Wenn man den Datenschutz aufgeben will, kann man das zulassen, wollen die Richter aber nicht.
Wenn ich nicht möchte, dass Facebook meine Daten sammelt, bleibt mir auch nur, Facebook nicht zu nutzen (oder noch besser: direkt komplett zu blocken). Facebook muss mir aber nicht sein Angebot zur Verfügung stellen ohne meine "Gegenleistung" in Form gesammelter Daten zu erhalten. Warum sollte das bei einer anderen Webseite anders sein?
Weil andere webseiten bzw. deren Betreiber vom deutschen Recht eher greifbar sind?! Weil europäischer Datenschutz dem deutschen Datenschutz hinterherhinkt?! Weil das Datenschutzgesetz nachlässig durchgesetzt wird aber dennoch besagt was es besagt?!
Facebook muss mir aber nicht sein Angebot zur Verfügung stellen ohne meine "Gegenleistung" in Form gesammelter Daten zu erhalten.
Mit der Gegenleistung ist das tatsächlich so eine Sache, irgendwie muß der Service finanziert werden. (Immerhin, geht man mit facebook ein Vertragsverhältnis mit Nutzungsbedingungen ein, wobei die Einwilligung über AGB im Sinne des BDSG so wohl eher nicht wirksam ist, schätze ich*.)
Nur wird facebook kein bezahltes Porfil anbieten, schon weil sie unmöglich den Preis verlangen können, den die Daten wert sind (um sei im Gegenzug nicht zu erheben und zu verwenden), denn das ist bestimmt mehr als der Service wert ist, den sie ihren Nutzern bieten.
* Wenn eigentlich die Schriftform verlangt ist, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist, ist die Einwilligung online über AGBs doch sehr weit weg.