Natürlich möchte ich das Zeug lieber unversehrt zurück haben, aber inzwischen sind drei Monate vergangen ohne Reaktion auf mein Aufforderungen.
Wenn mir das so ergehen würde, ich belegen könnte das die Geräte mir gehören, der Kündigungsgrund kein Fehlverhalten von mir zur Grundlage hätte, dann wäre ich nach 3 Monaten bei einem Rechtsanwalt (zur Not mit vorherigem Besuch beim Gericht wegen Prozesskostenhilfe). Und das nicht wegen Rückständen bei der Miete von Geräten. Wenn mir jemand unberechtigt mein Eigentum vorenthält, dann ist dies in meinen Augen kein Mietstreit, ob sich das dann Unterschlagung nennt oder wie auch immer und wie am geeignesten damit umzugehen ist wird dir kompetent nur ein RA beantworten können ...