Texter mit x: Urteil: Nutzer müssen Nutzung von Piwik widersprechen können

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Du verkennst die Natur der Sache. Überlege bloß mal was beim Mautsystem immer wieder für Vorstöße unternommen werden.

Achso und deshalb ist das Mautsystem ab sofort verboten bzw. jeder Nutzer hat die Möglichkeit, der Erfassung zu widersprechen? Nein? Warum dann bei Webseitenstatistiken?

Weil es nach dem Datenschutzgesetz nicht zulässig wäre, wurde ein Gesetz geschaffen was nur eine Mehrheit gefunden hat, weil jegliche andere Nutzung der Daten (z.B. auch zur Aufklärung bei Morden) verboten wurde. Außerdem ist das wenigstens eine halbwegs kontrollierbare Umgebung und nicht Hinz und Kunz.

Vielleicht kannst Du den Gesetzgeber überzeugen, daß der allgemeine Nutzen deines Anliegens auch so hervorsticht, daß man eine (sehr enge) gesetzliche Ausnahme schafft.

Jetzt verstehst Du es langsam. Nur weil es theoretisch möglich sein könnte, dass irgendjemand die von PIWIK gesammelten Daten mit irgendwelchen eigenen erfassten Daten verknüpfen KÖNNTE, müssen jetzt alle anderen PIWIK-Nutzer handeln, obwohl sie derartiges gar nicht machen.

Ja, Du verstehst die Natur der Sache wirklich nicht.

WENN, dann sollte dem so sein, WENN man es macht und nicht schon, weil man irgendwas machen KÖNNTE, was man aber gar nicht MACHT. Das ist es, was ich paranoid nenne...

Nach dem Motto, sobald man dann so wirklich gegen das Gesetz verstöß, soll man sich dran halten.

Ich glaube, ich habe auch schon erwähnt, dass eine MÖGLICHKEIT, die gar nicht stattfindet, am Ende nicht das gleiche ist wie eine Tat.

Wenn Dir nicht ansatzweise klar ist, was Kontrolle über eigene Daten zu haben bedeutet, und wo die Kontrolle verloren geht, brauche ich Dir auch nicht erklären, warum bereits die Erhebung der Daten die "Tat" ist. Und die verknüpfbare Erhebung kann man doch gar nicht ausschließen, wenn man Benutzer, die Nutzeraktionen ausführen, wiedererkennt.

Es sei denn, die Möglichkeit, daß der Nutzer relevant Daten preisgibt, ist tatsächlich ausgeschlossen (wie auch immer das aussehen soll). Dann verstößt die fragliche Nutzung von Piwiki womöglich nicht gegen das Gesetz. An der Stelle muß ich fragen, ob Dir klar ist, daß Urteile grundsätzlich anhand konkreter Umstände im strittigen Fall gesprochen werden und nicht auf jeden nur ansatzweise ähnlichen Fall übertragbar sind.

Oder hat das Gericht geurteilt das jegliche Nutzung von Piwiki in strittiger Form unter allen Umständen unzulässig ist?

Jeder Mensch hat die MÖGLICHKEIT, morgen jemanden zu erschlagen. Kommen jetzt alle allein für die Möglichkeit ins Gefängnis? Oder erst, wenn man es tatsächlich auch tut?

Dennoch war der Gesetzgeber der Meinung den Besitz und das Führen von Schußwaffen zu beschränken.

Du verkennst die Natur der Sache. Überlege bloß mal was beim Mautsystem immer wieder für Vorstöße unternommen werden.

Achso und deshalb ist das Mautsystem ab sofort verboten bzw. jeder Nutzer hat die Möglichkeit, der Erfassung zu widersprechen? Nein? Warum dann bei Webseitenstatistiken?

Weil es nach dem Datenschutzgesetz nicht zulässig wäre, wurde ein Gesetz geschaffen was nur eine Mehrheit gefunden hat, weil jegliche andere Nutzung der Daten (z.B. auch zur Aufklärung bei Morden) verboten wurde. Außerdem ist das wenigstens eine halbwegs kontrollierbare Umgebung und nicht Hinz und Kunz.

