Texter mit x: Angabe korrekter persönlicher Daten

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Die Möglichkeit, etwas unrechtes damit zu tun, besteht genauso, wenn ich im Laden ein Buch kaufe. Merkst Du nicht, daß das mal wieder auf Vorratsdatenspeicherung hinausläuft, auf vorauseilende (Straf-)Verfolgung?

Dann ist also bei keinem Vertrag der Welt die Angabe des Names oder weitere Daten nötig, da die ja nur dann relevant werden, wenn der Vertrag von irgendeiner Seite gebrochen wird?

Nein, weil das was hinter "da" steht nicht zutrifft. Niemand hat behauptet es gäbe keine Verträge bei dem der Name (oder ein Name) anzugeben ist.

Somit kann ich jeden Vertrag anfechten bei dem ich meinen Namen nennen muss. Ist das richtig so?

Nein, selbst dann nicht, wenn deine obige Annahme zutreffen würde.

PS.: Ich lese das "muss" als "musste", denn Anfechten kann man nur geschlossene Verträge.