Jörg Reinholz: OLG Düsseldorf zu Meinungsfreiheit und Wettbewerbsverhältnis

Der aktuelle Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11.09.2014, Az, 20 W 131/12 in sachen Euroweb Internet GmbH ./. jörg Reinholz (PDF, ca. 100kB) befasst sich mit Fragen der Meinungsfreiheit und von Veröffentlichungen in einem vom Geschäft getrennt betrieben Blog, bei dem das Wettbewerbsverhältnis allenfalls nur mittelbar offenkundig wird.

Jörg Reinholz

  1. Sag mal, hast du von diesen Grabenkaempfen nicht irgendwann mal die Nase voll? Seit annaehernd 10 Jahren, wenn nicht sogar laenger, ziehst du schon in den Krieg

    Man koennte meinen, du wohnst bereits auf der (An)Klagebank.

    Gibt es nichts anderes in deinem Leben mehr?

    1. Seit annaehernd 10 Jahren, wenn nicht sogar laenger, ziehst du schon in den Krieg

      Nun: So wie die Sache schon dem Rubrum nach aussieht ist es doch die Gegnerin welche mich verklagte, also nach Deinen Worten "gegen mich in den Krieg zog". Mir ist also nicht vorzuhalten, dass ich da was vom Zaune gebrochen hätte.

      Das dann noch ein Gericht zunächst auf höchst merkwürdige Weise mitspielte (jetzt kann und darf es das nicht mehr) hat die Sache lediglich in die Länge gezogen.

      Im Ergebnis haben wir da - übrigens von meiner Person und der Klägerin unabhängig - einen sehr interessanten OLG-Beschluss, der gerade viele Blogger interessieren dürfte. Bevor Du Dich also auf mich konzentrierst wäre es demnach angebracht, die Inhalte zur Kenntnis zu nehmen.

      Wen sich keiner wehrt, dann gibt es bald nur noch"Katzenkontent".

      Jörg Reinholz

      1. Sehr (un)geschickt bist du ausgewichen, ja. Stellt auch eine Art Antwort dar.
        Nun überleg mal, warum sollte ich mich denn auf ausgerechnet dich konzentrieren wollen? (statt auf die Sache).

        Natürlich hab ich deine Publikation auch durchgelesen. Liest sich 'n bisschen wie deine letzten 437 Rechtsstreite.

        Zusammenfassend: Du hast jemand auf deinem Blog als Betrüger bezeichnet (vielleicht sogar zurecht - du weisst warum ich hier "vielleicht" verwende) und bist dafür vor Gericht gezerrt worden. Was ich nicht ganz verstanden habe, dir wird raten (rückzahlungsfreie) Prozesskostenhilfe gewährt, weil dein Einspruch gegen den Zusammenhang zwischen deinem privaten Blog und deinem Geschäft wohl rechtens ist. Vielleicht hab ich auch was falsch verstanden?!

        Wie auch immer. :-)

        1. weil dein Einspruch gegen den Zusammenhang zwischen deinem privaten Blog und deinem Geschäft wohl rechtens ist. Vielleicht hab ich auch was falsch verstanden?!

          Das ist richtig und das ist zugleich das Interessante. Das OLG Düsseldorf hat also entschieden, dass man als Wettbewerber nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verliert. Das OLG Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass hinsichtlich von Äußerungen auf, vom Geschäft getrennten Webseiten (solchen, auf denen eben kein Bezug zur geschäftlichen Tätigkeit ersichtlich wird) jedenfalls die strengeren Maßstäbe des § 4 Nr. 7 UWG nicht anwendbar sind.

          Das OLG Düsseldorf hat auch entschieden, dass eine Bezeichnung als "Betrüger" von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann, jedenfalls dann wenn Umstände vorliegen, nach denen darauf zu schließen ist, dass der oder die mit der Bezeichnung belegte im eigenen wirtschaftlichen Interesse in einer Weise - hier durch Täuschungen - handelt, welche als Tatsachenhintergrund diese Meinung rechtfertigen (Analogie zu 263 StGB ist erforderlich, aber keine vorherige Verurteilung). Das allerdings ist im Übrigen die ständige Rechtsprechung des BGH - welche jedenfalls in Düsseldorf eher seltener ignoriert wird als z.B. in Köln, Berlin oder Hamburg.

