Jörg Reinholz: Bitte Inhalte und nicht die Person in den Vordergrund stellen

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weil dein Einspruch gegen den Zusammenhang zwischen deinem privaten Blog und deinem Geschäft wohl rechtens ist. Vielleicht hab ich auch was falsch verstanden?!

Das ist richtig und das ist zugleich das Interessante. Das OLG Düsseldorf hat also entschieden, dass man als Wettbewerber nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verliert. Das OLG Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass hinsichtlich von Äußerungen auf, vom Geschäft getrennten Webseiten (solchen, auf denen eben kein Bezug zur geschäftlichen Tätigkeit ersichtlich wird) jedenfalls die strengeren Maßstäbe des § 4 Nr. 7 UWG nicht anwendbar sind.

Das OLG Düsseldorf hat auch entschieden, dass eine Bezeichnung als "Betrüger" von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann, jedenfalls dann wenn Umstände vorliegen, nach denen darauf zu schließen ist, dass der oder die mit der Bezeichnung belegte im eigenen wirtschaftlichen Interesse in einer Weise - hier durch Täuschungen - handelt, welche als Tatsachenhintergrund diese Meinung rechtfertigen (Analogie zu 263 StGB ist erforderlich, aber keine vorherige Verurteilung). Das allerdings ist im Übrigen die ständige Rechtsprechung des BGH - welche jedenfalls in Düsseldorf eher seltener ignoriert wird als z.B. in Köln, Berlin oder Hamburg.

Es gibt etliche Gerichte welche in diesen Fragen anders - falsch - entschieden haben. Der Beschluss zeigt ja auch auf, dass eine andere Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach aufgehoben wurde.

Nun überleg mal, warum sollte ich mich denn auf ausgerechnet dich konzentrieren wollen?

Ich zitiere Dich:

Seit annaehernd 10 Jahren, wenn nicht sogar laenger, ziehst du schon in den Krieg

Das ist durchaus ein Hinweis, dass Dich meine Person mehr beschäftigte als der Inhalt des Beschlusses. Mit der Äußerung ist ja auch ein Vorwurf verbunden. Auf den hin habe ich entgegnet, dass ich ja nicht der Kläger bin, sondern verklagt wurde - also nicht derjenige bin, der hier "in den Krieg" zog. Deshalb weiß ich auch nicht so recht wie Du zu der Behauptung kommst, dass ich "(un)geschickt ausgewichen" sei.

Liest sich 'n bisschen wie deine letzten 437 Rechtsstreite.

Hinsichtlich dessen, was ich der Klägerin vorwarf: Ja. Beachte aber bitte auch, dass bis auf die aktuelle Gegnerin bisher jeder einzelne meiner Gegner nachfolgend auch wegen Betruges rechtskräftig verurteilt wurde. Auch gegen den Geschäftsführer der aktuellen Klägerin sind bisher 7 Anklagen wegen Betruges erhoben wurden und soweit ich davon weiß sind (die wird man wohl zusammengefasst haben) noch keine Prozesstermine fest gelegt worden, noch ist es beendet.

Beachte aber bitte auch, dass bei jedem meiner bisherigen Kläger der Vorwurf des Betruges nicht etwa einzelne Handlungen betraf, sondern ein häufiges, gleichartiges, manchmal sogar regelrecht "industrielles" Handeln, also in jedem Fall eine "Vielzahl von Fällen".

Ich nehme ja mal an, Du willst nicht verpönen, dass ich davor warne.

Beachte bitte auch, dass es tatsächlich so ist wie es auch der aktuelle Fall zeigt: Zunächst entschieden die Gerichte in einer Vielzahl von Fällen auf eben so merkwürdige Weise zugunsten meiner Gegner. Das LG Mönchengladbach hatte übrigens zuvor schon behauptet, man könne einen PKH-Antrag nur durch einen Anwalt stellen und lies sich in dieser wirklichen Rechtsfrage von mir erst dadurch von diesem Blödsinn abbringen, dass ich auch hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vorlegte. Danach hielt die Kammer "nicht mehr daran fest" und verzapfte den neuen Unsinn.

Es hat, wie sich auch hier zeigt, oft Jahre gedauert, teils leicht erkennbar falsche Entscheidungen gegen den > Widerstand der Richter < zu korrigieren. So ist es auch hier. Die sofortige Beschwerde wurde ja - so ist der Rechtsweg - auch erst dem Landgericht vorgelegt. Das hat entschieden, dieser keine Folge zu geben und Jahre später korrigiert das OLG den Unsinn der Vorinstanz.

So war es - Du scheinst dich ja auch daran zu erinnern - auch im Fall Gravenreuth.

Liest sich 'n bisschen wie deine letzten 437 Rechtsstreite.

Du meinst, dass ich im Ergebnis gewonnen habe ? :-)

Jörg Reinholz