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Darf ich das grundsätzlich wenn der Anbieter es mir technisch ermöglicht?

Juristische Fragen zu konkreten Sachverhalten dürfen laut Rechtsdienstleistungsgesetz zugelassene Rechtsanwälte, allenfalls noch die dort genannten Personen oder Organisationen beantworten. Wenn Du hingehst nimm die Verträge mit.

Sonst kann der- oder diejenige Dir auch nur meine Antwort geben: "Hier muss der konkrete Vertrag umfassend geprüft werden."

Jörg Reinholz