Ein befreundeter Polizeibeamter riet mir, in einem solchen Fall tatsächlich bei der Polizei eine Anzeige zu machen
Richtig. Die sind gehalten, da eine "Gefährderansprache" zu machen. Hat sich das damit erledigt ist es auch (oft, also nicht immer - weil abhängig von vorherigen Geschehen) ein leichter Fall bei dem kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Erledigt sich das nicht gibt es immer noch die Möglichkeit eines Strafverfahrens (endet dann mit regelmäßig einer Geldstrafe in "Tagessätzen") - und die Person hat nach der vorherigen "Gefährderansprache" ziemlich wenig Ausreden als Option.
Man kann auch gleich zivilrechtlich vorgehen - also erst abmahnen und dann eine einstweilige Verfügung beantragen. Das ist aber aus einer ganzen Reihe von Gründen nicht wirklich klug. Dafür ist es aber das, wozu einige "Rechtsanwälte" im Interesse des eigenen Geldbeutels raten. Das sind dann auch genau die mit denen an der Seite man das Verfahren womöglich verliert. Im Zivilverfahren wird der Person unter Androhung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft oder gleich Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten pro Einzelfall längstens bis zu 2 Jahren), das nochmal verboten, was sowieso verboten ist. Wird weiter gestalkt dann stellt man den Antrag auf Vollstreckung. Dann gibt es beim Erstverstoß meist irgendwas um die 5 bis bis 7 Tage zu einem Satz von 200 bis 500 Euro. Die davon Betroffenen reagieren aber oft ganz anders als gewünscht und erhofft.
Die EV ist schnell erwirkt. Die Risiken sind aber erheblich (ich meine auch das Kostenrisiko).
Jörg Reinholz