BaBa: Domainname und Rechte

Ich würde gerne mal Eure Meinung hören.

Ich habe vor einiger Zeit eine schöne .de-Domain erworben, um eine Plattform für unseren Basketballverein zu machen. Ich habe die Domain letztlich für 50€ bekommen, ursprünglicher Preis sollte 600€ sein. Der Verkäufer schrieb in einer seiner letzten Emails "sollte sich allerdings herausstellen, dass Sie die Domain nicht für ihren privaten Verein nutzen, können wir diesen Preis nicht halten". Ich versicherte es ihm und das ist auch Stand der Dinge.

Nun ist es aber so, dass aus der Plattform etwas Größeres geworden ist und ich möchte das Angebot veröffentlichen. Der Domainname gefällt mir eigentlich ganz gut und wäre passend.

Die Frage ist nun, kann ich als Besitzer der Domain frei über deren Einsatz verfügen oder gilt die Bedingung des Verkäufers auch weiterhin?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Cheers,
BaBa

--
BaBa kommt von Basketball
  1. Hi,

    Ich habe vor einiger Zeit eine schöne .de-Domain erworben, um eine Plattform für unseren Basketballverein zu machen. Ich habe die Domain letztlich für 50€ bekommen, ursprünglicher Preis sollte 600€ sein. Der Verkäufer schrieb in einer seiner letzten Emails "sollte sich allerdings herausstellen, dass Sie die Domain nicht für ihren privaten Verein nutzen, können wir diesen Preis nicht halten". Ich versicherte es ihm und das ist auch Stand der Dinge.

    Nun ist es aber so, dass aus der Plattform etwas Größeres geworden ist und ich möchte das Angebot veröffentlichen. Der Domainname gefällt mir eigentlich ganz gut und wäre passend.

    Die Frage ist nun, kann ich als Besitzer der Domain frei über deren Einsatz verfügen oder gilt die Bedingung des Verkäufers auch weiterhin?

    Wie soll das jemand von uns beantworten? Wir kennen die Vertragsdetails nicht. z.B. welche Sperrfrist wurde für eine andere als die ursprüngliche Verwendung festgelegt?

    Steht überhaupt etwas im Vertrag bzgl. der Verwendung der Domain?

    cu,
    Andreas a/k/a MudGuard

    1. Wie soll das jemand von uns beantworten?

      Ich habe nicht nach Antworten, sondern nach Meinungen gefragt, genau deshalb, weil ich diese "wir dürfen keine Rechtsberatung leisten" Antwort vermeiden wollte.

      Wir kennen die Vertragsdetails nicht. z.B. welche Sperrfrist wurde für eine andere als die ursprüngliche Verwendung festgelegt? Steht überhaupt etwas im Vertrag bzgl. der Verwendung der Domain?

      Um genau zu sein: es gibt keinen richtigen Vertrag, sondern nur eine Rechnung. Da steht unter Text "Domainverkauf, Übertragung und Abretung aller Rechte an der Domain "xxxx.de""

      Cheers,
      BaBa

      --
      BaBa kommt von Basketball
      1. Ahoi BaBa

        Wie soll das jemand von uns beantworten? Ich habe nicht nach Antworten, sondern nach Meinungen gefragt, genau deshalb, weil ich diese "wir dürfen keine Rechtsberatung leisten" Antwort vermeiden wollte.

        Wir kennen die Vertragsdetails nicht. z.B. welche Sperrfrist wurde für eine andere als die ursprüngliche Verwendung festgelegt? Steht überhaupt etwas im Vertrag bzgl. der Verwendung der Domain? Um genau zu sein: es gibt keinen richtigen Vertrag, sondern nur eine Rechnung. Da steht unter Text "Domainverkauf, Übertragung und Abretung aller Rechte an der Domain "xxxx.de""

        Also wenn es nicht schriftlich ist, ist die Frage, ob Du Dich an Dein Wort gebunden fühlst. Ein Verein, wenns nicht grade ein Bundesligist ist, ist ja kein Goldesel in der Regel.

        Dank und Gruß,

        bob from berlin

        1. Also wenn es nicht schriftlich ist, ist die Frage, ob Du Dich an Dein Wort gebunden fühlst.

          Diese Rückfrage seitens des Verkäufers wurde per Email getätigt und meine Antwort ebenso.

