einem wirksam zugegangen sind, was oft nicht der Fall ist. Auch sind Bedingungen oft unwirksam. Und die restlichen Bedingungen geben nicht selten nur den aktuellen Stand der Rechtslage wieder. Meist jucken mich die AGBs nicht.