Hallo,
Vorweg: Wir sollten uns vielleicht mal darauf verständigen, über welche Art Geschäft und die daraus resultierende Rechnung wir hier reden!
Denn das ist elementar für alles andere.
Ich bezog und beziehe mich auf einen klassischen Werkvertrag mit anschließender Rechnungsstellung an den Auftraggeber, und nicht auf alle Arten von Online-Shops und (online) Bezahlsystemen.
also den Fall, dass der Kunde ebenfalls Unternehmer ist, nicht Endverbraucher? Gut, das hatte ich tatsächlich nicht im Sinn, ich war bei Geschäften mit Privatleuten, im Behördendeutsch "Verbraucher".
Vorkasse ist üblicherweise *eine* der Optionen, für Neukunden manchmal die einzig akzeptierte. Andere übliche Zahlungsarten sind Nachnahme, Rechnung/Überweisung und Bankeinzug.
Nachnahme fällt auch unter Vorkasse.
Wieso das denn? Vorkasse heißt: Ich bezahle, bevor die Ware geliefert bzw. die Dienstleistung erbracht wird. Nachnahme bedeutet dagegen, dass Zahlung und Lieferung zeitlich zusammenfallen.
Bankeinzug im Grunde genommen auch
Bankeinzug *kann* Vorkasse sein, ist es aber oft nicht, nur das habe ich als Käufer/Kunde nicht in der Gewalt. Wenn ich bei amazon einkaufe, habe ich beispielsweise Bankeinzug vereinbart, die Abbuchung vom Konto findet aber meistens erst eine Woche bis zehn Tage nach Versand der Ware statt. Es könnte aber ebensogut noch am Tag des Bestelleingangs sein.
Ach ja? Ist aber durchaus üblich: "Zahlung per Überweisung auf eines unserer nachstehend aufgeführten Konten"
Dann bietest du also gar keine anderen Bezahlmöglichkeiten (wie bspw. PayPal) an!?
Das hast du missverstanden. Diese Klausel war nur ein Beispiel für die Wahl der Zahlungsart "auf Rechnung" - also wenn Rechnung, dann Überweisung.
Wenn es eh nur eine Bezahlmöglichkeit/ -variante gibt, habe ich ja auch keine Auswahl. Wir gehen aber ja davon aus, dass es zumindest die Auswahl zwischen Überweisung ("normales" Bankkonto) und PayPal gibt.
Das war die Einstiegsvoraussetzung; ich ging mittlerweile davon aus, dass es *überhaupt* mehrere Zahlungsarten zur Auswahl gibt, ganz gleich welche das sein mögen.
Und selbst wenn der Kunde sich jetzt vorher (was imho eben absolut unüblich ist) für die Banküberweisung "entschieden" hat, ...
Wenn du bei Geschäften von Unternehmern untereinander bist, stimme ich dir zu - da ist das unüblich. Ich wäre aber auch völlig perplex, wenn ein Unternehmer nach Paypal fragt - das würde ich nur bei Endverbrauchern erwarten.
Sehe ich anders. Ich finde es einfach ehrlich, wenn ich eine für mich komfortablere Möglichkeit wähle und dafür einen kleinen Aufschlag zahlen muss. Genauso wenn's im Motel oder an der Tankstelle heißt: Zahlste bar, kriegste 5% Rabatt. Hier bei uns seltener, drüben in USA durchaus verbreitet. Steht manchmal sogar draußen an der Preistafel dran. Daumen hoch für Transparenz!
Warum ist das bei uns "seltener"?
Keine Ahnung.
Skonti und Barzahlungsrabatte sind bei uns doch auch durchaus üblich!
Für Verbraucher? Seltenst. Und von denen ging ich ja aus.
Das sehe ich anders. Ich mag solche Mauschelei nicht.
Ach, und bei dem reinen Artikelpreis weißt du also genau, wie dieser zustandegekommen ist ...?
Nein, aber wenn Extra-Wünsche auch extra berechnet werden, vermittelt das zumindest die Illusion von mehr Gerechtigkeit.
Ja, und die habe ich in solchen Fällen eben auch (meist) nicht, weil ich erst nur den Artikelpreis und die Versandkosten angezeigt bekomme. Erst wenn ich bereits in der Kaufabwicklung an die Auswahl der Bezahlart komme, wird der dann entstehende Aufpreis sichtbar.
Der sollte dann aber, ebenso wie die Versandkosten, schon in den AGB stehen, sonst würde ich die Forderung ablehnen.
Oder schlicht gesagt, alles wo ich nicht auf Anhieb den endgültigen Endpreis (also inkl. Versand und aller evt. anfallenden Gebühren) sehe, ist imho weder "transparent", noch "kundenfreundlich".
Da sind wir uns einig.
Ciao,
Martin
Die späteren Ehen sind oft glücklicher als die erste, weil das natürliche Ende bereits absehbar ist.
(George Bernhard Shaw)
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