Tach,
für alles gilt IANAL:
Wenn ich eine schriftliche Rechnung geschickt bekomme, mit der ich nicht einverstanden bin, reicht es, wenn ich zurückschreibe: "Ich erhebe Einspruch und möchte die Sache vor Gericht klären"? Oder wie mache ich das, ohne daß mir der Anwalt weitere Mahngebüren aufzwängt und wir dies tatsächlich vor Gericht verhandeln?
du könntest erst mal [http://www.know-about.de/zahlung-unter-vorbehalt.html](unter Vorbehalt) zahlen oder falls es nur um einen Teil der Rechnung geht, nur diesen begleichen und für den Rest auf Klärung bestehen. Falls du die gesamte Rechnung nicht zahlen möchtest, kannst du entweder auf das gerichtliche Mahnverfahren der Gegenseite warten oder eine negative Feststellungsklage anstreben (glaube ich). Aber frag besser einen Anwalt.
Ich hab so etwas noch nie gemacht, war auch noch nie bei einem Anwalt, kann mir so jemanden auch nicht leisten, wie muß ich vorgehen?
Also die richtigen Schritte wären:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe beantragen
- Rechtsanwalt suchen, der dir dann mit dem Antrag auf https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe und vermutlich dem restlichen Prozess weiterhilft.
Wo kriege ich so einen Rechtsbeistand gestellt (wenn überhaupt)?
Das passiert nur bei Strafvervahren, nicht im Zivilrecht.
mfg
Woodfighter