Tach,
Strafbar ist weder das eine noch das andere. Immerhin erwerbe ich das Recht zur Nutzung der Software, also möchte ich dieses Recht auch ohne weitere Gängelung ausüben können.
woodfighter hat imho überlesen, dass du den Schutz nicht umgehst, um Missbrauch zu betreiben (aka die Software ohne Lizenz zu betreiben), sondern um die Software, für die du eine gültige Lizenz besitzt, auf eine bestimmte Weise zu nutzen.
nein, das hatte ich gelesen, aber den folgenden Teilsatz vergessen: „wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters erfolgt“. Solange es also um ein nicht geschäftlich genutztes Windows geht, ist das also rechtlich auch ok.
mfg
Woodfighter