Encoder: Angabe korrekter persönlicher Daten

Hallo
Eine Diskussion ging um Anmeldungen zu was auch immer, wo man ja meistens alle möglichen echten Daten angeben soll. Bei Foren wo es nur um Registrierung geht tut das ja so gut wie keiner. Man braucht einen Nick, ein Passwort, eine Mailadresse. Mehr nicht.
Wenn ich mir etwas nach Hause bestelle wäre es natürlich sinnvoll wenn Name und Adresse soweit stimmen dass ein Paketzusteller mich auch wirklich findet.

Dann kam die Frage auf, was ist wenn ich für etwas bezahle, muss ich mich da auch mit sämtlichen geforderten Daten richtig anmelden? Eigentlich sollte es ja reichen wenn die Zahlung eingeht. Wozu muss Adresse und Telefonnummer bekannt sein? Wozu muss der richtige Name bekannt sein?
Wie sehr sollte es einen "jucken" was in AGBs steht die man mehr oder auch weniger bewusst bestätigt? Hier gehen die Meinungen ziemlich auseinander. Ein Argument war man müsse sich nicht mal im Hotel mit seinem richtigen Namen einschreiben?
Bin gespannt was ihr dazu wisst.

Übrigens bitte nicht jeden Beitrag mit Belehrungen anfangen, das hier soll nicht vor Gericht verwendet werden sondern nur ein paar mehr interessante Meinungen sammeln :-)

  1. Hi,

    Eine Diskussion ging um Anmeldungen zu was auch immer, wo man ja meistens alle möglichen echten Daten angeben soll.

    oder Support-Anfragen. Oder Abstimmungen. Oder oder oder ...

    Wie sehr sollte es einen "jucken" was in AGBs steht die man mehr oder auch weniger bewusst bestätigt? Hier gehen die Meinungen ziemlich auseinander.

    Ja, in der Tat eine interessante Frage. Normalerweise betrachte ich sowas aus der Sicht des Datenschutzgesetzes, das die sogenannte Datensparsamkeit fordert, also dass man nicht mehr Daten erhebt, als es nötig ist. Und so bekommen Anbieter von mir normalerweise nur die Daten, die sie zur Erfüllung der gewünschten oder versprochenen Aufgabe oder des Vertrags (falls einer zustande kommt) brauchen.

    Bei einer Online-Supportanfrage ist das IMO nur die Mailadresse, unter der ich eine Antwort erhalten möchte (der Name ist dann üblicherweise erfunden), bei einer Bestellung von Waren im Online-Versand natürlich auch der reale Name einschließlich Postanschrift und ggf. Bankverbindung, bei anderen Gelegenheiten liegt der Umfang der wahren Angaben irgendwo dazwischen.

    Sind Angaben, die meiner Ansicht nach nicht erforderlich sind, als Pflichtangaben markiert, dann trage ich dort offensichtliche Phantasiedaten ein; bei einer zwanghaft geforderten Telefonnummer beispielsweise die Telefonnumemr des Anbieters selbst aus seinem Impressum, oder die Nummer der Zeitansage.

    Ein Argument war man müsse sich nicht mal im Hotel mit seinem richtigen Namen einschreiben?

    Wird das nicht üblicherweise per Ausweis überprüft? Ich bin jedenfalls schon oft beim Einchecken im Hotel nach meinem Ausweis gefragt worden. Oder liegt das an mir? ;-)

    Ciao,
     Martin

    --
    Der Stress von heute ist die gute alte Zeit von morgen.
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    1. Und so bekommen Anbieter von mir normalerweise nur die Daten, die sie zur Erfüllung der gewünschten oder versprochenen Aufgabe oder des Vertrags (falls einer zustande kommt) brauchen.

      Das würde heißen dass selbst ein Kaufvertrag mit frei erfundenen Namen gültig ist, solange die Ware irgendwie bezahlt wird? Um sowas ging es nämlich auch. Und um die Gültigkeit von AGBs, in denen ja oft steht man muss wahrheitsgemäße Angaben machen. Muss man das wirklich?

      Wird das nicht üblicherweise per Ausweis überprüft?

      Meine "Einschreiben" im Hotel durfte ich eigentlich schon immer selbst machen und hätte vielleicht was beliebiges eintragen können, aber ich meine das wird dann wenigstens noch angeschaut und mit dem Ausweis abgeglichen.