          Ein Verein, wenns nicht grade ein Bundesligist ist, ist ja kein Goldesel in der Regel.

          Von der Sache her beinhaltet die Plattform auch keine vereinsspezifischen Informationen, sondern stellt einen Service zur Verfügung, der auch von anderen Vereinen/Spieler genutzt werden kann. Es gibt Pläne das zu monetarisieren.

          Cheers,
          BaBa

          --
          BaBa kommt von Basketball
          1. Ahoi BaBa

            Also wenn es nicht schriftlich ist, ist die Frage, ob Du Dich an Dein Wort gebunden fühlst. Diese Rückfrage seitens des Verkäufers wurde per Email getätigt und meine Antwort ebenso.

            Ein Verein, wenns nicht grade ein Bundesligist ist, ist ja kein Goldesel in der Regel. Von der Sache her beinhaltet die Plattform auch keine vereinsspezifischen Informationen, sondern stellt einen Service zur Verfügung, der auch von anderen Vereinen/Spieler genutzt werden kann. Es gibt Pläne das zu monetarisieren.

            Also solltest Du einfach rückfragen und ihr solltet euch einigen, ist meine Laienansicht. Es steckt ja vermutlich nicht irgendein internationaler Limonadenhersteller oder ein Fond dahinter. basketballfever ist übrigens noch frei. Die kannst Du für 3,00 im Jahr registrieren und per AName auf einen Server weiterleiten.

            Dank und Gruß,

            bob from berlin

            1. Hallo frankx,

              basketballfever ist übrigens noch frei. Die kannst Du für 3,00 im Jahr registrieren und per AName auf einen Server weiterleiten.

              du bietest aber die Domains sehr günstig an. Bei meinem Provider bezahle ich 5,00 Euro im Jahr.

              1. Ahoi Jnnbo

                Hallo frankx,

                basketballfever ist übrigens noch frei. Die kannst Du für 3,00 im Jahr registrieren und per AName auf einen Server weiterleiten.

                du bietest aber die Domains sehr günstig an. Bei meinem Provider bezahle ich 5,00 Euro im Jahr.

                tecspace. kannte ich früher auch nicht. kenne auch nicht mehr ...;

                Dank und Gruß,

                bob from berlin

      2. Moin! Moin!

        Wir kennen die Vertragsdetails nicht. z.B. welche Sperrfrist wurde für eine andere als die ursprüngliche Verwendung festgelegt? Steht überhaupt etwas im Vertrag bzgl. der Verwendung der Domain? Um genau zu sein: es gibt keinen richtigen Vertrag, sondern nur eine Rechnung. Da steht unter Text "Domainverkauf, Übertragung und Abretung aller Rechte an der Domain "xxxx.de""

        Damit ist für mich die Sache gegessen. Alle Rechte wurden übertragen und abgetreten für den vereinbarten Preis.

        Warum sollte der Verkäufer jetzt kommen dürfen, und doch noch Rechte an der Domain geltend machen?

        Grüße Sven Grüße Sven

  2. Ahoi BaBa

    Nun ist es aber so, dass aus der Plattform etwas Größeres geworden ist und ich möchte das Angebot veröffentlichen. Der Domainname gefällt mir eigentlich ganz gut und wäre passend.

    Also mein Gefühl ist grundsätzlich, dass sich domainnamentechnisch oft "was besseres" finden lässt. Will man gut gefunden werden, ist es u.U. gut, die Suchbegriffe bereits im Domainnamen zu haben. Will man es schnell weitersagen können, ist auch eine kurze Variante gut. Ist beides im Grunde egal weil man sowieso bei Google eingibt: "Vereinsname Stadtname Sportart" oder ähnliches, dann gibt es sicher 10 Varianten, die genausogut wie die bereits gekaufte sind. Dazu ließe sich aber nur was sagen mit Kenntnis der Details. Domainname, Vereinsname, Stadt, Sportart ist ja klar. Basketball.tld zB. würde ich für einen Verein garnicht empfehlen. vfl-gummersbach . de schon ...; aber den Namen könnte man sich u.U. sowieso holen, ohne Kosten, oder?

    Dank und Gruß,

    bob from berlin

    1. Also mein Gefühl ist grundsätzlich, dass sich domainnamentechnisch oft "was besseres" finden lässt. Will man gut gefunden werden, ist es u.U. gut, die Suchbegriffe bereits im Domainnamen zu haben.

