Hi there,
Jetzt frage ich mich wie ich mit sowas umgehen soll.[...]
Auf alle Fälle nichts überstürzen. Kann sein, daß er wirklich bis Jänner braucht, kann sein, daß er Deine Arbeit nicht mehr braucht. Im ersten Fall musst Du halt noch etwas warten, im zweiten Fall würde ich eine Stornobegühr in Rechnung stellen und die Sache gut sein lassen; Unterschrift hin oder her, wenn er das Programm oder was immer Deine Dienstleistung ist nicht mehr will, dann solltest Du das akzeptieren, nach einer entsprechenden Storno- oder Abschlagszahlung natürlich. Es macht absolut keinen Sinn und idR nur böses Blut, wenn Du auf einen Vertrag bestehst, der zu einer einseitigen Forderung geworden ist. Da verdienen dann letztlich nur die Anwälte.
Im konkreten würde ich den Kunden darauf hinweisen, daß für Dich (aus welchen Gründen auch immer, gut ist es meistens auf Termindruck wegen anderer Projekte hinzuweisen (hat Dein Kunde ja auch gemacht;)) der Jänner absolut letzter Termin ist und daß Du Dich gezwungen siehst, sollte das Projekt auch dann nicht zustande kommen, bei gleichzeitiger Verrechnung einer angemessenen Abschlagszahlung vom Vertrag zurückzutreten...