      1. Hallo,

        Und so bekommen Anbieter von mir normalerweise nur die Daten, die sie zur Erfüllung der gewünschten oder versprochenen Aufgabe oder des Vertrags (falls einer zustande kommt) brauchen.
        Das würde heißen dass selbst ein Kaufvertrag mit frei erfundenen Namen gültig ist, solange die Ware irgendwie bezahlt wird?

        meiner Ansicht nach schon. Solange direkt bezahlt wird, besteht IMO auch keine Veranlassung, dass die Vertragspartner einander per Namen kennen müssen - etwa so wie beim Einkauf im Kaufhaus, wo der Kunde in der Regel auch anonym bleibt.

        Natürlich können beide Vertragspartner ein berechtigtes Interesse daran haben, den anderen zu kennen, um spätere Ansprüche (Nachbesserung, Rückabwicklung) geltend machen zu können. Aber als notwendig sehe ich das nicht.

        Um sowas ging es nämlich auch. Und um die Gültigkeit von AGBs, in denen ja oft steht man muss wahrheitsgemäße Angaben machen. Muss man das wirklich?

        Das ist eine Zwickmühle: Mache ich die "richtigen" falschen Angaben, bin ich hinterher nicht mehr greifbar oder identifizierbar. Die Forderung ist also nicht wirklich durchsetzbar und damit IMO ebenso sinnlos, als würde man Privatleuten aus hygienischen Gründen verbieten, ihre eigene Küche nackt zu betreten.

        Wird das nicht üblicherweise per Ausweis überprüft?
        Meine "Einschreiben" im Hotel durfte ich eigentlich schon immer selbst machen und hätte vielleicht was beliebiges eintragen können, aber ich meine das wird dann wenigstens noch angeschaut und mit dem Ausweis abgeglichen.

        So meinte ich das auch: Anmeldeformular ausfüllen, Hotelangestellte(r) checkt das kurz gegen den Ausweis, okay. Vielleicht auch nur stichprobenartig.

        Ciao,
         Martin

        --
        Bitte komme jemand mit einem *g* zum Wochenende, damit nicht über mich gelacht wird.
          (Gunnar Bittersmann)
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        1. Mahlzeit,

          meiner Ansicht nach schon. Solange direkt bezahlt wird, besteht IMO auch keine Veranlassung, dass die Vertragspartner einander per Namen kennen müssen

          Willst du mit jemanden einen Vertrag abschliessen, der dich von Anfang an belügt?
          Grad von dir würde ich erwarten, dass du damit ein Problem hast.

          --
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          1. Hi,

            meiner Ansicht nach schon. Solange direkt bezahlt wird, besteht IMO auch keine Veranlassung, dass die Vertragspartner einander per Namen kennen müssen

            Willst du mit jemanden einen Vertrag abschliessen, der dich von Anfang an belügt?

            Die Nicht-Nennung des Namens ist ja nicht gleich eine Lüge.

            Bei den meisten von mir geschlossenen Verträgen nenne ich meinen Namen nicht.
            (verlangt der Bäcker/Supermarktkassierer/Fahrkartenautomat/... aber auch nicht)

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
            O o ostern ...
            Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
            1. Mahlzeit,

              Bei den meisten von mir geschlossenen Verträgen nenne ich meinen Namen nicht.
              (verlangt der Bäcker/Supermarktkassierer/Fahrkartenautomat/... aber auch nicht)

              Zitat aus dem OP: wo man ja meistens alle möglichen echten Daten angeben soll

              Es geht also um verlangte Daten. Da fällt IMO ein nicht angeben aus, da sie ja sonst nicht verlangt sind. Und wenn sie verlangt sind und man will sie nicht angeben, muss man lügen ;)

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              1. Bei den meisten von mir geschlossenen Verträgen nenne ich meinen Namen nicht.
                (verlangt der Bäcker/Supermarktkassierer/Fahrkartenautomat/... aber auch nicht)

                Zitat aus dem OP: wo man ja meistens alle möglichen echten Daten angeben soll

                Es geht also um verlangte Daten. Da fällt IMO ein nicht angeben aus, da sie ja sonst nicht verlangt sind. Und wenn sie verlangt sind und man will sie nicht angeben, muss man lügen ;)

                Die Frage ist doch aber: Ist der Vertrag ungültig, wenn man lügt?
                Ich bin der Meinung: Nein.

