Jörg Reinholz: Programm unter Linux als root ausführen lassen

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Kannst du dir einen Fall vorstellen, bei dem dieses Verhalten, das per Definition die Sicherheitsmechanismen aushebelt, sinnvoll ist? Mir fällt (außer „Bequemlichkeit“) auf die Schnelle nichts ein.

Um die Bequemlichkeit wird es in einem solchen Fall immer gehen und die hat auch ihre Berechtigung. Denn Bequemlichkeit hat letztendlich auch mit Produktivität zu tun.

Vor Gericht würde es "Einzelfallabwägung zwischen widerstrebenden Interessen" heißen,

Jörg Reinholz