Hallo,
Unter Umständen wäre eine Anzeige bei der Polizei der richtige Weg.
Nö, Bundesnetzagentur, Stichwort Rufnummernmißbrauch, von dort geht es weiter zur Seite Beschwerde einreichen.
ja, das ist in vielen Fällen telefonischer Belästigung der richtige Weg. Aber ...
Einerseits gibt es immer noch viele Störenfriede, die mit verdeckter Rufnummer anrufen. Da ist die BNetzA machtlos. Andererseits gibt es immer mehr Stinkstiefel, die entweder eine falsche Rufnummer vortäuschen oder tatsächlich aus dem Ausland anrufen. Auch dann kann die BNetzA nichts machen.
Ich hatte eine Zeitlang Anrufversuche in der Anrufliste, bei denen als Rufnummer nur '00' angezeigt wurde. Quasi ein Anruf vom Klo. Und ich bin außerdem eine Zeitlang durch Telefonspam aus Spanien, Italien und der Schweiz belöstigt worden. Ein Anruf aus Italien war besonders originell: Der Anrufer sprach deutsch, wenn auch mit starkem südländischem Akzent, und wollte mir irgendwelche edlen Weine verkaufen. Ich hab ihn gefragt, ob er wüsste, dass solche Werbeanrufe zumindest in DE verboten seien. Ohne groß zu zögern, antwortete er: "Na und? Mafia ist auch verboten, gibt trotzdem."
Da war für mich endgültig das Gespräch beendet.
Mittlerweile habe ich Anrufe aus dem Ausland generell in der Telefonanlage gesperrt, mit Ausnahme von +31 (NL). Alle paar Tage zeigt mir das Blinken einer LED, dass es mal wieder einer versucht hat.
Was bringt's?
Leider nicht viel. Die BNetzA ist eine Behörde, und da mahlen die Mühlen sehr langsam. Es ist schon mehrmals vorgekommen, dass die mir mitgeteilt haben, sie hätten die Rufnummer soundso, über deren Missbrauch ich mich beschwert hatte, inzwischen abgeschaltet. Leider liegt der Zeitpunkt der Aktion oft bis zu einem Jahr nach der eigentlichen Beschwerde.
Abgesehen davon ist es ein Kampf gegen Windmühlen: Wird eine Rufnummer abgeschaltet, versucehn es die Gauner, die oft mehrere Dutzend Sonderrufnummern auf einmal beantragt haben, mit der nächsten Nummer.
Und genau das passiert. Nicht binnen fünf Minuten, aber nach absehbarer Zeit, und bei notorischen Störern zu 100%.
Absehbare Zeit heißt hier: Einige Monate.
Der Aufwand für den einzelnen Bürger ist sehr niedrig, die Formulare (wahlweise online oder PDF) sind in ein paar Minuten ausgefüllt.
Es geht auch noch bequemer, nämlich per e-Mail an rufnummernspam@bnetza.de.
Außerdem steht in aller Regel eine ladungsfähige Anschrift des Störers in dem Schreiben, wenn man denn Anwälte und Gerichte beschäftigen will.
Eine solche Information habe ich noch nie bekommen.
Und es gibt definitiv einen Lerneffekt bei Werbetreibenden, mein Fax ist nach einigen Meldungen an die BNetzA seit Jahren werbefrei, ebenso Telefon und Handy. Offensichtlich gelten in der Branche Kontaktdaten, die bei von der BNetzA gesperrten Rufnummern benutzt wurden, als "verbrannt".
Kann ich leider nicht bestätigen.
Ciao,
Martin
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Wer keiner Fliege etwas zuleide tut, darf sich nicht über die Maden im Fleisch wundern.
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