el Gringo: Wortmarke nutzen

Hallo,

darf man eigentlich eine Wortmarke für andersartige Produkte nutzen? Z.B. "nimm2" (Bonbons) für eine Zweiradmarke?

  1. Hello,

    darf man eigentlich eine Wortmarke für andersartige Produkte nutzen? Z.B. "nimm2" (Bonbons) für eine Zweiradmarke?

    Kommt darauf an, wieviel Geld man hat :-O

    Genauer:
    Markenrecht ist ein Recht, dass man aktiv durchsetzen muss. Wenn man eine Marke ernsthaft im Markt einführen und erhalten will, muss man also ständig gegen "Trittbrettfahrer" vorgehen, seine Rechte also aktiv verteidigen. Das kostet erst einmal Geld.

    Dein Beispiel ist ein schönes Beispiel.

    Du kannst im Markenregister nachlesen, für welche Schutzklassen die Marke angemeldet ist.

    Einstieg: https://oami.europa.eu/eSearch/#basic/1+1+1+1/nimm 2

    Wenn die Klasse, in der man Zweiräder findet, noch nicht bestandskräftig belegt ist, dann würde man diese Marke für Zweiräder also erst einmal anmelden. Man wartet dann die Widerspruchsfrist ab, in der Jeder dagegen vorgehen darf. Wenn keine Anfechtungen kommen, ist die Marke irgendwann bestandskräftig eingetragen und man kann mit der Nutzung beginnen. Logo, Erscheinungsbild, bei Wortmarken Placements arrangieren, Presse, Medien, usw. Das nennt sich dann aktive Nutzung, denn es gibt bei Marken auch noch ein Benutzungsgebot. Wenn eine angemeldete Marke nicht im Geschäftsverkehr benutzt wird, iwrd ein Löschungsantrag/Löschungsklage schnell erfolgreich sein.

    Wenn Man genug Geld und Überzeugungskraft hat, und die Marke des Anderen eben noch nicht die Klasse belegt hat, kann man auch einen "Square" aufbauen, also mit dem anderen Nutzer der anderen Klasse eine "Win-Win-Situation" vereinbaren und aufbauen. Die Marke des Einen wirbt dann unterschwellig oder auch ganz offensiv mit ihren Produkten auch für die Produkte des Anderen.

    In diesem Beispiel würde das sehr schön passen. Ich sende es deshalb gleich mal an meinen alten Marketing-Professor :-)

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

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    1. Hallo,

      Man wartet dann die Widerspruchsfrist ab, in der Jeder dagegen vorgehen darf. Wenn keine Anfechtungen kommen, ...

      würde denn eigentlich der andere Markeninhaber automatisch informiert, oder muss der regelmäßig nachschauen, ob da was für ihn Relevantes beantragt ist?

      Gruß
      Kalk

      1. Mahlzeit,

        würde denn eigentlich der andere Markeninhaber automatisch informiert, oder muss der regelmäßig nachschauen, ob da was für ihn Relevantes beantragt ist?

        Das DPMA prüft nichtmal ob die Marke schon existiert (Auskunft eines Mitarbeiters vor ca. 6 Monaten) also werden evtl. Markeninhaber auch nicht informiert (zumindest nicht offiziell).

        Allerdings haben Firmen eigene Anwälte oder beauftragen Kanzleien mit der Recherche. Regelsdatz sind dann 25% vom "Erlös" bei einer Abmahnung oder einem Prozess.

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      2. Hello,

        Man wartet dann die Widerspruchsfrist ab, in der Jeder dagegen vorgehen darf. Wenn keine Anfechtungen kommen, ...

        würde denn eigentlich der andere Markeninhaber automatisch informiert, oder muss der regelmäßig nachschauen, ob da was für ihn Relevantes beantragt ist?

        Kommt darauf, wieviel Geld er hat und was er damit macht :-O

        Soll heißen:

        • Große Markeninhaber laden die Beamten vom DPMA oder so öfter mal ein nach Brasilien oder so.

        • Mittlere Markeninhaber haben nur einen Überwachungsdienst eingeschaltet (Patentanwalt),
            der sie mit dem Service betreut.

        • Kleine Markeninhaber müssen schnelle Autos und Internetleitungen und viele Freunde
            im Ausland haben, damit sie immer rechtzeitig über relevante Neuanträge informiert sind.

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

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    2. darf man eigentlich eine Wortmarke für andersartige Produkte nutzen? Z.B. "nimm2" (Bonbons) für eine Zweiradmarke?