                Die Gesetzeslage ist eindeutig geregelt: Ein Anbieter darf nur Daten erheben, die er zur Erfüllung seines Vertrages benötigt. Und in den seltensten Fällen ist zum Beispiel ein Name wirklich notwendig. Irgendjemand brachte hier das Beispiel einer Wetter-Webseite; für ein derartiges Angebot ist es absolut unerheblich, ob der Kunde nun Max Muster, Hans Müller, Egon Maier oder sonstwie heißt. Der Name ist schlicht nicht nötig.

                Wenn ein Anbieter also Daten verlangt, die er nicht benötigt (auch wenn es nur so etwas scheinbar triviales wie ein Name ist), dann verstößt er damit gegen das Gesetz und ein Kunde/Vertragspartner hat das Recht diese Angaben zu verweigern und trotzdem die Leistung zu erhalten.
                Da allerdings viele Vertragsabschlüsse inzwischen völlig automatisiert passieren und man in einem vorgefertigten Web-Formular oftmals gar nicht die Möglichkeit hat /angebliche/ „Pflichtfelder” leer zu lassen, ist es rechtlich absolut legitim falsche Angaben zu machen. Das ist sozusagen eine Art digitale Notwehr.

                Das ist eine ähnliche Situation wie im Arbeitsrecht: Es gibt ja Fragen, die darf ein Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch nicht stellen. (Z.B. die Sache mit Schwangerschaften bei Frauen) Und jeder Rechtsgelehrte bestätigt, dass ein Bewerber – sollte eine solche Frage dennoch gestellt werden – guten Gewissens lügen darf.

                1. Mahlzeit,

                  Der Name ist schlicht nicht nötig.

                  Nachdem du das Gesetz zitierst, gehe ich davon aus, du bist Anwalt oder ein anderer Fachmann, deshalb glaub ich dir die Gesetzeslage erstmal. Wenn es ein Fachmann nicht weiss, wer dann? ;)

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          2. Hi,

            Solange direkt bezahlt wird, besteht IMO auch keine Veranlassung, dass die Vertragspartner einander per Namen kennen müssen
            Willst du mit jemanden einen Vertrag abschliessen, der dich von Anfang an belügt?

            das kommt drauf an, in welchen Punkten er mich belügt. Angenommen, ich soll einem Firmeninhaber eine bestimmte Software für den Einsazu in seinem Betrieb entwickeln, und frage ihn bei Vertragsabschluss auch nach seinem Familienstand und nach der Anzahl der Beschäftigten, dann weiß ich, dass diese Angaben nicht auftragsrelevant sind. Dass ich sie überhaupt erhebe, müsste ich mir sogar zum Vorwurf machen (lassen). Wenn also mein Kunde auch erkennt, dass diese Angaben irrelevant sind und da irgendeinen Unsinn einträgt, kann (und muss) mir das egal sein.

            Grad von dir würde ich erwarten, dass du damit ein Problem hast.

            Wie gesagt: Es kommt mir drauf an, ob die geforderten Angaben für die Erfüllung des Vertrags wirklich relevant sind. Wenn ich einen Kleintransporter kaufe, geht es den Händler auch einen feuchten Kehricht an, ob ich das Fahrzeug geschäftlich oder privat nutzen werde.

            Ciao,
             Martin

            --
            Niemand ist überflüssig: Er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.
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            1. Mahlzeit,

              Wie gesagt: Es kommt mir drauf an, ob die geforderten Angaben für die Erfüllung des Vertrags wirklich relevant sind.

              Hier gehts ja u.a. um den Namen. Ich persönlich halte den durchaus für relevant ;)

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          3. Willst du mit jemanden einen Vertrag abschliessen, der dich von Anfang an belügt?
            Grad von dir würde ich erwarten, dass du damit ein Problem hast.

            Belügst Du mich dann nicht auch von Anfang an? Du schreibst unter dem Namen M. Ich schließe z.B. immer mal wieder Verträge unter einem Nickname in einem Auktionshaus.

            1. Mahlzeit,

              Belügst Du mich dann nicht auch von Anfang an? Du schreibst unter dem Namen M.

              Das liegt daran, dass mein Vorname mit einem M beginnt. Also wo das Problem?

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              1. Belügst Du mich dann nicht auch von Anfang an? Du schreibst unter dem Namen M.

                Das liegt daran, dass mein Vorname mit einem M beginnt. Also wo das Problem?

                Problem? Weiß nicht, sag Du es mir. Ich habe keins damit.

                Ich sage, der Anfangsbuchstabe ist nicht identisch mit dem Namen (Von Namen mit einem Buchstaben abgesehen). Nach deiner Darstellung belügst Du mich also, was nach deiner Darstellung relevant ist.

