Lieber Whouzuo,
Die Frage ist nur, um _was_ die Lohnlücke bereinigt wurde.
ich vermute(!), dass hier eine Gegenüberstellung von "gleiche Tätigkeit" und "ausgezahlter Lohn" benutzt wurde, um den Unterschied auszugleichen, der ensteht, wenn man alle Männer und alle Frauen ungeachtet ihrer Art der Beschäftigung vergleicht. Denn wenn Du eine Halbtagskraft (anscheinend vermehrt bei Frauen zu finden) mit einer Vollzeitkraft (wohl vermehrt bei Männern zu finden) vergleichst, dann ist es doch offensichtlich, dass die Halbtagskräfte weniger Geld erhalten. Also muss man solche Unterschiede eben herausrechnen. Dazu müssen dann auch noch die Berufsgruppen entsprechend angeglichen werden (verdient Frau an der Kasse im Supermarkt den gleichen Stundenlohn wie eine Arzthelferin?)...
Aber wie gesagt ist das nur meine Vermutung, "um _was_ die Lohnlücke bereinigt wurde".
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.
"Wäre die EU ein Staat, der die Aufnahme in die EU beantragen würde, müsste der Antrag zurückgewiesen werden - aus Mangel an demokratischer Substanz." (Martin Schulz, Präsident des EU-Parlamentes)