      Kommt darauf an, wieviel Geld man hat :-O

      Genauer:
      Markenrecht ist ein Recht, dass man aktiv durchsetzen muss. Wenn man eine Marke ernsthaft im Markt einführen und erhalten will, ...

      Er will nicht (und muß nicht) unbedingt selbst eine Marke anmelden. Er kann den Begriff auch einfach nutzen. (Durch Nutzung im Geschäftlichen Verkehr kann sich dann ein dem Markenschutz entsprechender Schutz ergeben.)

      1. Hello,

        Er will nicht (und muß nicht) unbedingt selbst eine Marke anmelden. Er kann den Begriff auch einfach nutzen. (Durch Nutzung im Geschäftlichen Verkehr kann sich dann ein dem Markenschutz entsprechender Schutz ergeben.)

        Das ist aber ein ganz gefährlicher Satz.

        Marken kennen kein "Vorbenutzungsrecht". Handelt es sich also _nicht_ um die Verwendung als Firmenname oder ähnlich, sondern um eine Produktbezeichnung, entsteht keinerlei Schutzrecht, auch nicht aus dem UWG. Ein Markenanmelder hätte dann sofort ein Verbietungsrecht.

        Und das entstehende Schutzrecht aus dem Namensrecht (also z.B. der Name einer Kneipe) hat nur "regionlae Schutzfunktion".

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

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        1. Er will nicht (und muß nicht) unbedingt selbst eine Marke anmelden. Er kann den Begriff auch einfach nutzen. (Durch Nutzung im Geschäftlichen Verkehr kann sich dann ein dem Markenschutz entsprechender Schutz ergeben.)

          Das ist aber ein ganz gefährlicher Satz.

          Welcher der drei?

          Marken kennen kein "Vorbenutzungsrecht". Handelt es sich also _nicht_ um die Verwendung als Firmenname oder ähnlich, sondern um eine Produktbezeichnung, entsteht keinerlei Schutzrecht, auch nicht aus dem UWG. Ein Markenanmelder hätte dann sofort ein Verbietungsrecht.

          Und das entstehende Schutzrecht aus dem Namensrecht (also z.B. der Name einer Kneipe) hat nur "regionlae Schutzfunktion".

          Ja, und? Der Fragesteller macht nicht gerade den Eindruck als wolle er eine deutschlandweite Ladenkette aufbauen. Ich sage auch, nicht, daß es der einzig ware oder beste Weg ist.

          Ein Markenanmelder hätte dann sofort ein Verbietungsrecht.

          Kann sein, muß aber nicht. Das andere mögliche Extrem wäre, daß dieses Handeln den Markeninhaber die Marke kostet.

      2. Mahlzeit,

        Er will nicht (und muß nicht) unbedingt selbst eine Marke anmelden. Er kann den Begriff auch einfach nutzen. (Durch Nutzung im Geschäftlichen Verkehr kann sich dann ein dem Markenschutz entsprechender Schutz ergeben.)

        Kannst du da mal ne Quelle nennen?

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        1. Er will nicht (und muß nicht) unbedingt selbst eine Marke anmelden. Er kann den Begriff auch einfach nutzen. (Durch Nutzung im Geschäftlichen Verkehr kann sich dann ein dem Markenschutz entsprechender Schutz ergeben.)

          Kannst du da mal ne Quelle nennen?

          Für den letzten Satz? Ich dachte, das wäre mittlerweile Allgemeinbildung unter Interessierten.

          na Hand voll Quellen von der ersten Seite der Suchergebnisse:
          http://www.eucor.com/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=502
          http://www.e-recht24.de/artikel/domainrecht/2.html
          http://www.recht-freundlich.de/markenschutz-anmelden-wie-entsteht-der-schutz
          http://www.berater-in-rechtsfragen.de/rechtsgebiete/markenrecht-urheberrecht-und-medienrecht/
          http://de.wikipedia.org/wiki/Markenrecht_(Deutschland)

          das Gesetz:
          http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html

          War das jetzt auch nix oder war dein self nix?

          1. Mahlzeit,

            Für den letzten Satz? Ich dachte, das wäre mittlerweile Allgemeinbildung unter Interessierten.

            Ein Gewohnheitsrecht war mit bekannt (keine AHnung, wie sich das juritisch nennt), aber ich hatte nie entsprechende Texte gelesen.

            na Hand voll Quellen von der ersten Seite der Suchergebnisse:
            http://www.eucor.com/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=502
            http://www.e-recht24.de/artikel/domainrecht/2.html
            http://www.recht-freundlich.de/markenschutz-anmelden-wie-entsteht-der-schutz
            http://www.berater-in-rechtsfragen.de/rechtsgebiete/markenrecht-urheberrecht-und-medienrecht/
            http://de.wikipedia.org/wiki/Markenrecht_(Deutschland)

            das Gesetz:
            http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html

            Danke :)

            War das jetzt auch nix oder war dein self nix?

