Der Martin: Werbung mit Selbverständlichkeiten ist auch UWG-widrig

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Hi,

Wurde damals tatsächlich auch schon mit so unfairen Mitteln gekämpft?

Dass Abmahnungen abseits des zweifelhaften Geldscheffelns einen juristischen Zweck haben, zeigt sich bei deiner Frage, wenn man sie explizit auf deine Geschichte bezieht.

Ist es das unfaire Mittel, den Autohändler abzumahnen, weil er mit einer Selbstverständlichkeit wirbt? Oder ist es das unfaire Mittel, mit der Selbstverständlichkeit zu werben und dem Unwissenden diese Selbstverständlichkeit als etwas besonderes vorzugaukeln.

beides ist unfair, IMO. Aber während das Werben mit einer Selbstverständlichkeit niemandem direkt schadet, ist eine Abmahnung in der Regel sofort kostenpflichtig, schadet also dem Abgemahnten unmittelbar. Das sollte nach meinem Rechtsverständnis nicht sein.
Fair wäre in dem Fall, den Händler formlos auf seinen Fehler hinzuweisen, ihm die Gelegenheit zur Korrektur zu geben, so dass ihm erst bei fortgesetztem oder wiederholtem Verstoß Kosten entstehen, sofern nicht klare Indizien dafür vorliegen, dass der Rechtsverstoß wissentlich begangen wurde.

Soll man das juristische Mittel seines schlechten Rufs wegen nicht anfassen oder soll jemand, der versucht, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen, eben auch mit diesem Mittel in die Schranken verwiesen werden?

Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Davon abgesehen gilt leider immer noch:

Recht ≠ Gerechtigkeit ≠ Fairness

So long,
 Martin