      Da hast Du vielleicht Recht.

      Nun, sagen wir mal die Domain wäre: basketballfever.de. Sie trägt also keine Vereinsbezeichnung und besitzt einen gewisse Neutralität. Ich fragte mich einfach: kann ich die Möglichkeit in Betracht ziehen...

      Cheers,
      BaBa

      --
      BaBa kommt von Basketball
  3. Hallo,

    Ich habe vor einiger Zeit eine schöne .de-Domain erworben, um eine Plattform für unseren Basketballverein zu machen. Ich habe die Domain letztlich für 50€ bekommen, ursprünglicher Preis sollte 600€ sein. Der Verkäufer schrieb in einer seiner letzten Emails "sollte sich allerdings herausstellen, dass Sie die Domain nicht für ihren privaten Verein nutzen, können wir diesen Preis nicht halten".

    nach meinem bisherigen Verständnis kann man kein Eigentum an einer de-Domain erwerben, denn mit der Registrierung beim DENIC (direkt oder durch einen Registrar) erwirbt man nur ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht. Es handelt sich also eher um eine Art Mietverhältnis.

    Da also der Domaininhaber nicht Eigentümer der Domain ist, kann er seine Domain auch nicht verkaufen. Ein solcher Vertrag über den "Verkauf" einer Domain wäre meines Erachtens nichtig. Allenfalls kann der bisherige Inhaber seine Nutzungsrechte an jemand anderen abtreten und dafür quasi eine Ablösesumme verlangen. Umgangssprachlich mag man das als Verkauf bezeichnen; korrekt ist es nicht.

    Insbesondere frage ich mich, ob jemand, der die Nutzungsrechte an einer Sache abgibt, die ihm nicht gehört, überhaupt Bedingungen über die Art der zukünftigen Nutzung oder Nicht-Nutzung stellen kann.
    Ich meine: Nein.

    Aber ich bin kein professioneller Rechtsverdreher; bekanntlich sind in Deutschland Recht, Gesetz und gesunder Menschenverstand drei völlig verschiedene Dinge mit nur einer kleinen Schnittmenge.

    So long,
     Martin

    1. Ahoi Der

      weil ich grade drüber gestolpert bin: http://www.internetrecht-rostock.de/saktuell/grabbing.htm

      Dank und Gruß,

      bob from berlin

  4. Guten Tag.

    Ich habe die Domain letztlich für 50€ bekommen, ursprünglicher Preis sollte 600€ sein. Der Verkäufer schrieb in einer seiner letzten Emails "sollte sich allerdings herausstellen, dass Sie die Domain nicht für ihren privaten Verein nutzen, können wir diesen Preis nicht halten". Ich versicherte es ihm und das ist auch Stand der Dinge.

    Die Frage ist nun, kann ich als Besitzer der Domain frei über deren Einsatz verfügen oder gilt die Bedingung des Verkäufers auch weiterhin?

    Der vorige Nutzer hat sie dir unter einer Bedingung überlassen. Die Nutzungsart ist Teil des Überlassungsvertrages, eine andere Nutzung ist Vertragsbruch. Sofern ihr keine zeitliche Begrenzung abgemacht habt, gilt das dann auch genau so bis zum Sankt Nimmerleinstag.

    Tätest du dem Fritze Haarmann ein Beil überlassen unter der Bedingung, er möge damit nur sein Gemüse hacken, wärest du auch eine beleidigte Leberwurst, wenn er dir erklärt, er habe nun ein halbes Jahr Gemüse gehackt, das Beil gehört ihm, nicht dir, also könne er jetzt auch dich kleinhacken.

    Schöne Ostern, Klaus.

    1. Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

      ja!

      Der vorige Nutzer hat sie dir unter einer Bedingung überlassen. Die Nutzungsart ist Teil des Überlassungsvertrages, eine andere Nutzung ist Vertragsbruch. Sofern ihr keine zeitliche Begrenzung abgemacht habt, gilt das dann auch genau so bis zum Sankt Nimmerleinstag.

      Wettbewerbsbeschränkende Verträge ohne adäquate Gegenleistung sind in DE (derzeit noch) nichtig oder zumindest anfechtbar.

      Nach TTIP wird das vermutlich anders werden.

      @OP:
      Die Domain ist für dich genauso viel Wert, wie eine Kiste mit Spezialpapier. Was Du darauf drucken und verbreiten darfst, hängt von vielen Rechten (Anderer) ab: Markenrecht, Namensrecht, UWG, sonstige Vorbenutzungsrechte, ...

