Texter mit x: Buchung per Iframe - Impressumspflicht?

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In der Regel der Vertragspartner. Vermittler können aber auch Pflichten haben, zumindest für Täuschungen wären sie verantwortlich.

Woher weiß der User, wer verantwortlich ist? Das müsste doch eindeutig gekennzeichnet werden?

Sicherlich, der Nutzer muß wissen, wer der Vertragspartner ist.

Verantwortlich für den Inhalt und die Abwicklung ist Firma "I-Frame"?

Inhaltliche Verantwortung und die Frage wer der Vertragspartner ist, sind zwei verschiedene Sachen. Meine (Binsen-)Antwort bezog sich auf die Frage, nach dem Vertragspartner.

Schon, wenn sie einzeln aufgerufen werden kann, steht das außer Frage.

Also wenn die Seite per Iframe eingebunden ist, dann kann das Impressum fehlen. Ruft man die Iframeseite aber einfach so im Browser auf, muss ein Impressum gefunden werden? Klingt logisch. Wie setzt man sowas technisch um?

Allgemeiner Hinweis: Sollte es nicht rechtskonform technisch umsetzbar sein, dann muß man es anders machen (doch zwei Impressen, ich schreibe gleich noch was dazu) oder es lassen.