            Mein Self war nix. Ich muss aber zugeben, mich haben in erster Linie die Qualität deiner Links interessiert. Und da muss ich sagen, ich kann nix dran aussetzen. Wie du siehst, ich bin nicht nur böse ;)

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            1. Ich muss aber zugeben, mich haben in erster Linie die Qualität deiner Links interessiert. Und da muss ich sagen, ich kann nix dran aussetzen.

              Dann sollte ich noch sagen, daß ich bei den Links diesmal bewußt auf jede qualitative Bewertung bei der "Auswahl" verzichtet habe. Aber wenn sie trotzdem OK sind, auch gut.

              Wie du siehst, ich bin nicht nur böse ;)

              Mir war nichts gegenteiliges aufgefallen.

  2. Mahlzeit,

    darf man eigentlich eine Wortmarke für andersartige Produkte nutzen? Z.B. "nimm2" (Bonbons) für eine Zweiradmarke?

    Das kommt einmal drauf an, in welchen Klassen die Marke registriert ist und zum zweiten, ob Verwechslungsgefahr gegeben ist.
    nimm2 dürfte IMO gar keine Wortmarke sein, weil sowas nicht registrierfähig ist.
    Allerdings rate ich dir, so ein Vorhaben von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Mit Konzernen in der Grösse der Stork KG würde ich mich nicht anlegen, die haben einfach mehr Zeit, Geld und Anwälte.

    --
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    1. Hello,

      darf man eigentlich eine Wortmarke für andersartige Produkte nutzen? Z.B. "nimm2" (Bonbons) für eine Zweiradmarke?

      Das kommt einmal drauf an, in welchen Klassen die Marke registriert ist und zum zweiten, ob Verwechslungsgefahr gegeben ist.

      nimm2 dürfte IMO gar keine Wortmarke sein, weil sowas nicht registrierfähig ist.

      Da irrt der Poster M.
      nimm2 ist mehrfach registriert, inzwischen auch eine "alte eingeführte Marke" (die unterligen gesonderten Schutzbestimmungen) und hat in Bezug auf Bonbons ja auch keine beschreibende Wirkung.

      Im Gegensatz dazu wäre "nimm gleich 2 Bonbons" vermutlich wegen der beschreibenden Wirkung nicht für die Klasse 30 angenommen worden. Diese Marke hätte Eintragungshemmnisse gehabt.

      Allerdings rate ich dir, so ein Vorhaben von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Mit Konzernen in der Grösse der Stork KG würde ich mich nicht anlegen, die haben einfach mehr Zeit, Geld und Anwälte.

      Wenn man nur wenig Geld hat, kann man nur anmelden, pfiffiges Konzept entwickeln und hinflitzen zum anderen Markeninhaber, um einen "Square" aufzubauen. Wenn der Konzern glaubt, dass man das durchhält, macht er ggf. mit.

      Man wird dann ggf. eine "Scheinklage auf Löschung" erzeugen, damit Presse und TV scharf machen und somit ganz billig ganz viel Werbung für beide Seiten erzeugen.

      Könnte allerdings auch sein, dass die Storck-Manager vorher die MIFA kaufen und das Geschäft alleine machen.

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

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      1. Mahlzeit,

        Da irrt der Poster M.
        nimm2 ist mehrfach registriert, inzwischen auch eine "alte eingeführte Marke" (die unterligen gesonderten Schutzbestimmungen) und hat in Bezug auf Bonbons ja auch keine beschreibende Wirkung

        Als Wortmarke oder als Geschmacksmuster? Ich müsste jetzt erstmal meine Zugangsdaten rauskramen um beim DPMA nachzusehen.
        Als Wortmarke sind, laut Aussage des DPMA, Wörter oder Wortzusammensetzungen aus dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht schützenswert (mit eigenen Worten wiedergegeben), aber ein Schutz als Geschmacksmuster (also des Logos an sich) ist kein Problem.
        Evtl. war 1969 die Regelung auch noch anders. Das kann ich nicht sagen.

        Allerdings dürfte so eine Regel mit dem passenden Kleingeld auch zu umgehen sein ;)
        Ich hatte damals halt nur die geforderten 300€ überwiesen und keine Summe X als Trinkgeld für den Sachbearbeiter :D

        Allerdings ist der Registrierversuch einer Wortmarke schon ein paar Jahre her, aktuell bin ich mit ner Registrierung als Geschmacksmuster dran, weil es keine Ablehnung geben kann. Allerdings ist die Durchsetzung der Marke gegenüber Mitbewerbern dann evtl. schwerer.

