felix_wen: Nutzungsrechte, Startup, kein Arbeitsvertrag

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Hallo zusammen,

wir haben Anfang des Jahres einen Entwickler an Bord unseres Startups geholt.
Er wurde mit Anteilen kompensiert, jedoch wurde nichts schriftlich festgehalten.
Es gibt also keinen Arbeitsvertrag und keine Abtretung der Nutzungsrechte oder irgendetwas anderes Schriftliches. Gegründet haben wir nicht, da wir uns für das EXIST Gründerstipendium bewerben wollten und man im Bewerbungsprozess noch nicht gegründet haben darf.

Dieser hat von uns geplante Teilaufgaben an der Plattform bekommen. D.h. die Plattform bestand bereits und er sollte an gewissen stellen weiterentwickeln.

Ebenfalls hat er die Oberflächen designed.

Jetzt hat er entschieden keine Lust mehr auf die Sache zu haben da er wieder anfangen möchte zu studieren. Nun ist die Frage, bei wem die Nutzungsrechte liegen.

Am liebsten würde ich mich hier auf § 69b des Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen berufen.

(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.

Die Frage ist jedoch ob es sich überhaupt um ein Dienstverhältnis handelt (Arbeitsverhältnis würde soziale Abhängigkeit bedeuten, was nicht der Fall war).

Danke und Gruß
Felix