Daher eine Frage an euch, stellt ihr dem Kunden diese 3 Euro in Rechnung oder nehmt ihr dieses auf eure Kappe? Und wie gebe ich dieses beim Finanzamt an?
Gruß
Martin
Transaktionskosten des Geldverkehrs sollten eigendlich in der Kalkulations enthalten sein.
Ausnahmen sind z.B. Prolongation eines Wechsels.
Man sollte sich aber auch die Frage stellen, ob man es sich auch wirtschaftlich leisten kann das PayPal die Konten bis zu 180 Tagen einfrieren kann. Da sind schon etliche Firmen hopps gegangen weil sie nicht rechtzeitig an das Geld ihrer Kunden gekommen sind.
Ich habe mich gegen diesen Dienstleister entschieben nach dem ich die AGBs gelesen habe, und es noch keinen Tag bereut.