        --
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        1. Hello,

          Da irrt der Poster M.
          nimm2 ist mehrfach registriert, inzwischen auch eine "alte eingeführte Marke" (die unterligen gesonderten Schutzbestimmungen) und hat in Bezug auf Bonbons ja auch keine beschreibende Wirkung

          Als Wortmarke oder als Geschmacksmuster? Ich müsste jetzt erstmal meine Zugangsdaten rauskramen um beim DPMA nachzusehen.

          Du musst nur meinem Link aus https://forum.selfhtml.org/?t=217391&m=1493118 folgen und dort den hinterlegten Info-Links folgen.

          Nochmal auf Bayerisch:
          Klickt Du hier: https://oami.europa.eu/eSearch/#basic/1+1+1+1/nimm 2

          :-P

          *sakra*

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

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          1. Mahlzeit,

            Du musst nur meinem Link aus https://forum.selfhtml.org/?t=217391&m=1493118 folgen und dort den hinterlegten Info-Links folgen.

            Das sind aber keine Wortmarken sondern Geschmacksmuster, weil Logos ;)
            Als Wortmarke hab ich nimm2 nirgends gefunden, hab aber auch nicht lange gesucht.

            In Bezug auf Streitigkeiten ist es ein riesen Unterschied ob Wortmarke oder Logo. Deshalb ist das für den OP durchaus relevant. Wenn sein Logo "nimm2" dem von Stork nicht ähnlich sieht, kann es durchaus sein, dass nichts gegen eine Verwendung spricht. Deshalb ist ein Fachanwalt nötig um das zu bewerten und rechtlich abzusichern.

            Nochmal auf Bayerisch:
            Klickt Du hier: https://oami.europa.eu/eSearch/#basic/1+1+1+1/nimm 2

            Auf Boarisch war des: "Haust do aufe:" ;)

            --
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            1. Hello,

              Das sind aber keine Wortmarken sondern Geschmacksmuster, weil Logos ;)
              Als Wortmarke hab ich nimm2 nirgends gefunden, hab aber auch nicht lange gesucht.

              Dann hast Du entweder eine andere Anzeige im Browser, oder hast nicht nach unten gescrollt.

              Bei mir sind alle Eintragungen aufgeführt.

              Muss ich doch gleich mal in meine Cookies und meine HTTP-Request-Header schauen!

              Ich habe mich mal beim DPMA offiziell akkreditieren lassen als "Berichterastatter", als ich noch eine kleine Zeitung herausgegeben habe. Das war aber 2008 das letzte Mal, dass ich den Zugung durch die Vordertür benutzt habe. OK, da ich immer Datenvollsicherung betreibe, habe ich die Cookies vermutlich auf die neue Maschine mitgeschleppt.

              Nochmal auf Bayerisch:
              Klickt Du hier: https://oami.europa.eu/eSearch/#basic/1+1+1+1/nimm 2

              Auf Boarisch war des: "Haust do aufe:" ;)

              Das find ich jetzt nicht in meinem Wörterbuch.

              Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

              Tom vom Berg

              --
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              1. Mahlzeit,

                Dann hast Du entweder eine andere Anzeige im Browser, oder hast nicht nach unten gescrollt.

                Bei mir sind alle Eintragungen aufgeführt.

                Verdammt, das kommt davon, wenn man sowas nebenbei macht ;) Hast natürlich recht.

                Das find ich jetzt nicht in meinem Wörterbuch.

                Gibt ja verschiedene Dialekte, ich bin Oberbayern ;)

                --
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            2. In Bezug auf Streitigkeiten ist es ein riesen Unterschied ob Wortmarke oder Logo. Deshalb ist das für den OP durchaus relevant. Wenn sein Logo "nimm2" dem von Stork nicht ähnlich sieht, kann es durchaus sein, dass nichts gegen eine Verwendung spricht.

              genau auf diesen Fall kommt es mir an. Leider kann ich keinen Anwalt bezahlen.

              1. Hello,

                genau auf diesen Fall kommt es mir an. Leider kann ich keinen Anwalt bezahlen.

                Ich gehe jetzt davon aus, dass Du mit deinem Produkt Geld verdienen willst und nicht mit der Marke. Das zweitere wäre nämlich ohne Geld und Vorlaufzeit tödlich!

                Ich gehe erst einmal weiter davon aus, dass die geniale Marke "nimm 2", oder "nimm2" oder "nimm zwei" oder "take two" oder "prends deux" oder "prenez deux", ... für Zweiräder nur fiktiv war.

