Moin!
Ein Händler hat damals bei sämtlichen Fahrzeugen den Außenspiegel rechts als Sonderausstattung gelistet. Als ich ihn fragte, ob ihm eigentlich bekannt sei, dass der rechte Spiegel bereits seit 1976 Pflicht sei, war er auf einmal sehr unsicher und verlegen.
Mir ist auch klar warum. Wärst Du der Laufbursche eines nach solchen Verfehlungen suchenden Abmahners gewesen hätte ihn diese Bewerbung mit Selbverständlichkeiten den Einkaufspreis eines seiner Wagen, bei Uneinsichtigkeit auch gleich mehrerer gekostet.
Jörg Reinholz