          Es gibt etliche Gerichte welche in diesen Fragen anders - falsch - entschieden haben. Der Beschluss zeigt ja auch auf, dass eine andere Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach aufgehoben wurde.

          Nun überleg mal, warum sollte ich mich denn auf ausgerechnet dich konzentrieren wollen?

          Ich zitiere Dich:

          Seit annaehernd 10 Jahren, wenn nicht sogar laenger, ziehst du schon in den Krieg

          Das ist durchaus ein Hinweis, dass Dich meine Person mehr beschäftigte als der Inhalt des Beschlusses. Mit der Äußerung ist ja auch ein Vorwurf verbunden. Auf den hin habe ich entgegnet, dass ich ja nicht der Kläger bin, sondern verklagt wurde - also nicht derjenige bin, der hier "in den Krieg" zog. Deshalb weiß ich auch nicht so recht wie Du zu der Behauptung kommst, dass ich "(un)geschickt ausgewichen" sei.

          Liest sich 'n bisschen wie deine letzten 437 Rechtsstreite.

          Hinsichtlich dessen, was ich der Klägerin vorwarf: Ja. Beachte aber bitte auch, dass bis auf die aktuelle Gegnerin bisher jeder einzelne meiner Gegner nachfolgend auch wegen Betruges rechtskräftig verurteilt wurde. Auch gegen den Geschäftsführer der aktuellen Klägerin sind bisher 7 Anklagen wegen Betruges erhoben wurden und soweit ich davon weiß sind (die wird man wohl zusammengefasst haben) noch keine Prozesstermine fest gelegt worden, noch ist es beendet.

          Beachte aber bitte auch, dass bei jedem meiner bisherigen Kläger der Vorwurf des Betruges nicht etwa einzelne Handlungen betraf, sondern ein häufiges, gleichartiges, manchmal sogar regelrecht "industrielles" Handeln, also in jedem Fall eine "Vielzahl von Fällen".

          Ich nehme ja mal an, Du willst nicht verpönen, dass ich davor warne.

          Beachte bitte auch, dass es tatsächlich so ist wie es auch der aktuelle Fall zeigt: Zunächst entschieden die Gerichte in einer Vielzahl von Fällen auf eben so merkwürdige Weise zugunsten meiner Gegner. Das LG Mönchengladbach hatte übrigens zuvor schon behauptet, man könne einen PKH-Antrag nur durch einen Anwalt stellen und lies sich in dieser wirklichen Rechtsfrage von mir erst dadurch von diesem Blödsinn abbringen, dass ich auch hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vorlegte. Danach hielt die Kammer "nicht mehr daran fest" und verzapfte den neuen Unsinn.

          Es hat, wie sich auch hier zeigt, oft Jahre gedauert, teils leicht erkennbar falsche Entscheidungen gegen den > Widerstand der Richter < zu korrigieren. So ist es auch hier. Die sofortige Beschwerde wurde ja - so ist der Rechtsweg - auch erst dem Landgericht vorgelegt. Das hat entschieden, dieser keine Folge zu geben und Jahre später korrigiert das OLG den Unsinn der Vorinstanz.

          So war es - Du scheinst dich ja auch daran zu erinnern - auch im Fall Gravenreuth.

          Liest sich 'n bisschen wie deine letzten 437 Rechtsstreite.

          Du meinst, dass ich im Ergebnis gewonnen habe ? :-)

          Jörg Reinholz

          1. Joerg, versteh mich bitte nicht falsch. Ich finde es ja absolut in Ordnung, dass du solche Sachen (Dolzer, Dialer, Euroweb etc) anprangerst. Wenn ich nicht an der Sache interessiert waere und nicht wuesste wofuer dein Name steht, wuerde ich mir deine Gerichtsstreiche gar nicht erst zu Gemuete fuehren.

            Mein Kommentar bezueglich der 10 Jahre "in den Krieg ziehen" bezog sich nicht darauf, dass du mal wieder vor Gericht erscheinen musst oder deine Person an sich sondern dass es schon 10 (Zehn!!) Jahre sind, die du gegen Internetbetrueger kaempfst. (was ist eigentlich aus [rotglut.org] geworden?) Nicht deine Person steht im Vordergrund, sondern dein Handeln.