                Der obige Satz soll zeigen, dass man im harmonisierten Europa durchaus auch noch nach weiteren Markenanmeldungen im Schutzraum suchen sollte, die Verwechslungsgefahr erzeugen könnten.

                Um dein Produkt zu schützen gibt es aber außer einer Marke noch andere Wege.

                Ich kann und darf Dir keine Rechtsberatung geben, bin aber gerne bereit, Dir unter vier Ohren und Augen von meinen Erfahrungen zu berichten. Ich habe mehrere Marken angemeldet im meinem Lebe, und auch hier Lehrgeld gezahlt, auch bezüglich der Anwälte, die gerne die Verteidigung der Marken übernommen haben, damit sehr viel Geld verdient haben und mir zum Schluss doch ein teures Chaos hinterlassen haben!

                Ich spring bald in die Kiste und nehm deshalb kein Blatt mehr vor den Mund!

                Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                Tom vom Berg

                --
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              2. Mahlzeit,

                genau auf diesen Fall kommt es mir an. Leider kann ich keinen Anwalt bezahlen.

                Dann solltest du dir nen Namen suchen, den keiner verwendet, denn die Kosten bei einem Markenrechtsverstoss können viele tausend € kosten.

                Selbst wenn du im Recht bist, musst du dir die Gerechtigkeit leisten können. Grad bei zivilrechtlichen Belangen geht es hauptsächlich darum, wer den längeren Atem hat, nicht wer im Recht ist.
                Als Beispiel siehe den Prozess von Adidas gegen den Erfinger der Schuhe die Adidas kopiert hat. Der Prozess dauerte 14 Jahre und in der Zeit hat der Erfinder kein Geld verdient, da es ein Verkaufsverbot gab.

                --
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                1. ja, ist wohl besser so.

  3. hi,

    Hallo,

    darf man eigentlich eine Wortmarke für andersartige Produkte nutzen? Z.B. "nimm2" (Bonbons) für eine Zweiradmarke?

    http://www.dpma.de/patent/recherche/

    mfg

    tami

    1. echt cooler Link! Hättest mir auch einfach ein http:// schicken können. Der Rest findet sich dann schon. Danke.

      1. Hello,

        echt cooler Link! Hättest mir auch einfach ein http:// schicken können. Der Rest findet sich dann schon. Danke.

        Wie meisnt Du das?

        Wenn Du die Seite aufmerksam auswertest, landest Du irgendwann dort, wohin ich Dich schon in https://forum.selfhtml.org/?t=217391&m=1493118 geschickt habe.

        nämlich: https://oami.europa.eu/eSearch/#basic/1+1+1+1/nimm 2

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

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        http://bikers-lodge.com
      2. hi,

        echt cooler Link! Hättest mir auch einfach ein http:// schicken können. Der Rest findet sich dann schon. Danke.

        Du _musst_ recherchieren, ob die Wortmarke schon eingetragen ist, und wenn ja, für welche Bereiche.

        Wenn "nimm2" für sowas wie "Titel von Live-Veranstaltungen" eingetragen ist, würdest Du die Rechte der Markeninhaber verletzten, wenn Du eine Veranstaltung so nennst und müsstest Lizenzgebühren bezahlen. Ich kenne einen Fall, da wurde die Telekom erfolgreich darauf verklagt. Es gibt aber 50 oder 80 Kategorien, und "nimm2" ist dann für ein elektronisches Gerät oder eine Filmtitel u.U. noch frei.

        Jetzt weißt Du hoffentlich, warum mein Link echt cool ist. Denn um diese Seite kam ich bei der Anmeldung meiner Wortmarke nicht drum rum.

        mfg

        tami

        1. echt cooler Link! Hättest mir auch einfach ein http:// schicken können. Der Rest findet sich dann schon. Danke.

          Du _musst_ recherchieren, ob die Wortmarke schon eingetragen ist, und wenn ja, für welche Bereiche.

          Jetzt weißt Du hoffentlich, warum mein Link echt cool ist. Denn um diese Seite kam ich bei der Anmeldung meiner Wortmarke nicht drum rum.

          Offenbar ist ihm schon bewußt, daß Markenschutz für bestimmte Bereiche gilt, denn er fargt, ob man die Marke für Andersartiges nutzen darf. Nach einer Recherchemöglichkeit, welche Marke für welche Bereiche eingetragen ist, hat er nicht gefragt.

          Davon abgesehen, ist eine DPMA-Recherche auch nicht unbedingt ausreichend.

          1. hi,

            echt cooler Link! Hättest mir auch einfach ein http:// schicken können. Der Rest findet sich dann schon. Danke.