                1. Mahlzeit,

                  Ich sage, der Anfangsbuchstabe ist nicht identisch mit dem Namen (Von Namen mit einem Buchstaben abgesehen). Nach deiner Darstellung belügst Du mich also, was nach deiner Darstellung relevant ist.

                  Ist für dich eine Abkürzung gleichzusetzen mit der Angabe eines falschen Namen? Für mich nicht.
                  Da hier die Angabe des Realnamens (meiner ist realer als deiner) nicht gefordert ist, ist der Vergleich hinfällig, denn es ging um Anmeldungen bei denen der Namen _gefordert_ wird.

                  --
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      2. Das würde heißen dass selbst ein Kaufvertrag mit frei erfundenen Namen gültig ist, solange die Ware irgendwie bezahlt wird?

        Der Handel dürfte grundsätzlich gültig sein, schließlich hast du die Ware und der Händler sein Geld. Schwierig wird es werden, wenn du nachher irgendwelche Probleme zu klären hast – da kann sich dein Gegenüber möglicherweise damit rausreden, dass du ja gar nicht sein Handelspartner warst.

        Nimm aber mal den alltäglichen Kaufvertrag im Supermarkt: Da gibst du überhaupt keinen Namen an und er ist trotzdem gültig.

        Und um die Gültigkeit von AGBs, in denen ja oft steht man muss wahrheitsgemäße Angaben machen. Muss man das wirklich?

        Naja, wo kein Kläger, da kein Richter. Die Frage wäre allerdings, warum du durch Eingehen des Geschäfts die Geschäftsbedingungen akzeptierst und dich dann doch nicht daran hältst. Die unliebsamen Konsequenzen, so sich denn welche einstellen, siehe oben, würdest du jedenfalls alleine tragen müssen.

        Es gibt natürlich noch andere Auskunftspflichten:

        Meine "Einschreiben" im Hotel durfte ich eigentlich schon immer selbst machen und hätte vielleicht was beliebiges eintragen können, aber ich meine das wird dann wenigstens noch angeschaut und mit dem Ausweis abgeglichen.

        Dieses "Einschreiben" wird vom Meldegesetz vorgeschrieben. Machst du da falsche Angaben, hängst du nicht mehr wie oben im Zivil-, sondern im Strafrecht (wobei das wohl eine Ordnungswidrigkeit sein dürfte).
        Das Geldwäschegesetz ist ein ähnlich gelagerter Fall, auch da hat man wahrheitsgemäße Angaben gegenüber einer Firma zu machen, die aber eigentlich an den Staat gehen.

        1. Mahlzeit,

          Nimm aber mal den alltäglichen Kaufvertrag im Supermarkt: Da gibst du überhaupt keinen Namen an und er ist trotzdem gültig.

          Das ist aber was anderes, da hier keine persönlichen Daten verlangt werden. Wenn solche Daten verlangt werden, und du verweigerst die Auskunft, kann der Verkäufer den Vertrag auch verweigern.

          Ich halte einen Vergleich mit einen Kauf im Supermarkt und dem Anmelden bei einem Service für völlig ungeeignet weil grundsätzlich verschiedenen Dinge.

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        2. OT.:

          Dieses "Einschreiben" wird vom Meldegesetz vorgeschrieben.

          Da muß ich immer Lachen, wenn es im Fernsehen um das ach so böse Hausbuch in der DDR geht. Das ist in diversen Ländern der EU nach wie vor geltendes Recht.

  2. Mahlzeit,

    Dann kam die Frage auf, was ist wenn ich für etwas bezahle, muss ich mich da auch mit sämtlichen geforderten Daten richtig anmelden?

    Wenn du einen Vertrag abschliesst und dabei falsche Angaben machst, dürfte das rechtliche Probleme geben.
    Und wenn ein Vertragspartner als Teil des Vertrages diese Daten haben will, bist du zur Angabe verpflichtet, wenn du den Vertrag eingehen willst. Ansonsten ist der Vertrag ja nicht vollständig und dürfte damit hinfällig sein.

    Meine Meinung als Laie ;) Ein Anwalt sieht es evtl. anders.

