Tach,
Wenn ich jetzt aber eine Software entwickle, die nicht aus fremdem geistigem Eigentum besteht, sondern komplett meiner Feder entspringt (unabhängig davon, was die Software tut) und diese Software, deren Rechte allein bei mir liegen, dann zum Download anbiete, mache ich mich meinem Empfinden nach nicht strafbar.
in diesem Land leider schon: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html (nur Ordnungswidrigkeit und http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html (Straftat) In Kurz: die Herstellung, Vertrieb, etc. einer Software deren Zweck es ist einen Kopierschutz zu umgehen, die nicht ausschließlich für dich (und Freunde/Familie) gedacht ist, ist problematisch.
mfg
Woodfighter