            Du _musst_ recherchieren, ob die Wortmarke schon eingetragen ist, und wenn ja, für welche Bereiche.

            Jetzt weißt Du hoffentlich, warum mein Link echt cool ist. Denn um diese Seite kam ich bei der Anmeldung meiner Wortmarke nicht drum rum.

            Offenbar ist ihm schon bewußt, daß Markenschutz für bestimmte Bereiche gilt, denn er fargt, ob man die Marke für Andersartiges nutzen darf. Nach einer Recherchemöglichkeit, welche Marke für welche Bereiche eingetragen ist, hat er nicht gefragt.

            Davon abgesehen, ist eine DPMA-Recherche auch nicht unbedingt ausreichend.

            Notwendig aber nicht hinreichend?

            mfg

            tami

            1. Mahlzeit,

              Notwendig aber nicht hinreichend?

              Du weisst doch, was man sagt: Texter mit x, war wohl nix ....

              --
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            2. Davon abgesehen, ist eine DPMA-Recherche auch nicht unbedingt ausreichend.

              Notwendig aber nicht hinreichend?

              TOFU ist auch hier wieder mal nicht nützlich. Ja.

              1. hi,

                Davon abgesehen, ist eine DPMA-Recherche auch nicht unbedingt ausreichend.

                Notwendig aber nicht hinreichend?

                TOFU ist auch hier wieder mal nicht nützlich. Ja.

                Unnotwendig und gleichzeitig nicht hinreichend? Kann ich mir hier neben einem TOFU-Wächter noch einen Rechtschreibkorrekteur bestellen?

                Gleichzeitig ist eine kleine Anrede und eine Abgrüßen aber auch nicht verkehrt. Wenn ich mal die (unnötigen) "mit x" alle zusammenzähle, kommst Du damit weit über das hinaus was ich hier mit absichtlich-unabsichtlichem TOFU fabriziere.

                Es gibt zudem die (ungeschriebene) Regel, dass man, je länger man hier im Forum aktiv ist, je mehr TOFU darf man auch mal machen ...;

                mfg

                tami

                1. Davon abgesehen, ist eine DPMA-Recherche auch nicht unbedingt ausreichend.

                  Notwendig aber nicht hinreichend?

                  TOFU ist auch hier wieder mal nicht nützlich. Ja.

                  Unnotwendig und gleichzeitig nicht hinreichend? Kann ich mir hier neben einem TOFU-Wächter noch einen Rechtschreibkorrekteur bestellen?

                  Es fällt mir schwer herauszufinden, was Du von mir willst. Das TOFU macht es da nicht leichter, denn auf um so mehr können sich deine Worte beziehen. (Zumindest vermute ich das, vielleicht fällt es mir ohne TOFU auch nicht leichter.)

                  Die Recherche ist notwendig, wenn sie notwendig ist. Wenn sie notwendig ist, ist es potentiell ungenügend nur beim DPMA zu suchen. Das steht dort sogar irgendwo, ich habe es aber nicht gleich gefunden und aufgehört zu suchen. Weder stehen beim DPMA alle Markenanmeldungen, noch sind angemeldete Marken alle Marken die man potentiell beachten muß.

                  Gleichzeitig ist eine kleine Anrede und eine Abgrüßen aber auch nicht verkehrt.

                  Ansichtssache. Ich beschränke mich bei sowas meist auf Threadstarts. Jeden zu grüßen der zum Thread dazukommt (nur den, auf dessen Beitrag ich erstmals antworte, oder jeden, oder bei jedem Beitrag? und was ist, wenn ich einen heute schon in einem anderen Thread begrüßt habe?) ist mir zu umständlich oder zu nichtssagend. Also betrachte ich den Rest als laufende Unterhaltung von der man so gut wie nie weiß, welcher der letzte eigene Beitrag ist. Lieber keine als automatisierte Be- und Abgrüßungen sowieso. Ganz allgemein gesprochen.

                  Das habe ich auch nicht zum ersten mal erläutert und andere halten es ähnlich (, was nicht heißen soll, daß es sich irgendwer gemerkt haben müßte oder auch nur sollte).

                  Wenn ich mal die (unnötigen) "mit x" alle zusammenzähle, kommst Du damit weit über das hinaus was ich hier mit absichtlich-unabsichtlichem TOFU fabriziere.

                  Ich verstehe nicht, was ist unnötig?

                  Und worüber komme ich damit hinaus? Meinst Du, daß die fünf Zeichen "mit x" (es sind sogar sechs " mit x") multipliziert mit der Anzahl meiner Beiträge mehr Zeichen ergeben, als das was Du an TOFU produzierst?

