ungefragt Post
Roger
- recht
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Hallo,
ich hab mal irgendwo gehört, dass es eigentlich rechtlich nicht zulässig ist, jemandem ungefragt Post zu schicken, Snail- wie auch E-mail. Ich meine jetzt nicht werberechtlich, sondern grundsätzlich. Also im Grunde sowas wie Nötigung. Kann das jemand bestätigen oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
viele Grüße
roger
Hi,
ich hab mal irgendwo gehört, dass es eigentlich rechtlich nicht zulässig ist, jemandem ungefragt Post zu schicken, Snail- wie auch E-mail. Ich meine jetzt nicht werberechtlich, sondern grundsätzlich. Also im Grunde sowas wie Nötigung. Kann das jemand bestätigen oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
M.W. gilt das nur für gewerblich gegen privat.
UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) §7
cu,
Andreas
Hallo,
ich hab mal irgendwo gehört, dass es eigentlich rechtlich nicht zulässig ist, jemandem ungefragt Post zu schicken, Snail- wie auch E-mail. Ich meine jetzt nicht werberechtlich, sondern grundsätzlich. Also im Grunde sowas wie Nötigung. Kann das jemand bestätigen oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
M.W. gilt das nur für gewerblich gegen privat.
Danke für den Link. Hm, ok, ja, das dachte ich mir schon. Hintergrund ist, dass jemand in meinem Freundeskreis gestalkt wird. Das ganze ist etwas diffizil, weil der Stalker ja nichts strafbares macht, ausser mit Post und Mails und SMS zu bombardieren. Das nun schon seit 4 Monaten. Es gibt ziemlich kranke Leute da draussen.
Hi,
Hintergrund ist, dass jemand in meinem Freundeskreis gestalkt wird.
ich dachte mir schon, dass es darauf hinausläuft. Das ist aber AFAIK ein sehr spezieller Fall,und Stalking wird, je nach Art der Ausübung, tatsächlich schon als Nötigung oder als Eindringen in die Privatsphäre bewertet werden.
Das ganze ist etwas diffizil, weil der Stalker ja nichts strafbares macht, ausser mit Post und Mails und SMS zu bombardieren. Das nun schon seit 4 Monaten.
Ich hatte das selbst schon vor rund 10 Jahren, allerdings hörte das nach einigen Tagen ebenso plötzlich wieder auf, wie es angefangen hatte. Ein befreundeter Polizeibeamter riet mir, in einem solchen Fall tatsächlich bei der Polizei eine Anzeige zu machen - unabhängig davon, ob der Stalker sich offensichtlich strafbar verhält. Als wir dieses Gespräch führten, war die Belästigung aber schon längst Schnee von gestern.
So long,
Martin
Ein befreundeter Polizeibeamter riet mir, in einem solchen Fall tatsächlich bei der Polizei eine Anzeige zu machen
Richtig. Die sind gehalten, da eine "Gefährderansprache" zu machen. Hat sich das damit erledigt ist es auch (oft, also nicht immer - weil abhängig von vorherigen Geschehen) ein leichter Fall bei dem kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Erledigt sich das nicht gibt es immer noch die Möglichkeit eines Strafverfahrens (endet dann mit regelmäßig einer Geldstrafe in "Tagessätzen") - und die Person hat nach der vorherigen "Gefährderansprache" ziemlich wenig Ausreden als Option.
Man kann auch gleich zivilrechtlich vorgehen - also erst abmahnen und dann eine einstweilige Verfügung beantragen. Das ist aber aus einer ganzen Reihe von Gründen nicht wirklich klug. Dafür ist es aber das, wozu einige "Rechtsanwälte" im Interesse des eigenen Geldbeutels raten. Das sind dann auch genau die mit denen an der Seite man das Verfahren womöglich verliert. Im Zivilverfahren wird der Person unter Androhung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft oder gleich Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten pro Einzelfall längstens bis zu 2 Jahren), das nochmal verboten, was sowieso verboten ist. Wird weiter gestalkt dann stellt man den Antrag auf Vollstreckung. Dann gibt es beim Erstverstoß meist irgendwas um die 5 bis bis 7 Tage zu einem Satz von 200 bis 500 Euro. Die davon Betroffenen reagieren aber oft ganz anders als gewünscht und erhofft.
Die EV ist schnell erwirkt. Die Risiken sind aber erheblich (ich meine auch das Kostenrisiko).
Jörg Reinholz
Hi,
Danke für den Link. Hm, ok, ja, das dachte ich mir schon. Hintergrund ist, dass jemand in meinem Freundeskreis gestalkt wird.
Dann ist das ein Fall für [http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html@title=§238 STGB]
cu,
Andreas
Hi,
Korrektur:
Dann ist das ein Fall für
cu,
Andreas
Hallo,
ich hab mal irgendwo gehört, dass es eigentlich rechtlich nicht zulässig ist, jemandem ungefragt Post zu schicken, Snail- wie auch E-mail. Ich meine jetzt nicht werberechtlich, sondern grundsätzlich. Also im Grunde sowas wie Nötigung. Kann das jemand bestätigen oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
M.W. gilt das nur für gewerblich gegen privat.
UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) §7
das gilt dort konkret nur, wenn "er dies erkennbar nicht wünscht". Bei Verwendung von Telefon, Fax oder e-Mail muss der Verbraucher sogar vorher zugestimmt haben.
Ich lese den Paragraphen aber so, dass Werbung per Brief so lange zulässig ist, bis der Verbraucher erkennen lässt, dass er das nicht möchte - auch ohne vorherige explizite Zustimmung.
Ciao,
Martin
Hallo,
ich hab mal irgendwo gehört, dass es eigentlich rechtlich nicht zulässig ist, jemandem ungefragt Post zu schicken, Snail- wie auch E-mail. Ich meine jetzt nicht werberechtlich, sondern grundsätzlich. Also im Grunde sowas wie Nötigung. Kann das jemand bestätigen oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
Natürlich, angenommen eine Frau trennt sich von Ihrem Mann und er schickt Ihr weiterhin Post, dann ist das auch strafbar, da Stalking.
Mahlzeit,
Kann das jemand bestätigen oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
In deinem Fall ist es vermutlich strafbar, weil Stalking ein Straftatbestand ist (heisst nur anders).
Grundsätzlich bietet die Post aber den Service, Werbung direkt mit Adresse zu versenden, damit darf die auch zugestellt werden, wenn "keine Werbung" dransteht. Somit dürfte es hier andere Regeln geben als bei Email.
Dass Post von Behörden, Rechnungen, Anwaltschreiben usw. auch zugestellt werden darf, obwohl sie evtl. nicht erwünscht ist, ist ja auch klar ;)
Also kann ungefragte Post nicht grundsätzlich verboten sein.