Vielleicht kannst Du den Gesetzgeber überzeugen, daß der allgemeine Nutzen deines Anliegens auch so hervorsticht, daß man eine (sehr enge) gesetzliche Ausnahme schafft.

Jetzt verstehst Du es langsam. Nur weil es theoretisch möglich sein könnte, dass irgendjemand die von PIWIK gesammelten Daten mit irgendwelchen eigenen erfassten Daten verknüpfen KÖNNTE, müssen jetzt alle anderen PIWIK-Nutzer handeln, obwohl sie derartiges gar nicht machen.

Ja, Du verstehst die Natur der Sache wirklich nicht.

WENN, dann sollte dem so sein, WENN man es macht und nicht schon, weil man irgendwas machen KÖNNTE, was man aber gar nicht MACHT. Das ist es, was ich paranoid nenne...

Nach dem Motto, sobald man dann so wirklich gegen das Gesetz verstöß, soll man sich dran halten.

Ich glaube, ich habe auch schon erwähnt, dass eine MÖGLICHKEIT, die gar nicht stattfindet, am Ende nicht das gleiche ist wie eine Tat.

Wenn Dir nicht ansatzweise klar ist, was Kontrolle über eigene Daten zu haben bedeutet, und wo die Kontrolle verloren geht, brauche ich Dir auch nicht erklären, warum bereits die Erhebung der Daten die "Tat" ist. Und die verknüpfbare Erhebung kann man doch gar nicht ausschließen, wenn man Benutzer, die Nutzeraktionen ausführen, wiedererkennt.

Es sei denn, die Möglichkeit, daß der Nutzer relevant Daten preisgibt, ist tatsächlich ausgeschlossen (wie auch immer das aussehen soll). Dann verstößt die fragliche Nutzung von Piwiki womöglich nicht gegen das Gesetz. An der Stelle muß ich fragen, ob Dir klar ist, daß Urteile grundsätzlich anhand konkreter Umstände im strittigen Fall gesprochen werden und nicht auf jeden nur ansatzweise ähnlichen Fall übertragbar sind.

Oder hat das Gericht geurteilt das jegliche Nutzung von Piwiki in strittiger Form unter allen Umständen unzulässig ist?

Jeder Mensch hat die MÖGLICHKEIT, morgen jemanden zu erschlagen. Kommen jetzt alle allein für die Möglichkeit ins Gefängnis? Oder erst, wenn man es tatsächlich auch tut?

Dennoch war der Gesetzgeber der Meinung den Besitz und das Führen von Schußwaffen zu beschränken.

Das Datenschutzgesetz ist viel vernünftiger was die Zulässigkeit der Speicherung von Daten angeht, als Du denkst. Hab ich auch schon erwähnt.

Mit "Vernunft" hat es meines Erachtens nur noch in den seltensten Fällen zu tun.

Gehe ich recht in der Annahme, daß Du keine Sekunde darauf verwendet hast, dich zu informieren, inwiefern Datenerhebung und Nutzung auch nach dem Datenschutzgesetz zulässig ist?

Allen voran Thilo Weichert, der offenbar völlig paranoid ist. Aber den findest Du sicherlich auch super.

Es gibt auch Pazifisten, dennoch steht es selbst einem pazifistischem Staat nicht zu einerseits das Gewaltmonopol zu beanspruchen und andererseits seine Bürger Gewalttaten anderer auszusetzen. Und so ist Thilo Weichert verpflichtet die berechtigten Interessen auch von Teilen der Bevölkerung zu wahren bzw. für genügend Berücksichtigung bei Abwägungen zu sorgen.

Aber selbstverständlich muß niemand Angst haben, wenn er in einer Bibliothek nach den Begriffen "Gentrification" und "Prekarisierung" sucht, selbst wenn das mitgelogt werden sollte, wird man deswegen nicht befürchten müssen zum Ziel jahrelanger Beobachtungen des BND zu werden.

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Meinereiner
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    noch viel harmlosere Daten sind nicht harmlos

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