Wenn du einen Vertrag abschliesst und dabei falsche Angaben machst, dürfte das rechtliche Probleme geben.
Oder auch nicht.
Und wenn ein Vertragspartner als Teil des Vertrages diese Daten haben will, bist du zur Angabe verpflichtet, wenn du den Vertrag eingehen willst. Ansonsten ist der Vertrag ja nicht vollständig und dürfte damit hinfällig sein.
Nein, vermutlich nicht mal anfechtbar. "Nichtig" wäre übrigens das richtige Wort statt hinfällig.
Soetwas habe ich übrigens in der Schule gelernt. Davon abgesehen argumentierst Du hier mit einem Spezialfall, der in der Praxis kaum vorkommt.
Aber mal ne Frage an dich: Würdest du einen Vertrag mit einer Firma abschliessen, die dir erfundene Daten gibt?
Wenn nein, wieso sollte dein Vertragspartner das wollen oder akzeptieren? Vertrag sollte was mit "vertragen" zu tun haben.
Da liegen ganz unterschideliche Interessen dahinter. Was auch der bestimmende Gund sein dürfte, warum in anderer Hinsicht die rechtliche Situation für Privatkunden anders geregelt ist als für andere Kunden.