      Spirituelle Grüße
      Euer Robert
      robert.r@online.de

      --
      Möge der wahre Forumsgeist ewig leben!
      1. Guten Tag.

        Der vorige Nutzer hat sie dir unter einer Bedingung überlassen. Die Nutzungsart ist Teil des Überlassungsvertrages, eine andere Nutzung ist Vertragsbruch. Sofern ihr keine zeitliche Begrenzung abgemacht habt, gilt das dann auch genau so bis zum Sankt Nimmerleinstag.

        Wettbewerbsbeschränkende Verträge ohne adäquate Gegenleistung sind in DE (derzeit noch) nichtig oder zumindest anfechtbar.

        Es gab eine Gegenleistung in Form eines Preisnachlasses von 550 € bzw. 90% der Forderung.

        1. Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

          ja!

          Guten Tag.

          Der vorige Nutzer hat sie dir unter einer Bedingung überlassen. Die Nutzungsart ist Teil des Überlassungsvertrages, eine andere Nutzung ist Vertragsbruch. Sofern ihr keine zeitliche Begrenzung abgemacht habt, gilt das dann auch genau so bis zum Sankt Nimmerleinstag.

          Wettbewerbsbeschränkende Verträge ohne adäquate Gegenleistung sind in DE (derzeit noch) nichtig oder zumindest anfechtbar.

          Es gab eine Gegenleistung in Form eines Preisnachlasses von 550 € bzw. 90% der Forderung.

          Die ist aber für maximal für zwei Jahre bindend. Nur bei einem Dauerschuldverhältnis geht das länger.

          Spirituelle Grüße
          Euer Robert
          robert.r@online.de

          --
          Möge der wahre Forumsgeist ewig leben!
          1. Vielen Dank für die Diskussion, die ich interessiert verfolge!

            Cheers,
            BaBa

            --
            BaBa kommt von Basketball
    2. Ahoi Klaus

      Guten Tag.

      Ich habe die Domain letztlich für 50€ bekommen, ursprünglicher Preis sollte 600€ sein. Der Verkäufer schrieb in einer seiner letzten Emails "sollte sich allerdings herausstellen, dass Sie die Domain nicht für ihren privaten Verein nutzen, können wir diesen Preis nicht halten". Ich versicherte es ihm und das ist auch Stand der Dinge.

      Die Frage ist nun, kann ich als Besitzer der Domain frei über deren Einsatz verfügen oder gilt die Bedingung des Verkäufers auch weiterhin?

      Der vorige Nutzer hat sie dir unter einer Bedingung überlassen. Die Nutzungsart ist Teil des Überlassungsvertrages, eine andere Nutzung ist Vertragsbruch. Sofern ihr keine zeitliche Begrenzung abgemacht habt, gilt das dann auch genau so bis zum Sankt Nimmerleinstag.

      Tätest du dem Fritze Haarmann ein Beil überlassen unter der Bedingung, er möge damit nur sein Gemüse hacken, wärest du auch eine beleidigte Leberwurst, wenn er dir erklärt, er habe nun ein halbes Jahr Gemüse gehackt, das Beil gehört ihm, nicht dir, also könne er jetzt auch dich kleinhacken.

      Das ist nur bedingt richtig. Wenn diese formulierte Nutzungseinschränkung an sich nicht statthaft ist (darf man Macs nur mit MacOS nutzen und umgekehrt) oder aber, wenn das Beil am Ende geklaut war, ist o.g. hinfällig. Ich glaube mittlerweile, einen Rechtsanspruch wird der Verkäufer nicht durchsetzen können, weil das Grabbing an sich zweifelhaft ist, wie Martin ja auch schon schrieb. Die Frage die da hinter steht ist ja, ob man den Domainnamen (wenn man ihn dann sichern darf zum Weiterverkauf) an sich denn verantwortlich machen kann/will für den zukünftigen finanziellen Erfolg. Nur dann macht es ja Sinn zu sagen, für einen kleinen Verein 50,00 für eine große Webseite 500,00. Das ist aus meinen Augen mittlerweile alles schon zweifelhaft auf der moralischen Ebene an sich.

      http://www.jurablogs.com/topic/domaingrabbing

      Dank und Gruß,

      bob from berlin