    Aber mal ne Frage an dich: Würdest du einen Vertrag mit einer Firma abschliessen, die dir erfundene Daten gibt?
    Wenn nein, wieso sollte dein Vertragspartner das wollen oder akzeptieren? Vertrag sollte was mit "vertragen" zu tun haben.
    Wenn ja, spinnst du? ;)

    --
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    1. Und wenn ein Vertragspartner als Teil des Vertrages diese Daten haben will, bist du zur Angabe verpflichtet, wenn du den Vertrag eingehen willst. Ansonsten ist der Vertrag ja nicht vollständig und dürfte damit hinfällig sein.

      Das heißt ich müsste beispielsweise alles was ich hier gelernt habe wieder vergessen, falls Selfhtml meinen richtigen Namen erfassen wollte und ich den nicht angegeben habe?

      Aber mal ne Frage an dich: Würdest du einen Vertrag mit einer Firma abschliessen, die dir erfundene Daten gibt?

      Solange ich das bekomme was ich will könnte mir das egal sein. Wobei diese Richtung kniffliger ist als anders herum.

      Wenn nein, wieso sollte dein Vertragspartner das wollen oder akzeptieren? Vertrag sollte was mit "vertragen" zu tun haben.

      Die große Frage wäre nunmal, wenn ich zum Beispiel für einen Wetterdienst einen Premiumzugang bezahle oder so, was stört es den Wetterdienst wie ich heiße? Geht ihn doch eigentlich nichts an. Wie das Wetter in 2 Wochen sein könnte sehe ich im Normalfall erst wenn er sein Geld hat, also ist keinem geschadet.

      Wenn ja, spinnst du? ;)

      Ich befürchte das lässt sich nicht immer eindeutig mit Nein beantworten.

      1. Mahlzeit,

        Das heißt ich müsste beispielsweise alles was ich hier gelernt habe wieder vergessen, falls Selfhtml meinen richtigen Namen erfassen wollte und ich den nicht angegeben habe?

        Wenn Selfhtml deine echten Daten verlangt, dann ja. Soweit ich weiss, ist aber die ANgabe eines realen Namens keine Pflicht.

        Die große Frage wäre nunmal, wenn ich zum Beispiel für einen Wetterdienst einen Premiumzugang bezahle oder so, was stört es den Wetterdienst wie ich heiße? Geht ihn doch eigentlich nichts an. Wie das Wetter in 2 Wochen sein könnte sehe ich im Normalfall erst wenn er sein Geld hat, also ist keinem geschadet.

        Wenn du aber z.B. diese Daten unerlaubt weiterverwendest, obwohl das nicht erlaubt ist, entziehst du dich der Verfolgung durch Angabe falscher Daten. Ich denke, der Anbieter hat durchaus ein Recht auf deine echten Daten.

        Wenn ja, spinnst du? ;)
        Ich befürchte das lässt sich nicht immer eindeutig mit Nein beantworten.

        Das macht dich sympathisch ;)

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        1. Die große Frage wäre nunmal, wenn ich zum Beispiel für einen Wetterdienst einen Premiumzugang bezahle oder so, was stört es den Wetterdienst wie ich heiße? Geht ihn doch eigentlich nichts an. Wie das Wetter in 2 Wochen sein könnte sehe ich im Normalfall erst wenn er sein Geld hat, also ist keinem geschadet.

          Wenn du aber z.B. diese Daten unerlaubt weiterverwendest, obwohl das nicht erlaubt ist, entziehst du dich der Verfolgung durch Angabe falscher Daten. Ich denke, der Anbieter hat durchaus ein Recht auf deine echten Daten.

          Die Möglichkeit, etwas unrechtes damit zu tun, besteht genauso, wenn ich im Laden ein Buch kaufe. Merkst Du nicht, daß das mal wieder auf Vorratsdatenspeicherung hinausläuft, auf vorauseilende (Straf-)Verfolgung?

          1. Mahlzeit,

            Die Möglichkeit, etwas unrechtes damit zu tun, besteht genauso, wenn ich im Laden ein Buch kaufe. Merkst Du nicht, daß das mal wieder auf Vorratsdatenspeicherung hinausläuft, auf vorauseilende (Straf-)Verfolgung?

            Dann ist also bei keinem Vertrag der Welt die Angabe des Names oder weitere Daten nötig, da die ja nur dann relevant werden, wenn der Vertrag von irgendeiner Seite gebrochen wird?

            Somit kann ich jeden Vertrag anfechten bei dem ich meinen Namen nennen muss. Ist das richtig so?

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            1. Die Möglichkeit, etwas unrechtes damit zu tun, besteht genauso, wenn ich im Laden ein Buch kaufe. Merkst Du nicht, daß das mal wieder auf Vorratsdatenspeicherung hinausläuft, auf vorauseilende (Straf-)Verfolgung?

