Hello,
Er will nicht (und muß nicht) unbedingt selbst eine Marke anmelden. Er kann den Begriff auch einfach nutzen. (Durch Nutzung im Geschäftlichen Verkehr kann sich dann ein dem Markenschutz entsprechender Schutz ergeben.)
Das ist aber ein ganz gefährlicher Satz.
Marken kennen kein "Vorbenutzungsrecht". Handelt es sich also _nicht_ um die Verwendung als Firmenname oder ähnlich, sondern um eine Produktbezeichnung, entsteht keinerlei Schutzrecht, auch nicht aus dem UWG. Ein Markenanmelder hätte dann sofort ein Verbietungsrecht.
Und das entstehende Schutzrecht aus dem Namensrecht (also z.B. der Name einer Kneipe) hat nur "regionlae Schutzfunktion".
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg