Der Martin: Werbung mit Selbverständlichkeiten ist auch UWG-widrig

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Hallo,

Ein Händler hat damals bei sämtlichen Fahrzeugen den Außenspiegel rechts als Sonderausstattung gelistet. Als ich ihn fragte, ob ihm eigentlich bekannt sei, dass der rechte Spiegel bereits seit 1976 Pflicht sei, war er auf einmal sehr unsicher und verlegen.

Mir ist auch klar warum.

mir nicht, denn der Abmahnwahn war damals noch nicht so in aller Munde. Zumindest nicht beim Gros der Bevölkerung. Vielleicht unter Geschäftsleuten. Ich dachte damals, es sei ihm einfach nur peinlich gewesen, weiter nichts, zumal er ja "nur" ein angestellter Verkäufer war, nicht der Inhaber.

Wärst Du der Laufbursche eines nach solchen Verfehlungen suchenden Abmahners gewesen ...

Wurde damals tatsächlich auch schon mit so unfairen Mitteln gekämpft?

So long,
 Martin