                  1. hi,

                    Davon abgesehen, ist eine DPMA-Recherche auch nicht unbedingt ausreichend.

                    Notwendig aber nicht hinreichend?

                    TOFU ist auch hier wieder mal nicht nützlich. Ja.

                    Unnotwendig und gleichzeitig nicht hinreichend? Kann ich mir hier neben einem TOFU-Wächter noch einen Rechtschreibkorrekteur bestellen?

                    Es fällt mir schwer herauszufinden, was Du von mir willst. Das TOFU macht es da nicht leichter, denn auf um so mehr können sich deine Worte beziehen. (Zumindest vermute ich das, vielleicht fällt es mir ohne TOFU auch nicht leichter.)

                    Die Recherche ist notwendig, wenn sie notwendig ist. Wenn sie notwendig ist, ist es potentiell ungenügend nur beim DPMA zu suchen.

                    ja, das meint "notwendig aber nicht hinreichend". die erste ableitung muss null sein, sonst kann es kein extremwert sein. es ist aber nur einer, wenn auch die zweite ableitung null ist.

                    wirst du bei dpma schon fündig, dann brauchst du garnicht erst weiter suchen. aber es bleibt ja jedem selbst überlassen, wo er da suchen will...;

                    ansonsten https://forum.selfhtml.org/?t=217391&m=1493500

                    mfg

                    tami

                    1. Hallo Tami, oder ist das "mi" auch "unnötig"?

                      ... nicht unbedingt ausreichend.

                      ...

                      wirst du bei dpma schon fündig, dann ...

                      also bedingt ausreichend, falls man die Sache hinschmeisen will, sobald man fündig wird, und nicht noch andere Namen in Erwägung zieht, bis man bei DPMA nicht mehr fündig wird.

                      ansonsten https://forum.selfhtml.org/?t=217391&m=1493500

                      Was soll denn daran "ansonsten" sein? Es fiel mir schwer herauszufinden, was Du von mir willst (als ob hier alle immer so schreiben würden, daß man die Aussagen mit Logikoperationen negieren könnte, als ob das erstrebenswert wäre) und daran hatte der Umfang des Zitierten seinen Anteil. Deswegen und nur deswegen habe ich den Zitierstiel in dem Fall kritisiert. Das mag anfangs nicht erkennbar gewesen sein, doch mit meinem letzten Beitrag war es das. So viel zum ggf. falsch als TOFU bezeichneten Fullquote welches ohnehin oben war. Bei der anderen TOFU-Kritik von mir in jüngerer Vergangenheit, war mir bei einem Nutzer eine Häufung aufgefallen - ganz andere Motivation.

                      Den Rest des Beitrags, wo Du mir, wie ich vermuten muß einen, Teil meines Benutzernamens nicht zugestehen willst oder in gewissem Sinne als Spam ansiehst, deckt das "ansonsten" auch nicht ab.

                      1. mindestens ein "e" ist unnötig, wem es darauf ankommt

                      2. hi,

                        Hallo Tami, oder ist das "mi" auch "unnötig"?

                        hi reicht. ich habe auch noch niemanden hier wegen tofu kritisiert. finde das im gegenteil im archiv ggfs. sogar lästig, wenn nich ausreichend von der vorantwort mitgenommen wurde. aber das sicherlich geschmackssache. tofu ist ja nicht "schlimm" fürs lesen, das "unwichtige" oder schon geschrieben steht ja oben, das kann man beim lesen ja auslassen. und speicherplatzprobleme gibt es in dem sinne ja nicht. deshalb: warum die diskussion?

                        ... nicht unbedingt ausreichend.
                        ...
                        wirst du bei dpma schon fündig, dann ...

                        also bedingt ausreichend, falls man die Sache hinschmeisen will, sobald man fündig wird, und nicht noch andere Namen in Erwägung zieht, bis man bei DPMA nicht mehr fündig wird.

                        ich wollte nix von dir, sondern dem TO einen anhaltspunkt geben. nicht mehr und nicht weniger.

                        Den Rest des Beitrags, wo Du mir, wie ich vermuten muß einen, Teil meines Benutzernamens nicht zugestehen willst oder in gewissem Sinne als Spam ansiehst, deckt das "ansonsten" auch nicht ab.

                        das war mal ein versuch, das mit dem tofu (= überflüssiges wiederholen von bytes) "ad absurdum" zu führen.

                        mfg

                        tami

                    2. Om nah hoo pez nyeetz, tami!

                      ja, das meint "notwendig aber nicht hinreichend". die erste ableitung muss null sein, sonst kann es kein extremwert sein. es ist aber nur einer, wenn auch die zweite ableitung null ist.

