Karl-Franz zu Ferdinand von und bei Dümpelshofen: Umschulung und Prüfung, keine Anmeldefrist?

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Guten Abend.

Es geht um folgendes, mein ehemaliger Kollege aus dem IT-Bereich wurde durch Krankheit arbeitlos.. nun wurde er von der ARGE in eine "Umschulungsmaßnahme" gesteckt, die geht irgendwie nur 10 Monate (das macht mich alleine schon Stutzig) und im September soll dann vor der IHK die Prüfung zum Verkäufer abgelegt werden.

Bei einer Umschulung wird davon ausgegangen, dass die Person eine Berufsausbildung hat und auch schon im Arbeitsleben tätig war. Dementsprechend ist es überflüssig, eine komplette Lehrzeit zu durchlaufen, in der ja zu einem sehr großen Teil allgemeine Grundlagen vermittelt werden.

Speziell beim "Verkäufer" (ich nehme an, du meinst den Kaufmann im Einzelhandel) beträgt die Lehrzeit für Abiturienten und andere Schlauberger obendrein nur zwei Jahre – und da sind die besagten überflüssigen, da schon früher erlernten Inhalte mit drin. Kurz: In zehn Monaten zum Dosenein-, -aus- und umsortierer sowie Sachen-über-die-Piepsmaschine-Zieher, kein Problem.

Ob man damit ratzfatz einen Arbeitsplatz bei einem feinen Herrenausstatter bekommt, auch Kaufmann, auch Einzelhandel, ist eine andere Geschichte. Der Bereich Einzelhandel ist halt sehr breit gefächert.

Das komische, mein Kollege hat weder was von der IHK gehört noch wurde er zur Prüfung angemeldet.

Möge er sich an die IHK wenden. Die werden ihm schon sagen, was, wann, wie, ob und warum.

Es wird aber noch viel kurioser... mein Kollege war noch nie im Handel tätig muss aber vor der IHK mindestens 2 Jahre vorweisen können (praktische Erfahrung).

Siehe oben: Seine bisherige Berufserfahrung könnte durchaus angerechnet werden.

Das ganze also wird von der ARGE finanziert und ein privater Bildungsträger führt das ganze durch.

Für mich eine totale Verarsche, ich denke eher der Bildungsträger macht so richtig Geld mit dieser Maßnahme und dem Versprechen auf einen Abschluss.. denn im Vertrag zwischen Kollege und Bildungsträger steht nur "Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung"

Jede Lehre, jede Ausbildung und jede Umschulung, ja, sogar die Grundschulzeit ist nur eine Vorbereitung. Was erwartest du denn? Dass du deinen Kaiser Wilhelm unter einen Ausbildungsvertrag setzt und damit den Abschluss schon in der Tasche hast? Dass ein Kind, das auf dem Gymnasium angemeldet wird, automatisch das Abitur besteht?
Das wäre eine einseitige Bringschuld des Arbeitgebers, während der Auszubildende auf der faulen Haut liegen kann. Nein, diese Formulierung ist keine Verarschung, sondern völlig korrekt. Die Prüfung muss dein Kollege schon mit eigener Leistung ablegen.

.. also für mich sieht das ganze nicht nach einer Umschulung sondern eher nach einer Gruppenbeschäftigung aus.. finanziert wird das ganze allerdings zu 50% vom Landkreis und 50% vom Europäischer Sozialfonds..

Zu dieser Umschulerei kann man stehen wie man will. Teilweise wird da wirklich Kinderkacke vermittelt, teilweise ist das wertvolle Hilfe. Teilweise ist das ein Instrument zur Schönung der Arbeitslosenquote, teilweise eine wirklich gute Weiterbildung.
Es hängt immer davon ab, auf was umgeschult werden soll, und auch, um welche Teilnehmer es sich handelt.

Ist das alles so korrekt oder kann man eine Abschlussprüfung einfach mal ganz kurzfristig bei der IHK Anmelden auch wenn die Vorraussetzungen fehlen (wie die praktische Zeit im Handel)?

Kurzfristig anmelden: Ja, grundsätzlich kein Problem, zumal eine Prüfung im September bei jetziger Anmeldung nicht einmal als kurzfristig zu bezeichnen wäre.
Und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird logischerweise erst bei der Anmeldung geprüft (was aber nicht bedeutet, dass man nicht vorher mal bei der IHK nachfragen könnte, ob man für die Anmeldung alles beisammen hat).