              Dann ist also bei keinem Vertrag der Welt die Angabe des Names oder weitere Daten nötig, da die ja nur dann relevant werden, wenn der Vertrag von irgendeiner Seite gebrochen wird?

              Nein, weil das was hinter "da" steht nicht zutrifft. Niemand hat behauptet es gäbe keine Verträge bei dem der Name (oder ein Name) anzugeben ist.

              Somit kann ich jeden Vertrag anfechten bei dem ich meinen Namen nennen muss. Ist das richtig so?

              Nein, selbst dann nicht, wenn deine obige Annahme zutreffen würde.

              PS.: Ich lese das "muss" als "musste", denn Anfechten kann man nur geschlossene Verträge.

    2. Wenn du einen Vertrag abschliesst und dabei falsche Angaben machst, dürfte das rechtliche Probleme geben.

      Oder auch nicht.

      Und wenn ein Vertragspartner als Teil des Vertrages diese Daten haben will, bist du zur Angabe verpflichtet, wenn du den Vertrag eingehen willst. Ansonsten ist der Vertrag ja nicht vollständig und dürfte damit hinfällig sein.

      Nein, vermutlich nicht mal anfechtbar. "Nichtig" wäre übrigens das richtige Wort statt hinfällig.
      Soetwas habe ich übrigens in der Schule gelernt. Davon abgesehen argumentierst Du hier mit einem Spezialfall, der in der Praxis kaum vorkommt.

      Aber mal ne Frage an dich: Würdest du einen Vertrag mit einer Firma abschliessen, die dir erfundene Daten gibt?
      Wenn nein, wieso sollte dein Vertragspartner das wollen oder akzeptieren? Vertrag sollte was mit "vertragen" zu tun haben.

      Da liegen ganz unterschideliche Interessen dahinter. Was auch der bestimmende Gund sein dürfte, warum in anderer Hinsicht die rechtliche Situation für Privatkunden anders geregelt ist als für andere Kunden.

      1. Mahlzeit,

        Davon abgesehen argumentierst Du hier mit einem Spezialfall, der in der Praxis kaum vorkommt.

        Ich hab lediglich vermutet, da ich es nicht weiss ;)

        Da liegen ganz unterschideliche Interessen dahinter. Was auch der bestimmende Gund sein dürfte, warum in anderer Hinsicht die rechtliche Situation für Privatkunden anders geregelt ist als für andere Kunden.

        Das versteh ich nicht. Wieso sollte ein Vertragspartner andere Rechte haben als der andere?
        Entweder dürfen beide lügen oder keiner.

        --
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        1. Da liegen ganz unterschideliche Interessen dahinter. Was auch der bestimmende Gund sein dürfte, warum in anderer Hinsicht die rechtliche Situation für Privatkunden anders geregelt ist als für andere Kunden.

          Das versteh ich nicht. Wieso sollte ein Vertragspartner andere Rechte haben als der andere?

          Sol ich jetzt die Beweggründe für Verbraucherschutz aufzählen?

          Entweder dürfen beide lügen oder keiner.

          Unter Gleichen ja.

  3. Dann kam die Frage auf, was ist wenn ich für etwas bezahle, muss ich mich da auch mit sämtlichen geforderten Daten richtig anmelden? Eigentlich sollte es ja reichen wenn die Zahlung eingeht. Wozu muss Adresse und Telefonnummer bekannt sein? Wozu muss der richtige Name bekannt sein?

    Der Klassiker: Krätze-Luigi ;)

  4. Man kann Verträge unter sonst was für Namen wirksam abschließen. Das ist meiner Erinnerung nach im BGB geregelt, leider finde ich den Paragraphen nicht.

    Wie sehr sollte es einen "jucken" was in AGBs steht die man mehr oder auch weniger bewusst bestätigt?

    Die sollten einen schon jucken, zumindest die, die einem wirksam zugegangen sind, was oft nicht der Fall ist. Auch sind Bedingungen oft unwirksam. Und die restlichen Bedingungen geben nicht selten nur den aktuellen Stand der Rechtslage wieder. Meist jucken mich die AGBs nicht.

  5. Hallo,

    falls das Thema noch interessiert; Udo Vetter berichtet aktuell in seinem Lawblog über ein Urteil zu dem Thema: Fake-Profile gehen auf ebay leer aus

    Viele Grüße.