Ratloser Robert: Was tun?

Liebe Forumer,

ich schreibe hier mal, weil es dem einen oder anderen vielleicht auch schon mal so gegangen ist und der/die mir jetzt einen Rat geben können...

Ich war Mitarbeiter in einer kleinen Agentur und habe der diverse Geräte usw. zur Verfügung gestellt, solange ich da gearbeitet habe. Nun haben sie mich gekündigt.

Aber die Geräte haben sie bisher nicht wieder rausgegeben.

Wieviel % vom Wiederbeschaffungswert darf ich da nun monatlich geltend machen als Schadenersatz für die nicht autorisierte Weiterbenutzung?

Ein Freund, der professionell Computer, Drucker usw. vermietet an (seriöse) Firmen hat mir gesagt, dass er locker 20% vom Wiederbeschaffungswert nimmt, ohne als "Halsabschneider" zu gelten.

Schäden an den Teilen bekommt er extra erstattet.

Da müsste ich doch mindestens auch so viel verlangen können, oder?

Natürlich möchte ich das Zeug lieber unversehrt zurück haben, aber inzwischen sind drei Monate vergangen ohne Reaktion auf mein Aufforderungen.

Liebe Grüße
Robert der Ratlose

  1. Hi,

    Ich war Mitarbeiter in einer kleinen Agentur und habe der diverse Geräte usw. zur Verfügung gestellt, solange ich da gearbeitet habe. Nun haben sie mich gekündigt.

    Aber die Geräte haben sie bisher nicht wieder rausgegeben.

    Was steht diesbezüglich im Geräteüberlassungs-Vertrag zwischen Dir und der Agentur?

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    O o ostern ...
    Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
  2. Natürlich möchte ich das Zeug lieber unversehrt zurück haben, aber inzwischen sind drei Monate vergangen ohne Reaktion auf mein Aufforderungen.

    Wenn mir das so ergehen würde, ich belegen könnte das die Geräte mir gehören, der Kündigungsgrund kein Fehlverhalten von mir zur Grundlage hätte, dann wäre ich nach 3 Monaten bei einem Rechtsanwalt (zur Not mit vorherigem Besuch beim Gericht wegen Prozesskostenhilfe). Und das nicht wegen Rückständen bei der Miete von Geräten. Wenn mir jemand unberechtigt mein Eigentum vorenthält, dann ist dies in meinen Augen kein Mietstreit, ob sich das dann Unterschlagung nennt oder wie auch immer und wie am geeignesten damit umzugehen ist wird dir kompetent nur ein RA beantworten können ...

  3. Hallo,

    Wieviel % vom Wiederbeschaffungswert darf ich da nun monatlich geltend machen als Schadenersatz für die nicht autorisierte Weiterbenutzung?

    Ein Freund, der professionell Computer, Drucker usw. vermietet an (seriöse) Firmen hat mir gesagt, dass er locker 20% vom Wiederbeschaffungswert nimmt, ohne als "Halsabschneider" zu gelten.

    Alle 5 Monate den Wert eines Gerätes als Mietkosten? Das empfinde ich aber heftigst.

    Du kannst es versuchen, um die Geräte zurück zu bekommen. Aber da offenbar kein Vertrag vorliegt, wird dein Ex-Arbeitgeber wohl kaum zahlen.

    In welcher Form hast du versucht, die Geräte abzuholen? Hast du es überhaupt versucht?

    Linuchs

    1. Hi,

      In welcher Form hast du versucht, die Geräte abzuholen? Hast du es überhaupt versucht?

      das war auch die erste Frage, dir mir in den Sinn kam. Ich hätte an meinem letzten Arbeitstag die Geräte eingesammelt (je nach Zahl, Größe und Gewicht wäre ich da also vielleicht mit der Sackkarre durch die Firma getrabt), und wenn jemand protestiert hätte, dann hätte ich sofort dagegengehalten: Die gehören mir, und ich bin ab morgen nicht mehr da.

      Wobei ich es auch schon recht befremdlich finde, dass man sein Eigentum überhaupt für längere Zeit einfach so der Firma zur Verfügung stellt. Das kann man mal ein paar Tage machen, wenn ein entsprechendes Gerät dringend benötigt wird - aber höchstens so lange, bis der Arbeitgeber etwas Äquivalentes angeschafft hat.

      So long,
       Martin

      --
      Eifersucht ist so alt wie die Menschheit: Als Adam einmal spät heimkam, zählte Eva sofort seine Rippen.
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