Moin Moin!
Unter Umständen wäre eine Anzeige bei der Polizei der richtige Weg.
Nö, Bundesnetzagentur, Stichwort Rufnummernmißbrauch, von dort geht es weiter zur Seite Beschwerde einreichen.
Was bringt's?
Die BNetzA selbst schreibt auf der o.g. Seite:
Im Bereich Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur bei rechtswidriger Nummernnutzung die Befugnis, einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ein Ansatzpunkt für Maßnahmen kann insbesondere bei Verstößen gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetz (TKG) selbst, aber auch bei Verstößen gegen andere Vorschriften wie z. B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen. Eine rechtswidrige Nummernnutzung kann je nach Ausmaß des Verstoßes zur Abmahnung, Abschaltung von Nummern, zu Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten, Portierungsverboten, Geschäftsmodelluntersagungen und zu Schaltungsverboten führen.
Und genau das passiert. Nicht binnen fünf Minuten, aber nach absehbarer Zeit, und bei notorischen Störern zu 100%.
Der Aufwand für den einzelnen Bürger ist sehr niedrig, die Formulare (wahlweise online oder PDF) sind in ein paar Minuten ausgefüllt. Hauptsächlich will die BNetzA Name und Nummern sowie Datum und Uhrzeit wissen.
Man wird gebeten, Kontaktdaten anzugeben, bislang beschränkte sich der Kontakt aber immer auf ein freundliches Schreiben der BNetzA nach einigen Wochen, dass die Rufnummer XY und einige andere abgeschaltet und mit einem Inkassoverbot belegt wurden. Außerdem steht in aller Regel eine ladungsfähige Anschrift des Störers in dem Schreiben, wenn man denn Anwälte und Gerichte beschäftigen will.
Und es gibt definitiv einen Lerneffekt bei Werbetreibenden, mein Fax ist nach einigen Meldungen an die BNetzA seit Jahren werbefrei, ebenso Telefon und Handy. Offensichtlich gelten in der Branche Kontaktdaten, die bei von der BNetzA gesperrten Rufnummern benutzt wurden, als "verbrannt".
Alexander
Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".