                      Das ist bestimmt nur ein Flüchtigkeitsfehler. Die hinreichende Bedingung lautet zweite Ableitung verschieden von Null. Aber auch, wenn die zweite Ableitung gleich Null ist, könnte ein lokales Extremum vorliegen.

                      Matthias

                      --
                      Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Brand und Brandung.

                      1. hi,

                        Om nah hoo pez nyeetz, tami!

                        ja, das meint "notwendig aber nicht hinreichend". die erste ableitung muss null sein, sonst kann es kein extremwert sein. es ist aber nur einer, wenn auch die zweite ableitung null ist.

                        Das ist bestimmt nur ein Flüchtigkeitsfehler. Die hinreichende Bedingung lautet zweite Ableitung verschieden von Null. Aber auch, wenn die zweite Ableitung gleich Null ist, könnte ein lokales Extremum vorliegen.

                        stimmt. ... wenn auch die zweite ableitung null ist, oder aber die vierte, oder die irgendeine noch vorhanden gradzahlige, oder?

                        http://de.wikipedia.org/wiki/Extremwert#Notwendiges_Kriterium

                        mfg

                        tami

                        1. hi,

                          stimmt. ... wenn auch die zweite ableitung null ist, oder aber die vierte, oder die irgendeine noch vorhanden

                          ---------------------------------------------ungleich(!)

                          zu spät für mich

                          mfg

                          tami

                          1. Om nah hoo pez nyeetz, tami!

                            stimmt. ... wenn auch die zweite ableitung null ist, oder aber die vierte, oder die irgendeine noch vorhanden

                            ---------------------------------------------ungleich(!)

                            Ne ne ne ne ne ;-) Schau dir die einfachen Beispiele x^4, x^5 und -x^4 [≠(-x)^4] an.

                            Matthias

                            --
                            Der Unterschied zwischen Java und JavaScript ist größer als der zwischen Rad und Radar.

                            1. hi,

                              Om nah hoo pez nyeetz, tami!

                              stimmt. ... wenn auch die zweite ableitung null ist, oder aber die vierte, oder die irgendeine noch vorhanden

                              ---------------------------------------------ungleich(!)

                              Ne ne ne ne ne ;-) Schau dir die einfachen Beispiele x^4, x^5 und -x^4 [≠(-x)^4] an.

                              Nochmal langsam:

                              Die erste Ableitung _muss_ Null sein.

                              Nehme ich x^4 dann ist das 4x^3. Was bei x=0 0 ist.

                              Zweite Ableitung ist da auch Null, nämlich 12x^2

                              dritte auch 24x

                              vierte nicht, die ist nämlich 24. Dabei ist es egal, ob es -(x^4) war oder (-x)^4. Nur dass (-x)^4 wie x^4 ausschaut und bei Null ein Minimum hat, während -(x^4) an der x-Achse gespiegelt ist, also bei Null ein Maximum hat ...;

                              mfg

                              tami

              2. Hallo,

                Davon abgesehen, ist eine DPMA-Recherche auch nicht unbedingt ausreichend.
                Notwendig aber nicht hinreichend?
                TOFU ist auch hier wieder mal nicht nützlich. Ja.

                das ist kein TOFU. Es ist ein sinnvolles Zitieren der letzten zwei bis drei Wortwechsel, die zur aktuellen Aussage geführt haben. TOFU hieße ja, das gesamte Posting zu zitieren, egal ob die neue Aussage einen Bezug dazu hat oder nicht.

                Ciao,
                 Martin

                --
                Frage an Radio Eriwan: Kann man eigentlich ein guter Kommunist und gleichzeitig ein guter Christ sein?
                Radio Eriwan antwortet: Im Prinzip ja - aber warum sollte man sich das Leben doppelt schwer machen?
                Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                1. das ist kein TOFU. Es ist ein sinnvolles Zitieren der letzten zwei bis drei Wortwechsel, die zur aktuellen Aussage geführt haben.

                  Die Notwendigkeit habe ich hier nicht erkannt und ansonsten reichen mir die Worte des Vorbeitrags fast immer aus, damit mit klar wird bzw. ich mich erinnere worum es vorher ging.

                2. @@Der Martin:

                  nuqneH

                  Es ist ein sinnvolles Zitieren der letzten zwei bis drei Wortwechsel, die zur aktuellen Aussage geführt haben.

                  Darf’s auch’n bisschen mehr sein?

                  Qapla'

                  --
                  „Talente finden Lösungen, Genies entdecken Probleme.“ (Hans Krailsheimer)