Billy the Gates: Tablet ohne WiFi???

Hömma, am Montag gibt's bei Aldi ein Tablet. Sehe ich das richtig, daß man da kein SIM-Karte reinstecken kann? Was soll ich mit so einem Ding unterwegs? Die tun ja so, als ob es überall ein offenes wLAN gäbe. Was ist, wenn ich jetzt auf der Zugspitze spazieren gehe? Kein iNet! Das ist doch scheiße. Ist das normal bei Tablets, daß die Entwickler nicht mitdenken???

  1. Hallo Billy the Gates,

    Es gibt Tablets für viele Anwendungsfälle. Dieses ist offenbar nicht für die Zugspitze gedacht.

    Bis demnächst
    Matthias

    --
    Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen. (Giuseppe Mazzini)
    1. gibt's denn welche mit UMTS-Modem?

      1. Hallo Billy the Gates,

        gibt's denn welche mit UMTS-Modem?

        Offenbar.

        Bis demnächst
        Matthias

        --
        Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen. (Giuseppe Mazzini)
  2. Hallo

    Warum das Jammern? Kauf dir ein Tablet für SIM-Karten und gut ist.

    Gruss

    MrMurphy

    1. Kauf dir ein Tablet für SIM-Karten und gut ist.

      wenn da nicht der Preis wäre. Ich bin von Aldi sehr enttäuscht...

  3. @@Billy the Gates

    Sehe ich das richtig, daß man da kein SIM-Karte reinstecken kann? Was soll ich mit so einem Ding unterwegs?

    Was soll man denn mit einem Tablet mit Extra-SIM-Karte? Dem Telekommunikationsanbieter seines geringsten Misstrauens noch mehr Geld zuschieben?

    Die SIM-Karte steckt im Smartphone; das hat man üblicherweise sowieso dabei. Smartphone dient als WLAN-Router, Tablet verbindet sich über WLAN mit diesem und hat damit auch Zugang zum Internet. Was genau war jetzt nochmal deine Frage?

    Übrigens verstehe ich deinen gewählten Betreff nicht: „Tablet ohne WiFi???“??? Das Ding hat doch WLAN.

    LLAP 🖖

    --
    „Wir haben deinen numidischen Schreiber aufgegriffen, o Syndicus.“
    „Hat auf dem Forum herumgelungert …“
    (Wachen in Asterix 36: Der Papyrus des Cäsar)
    1. Hallo,

      Was soll man denn mit einem Tablet mit Extra-SIM-Karte? Dem Telekommunikationsanbieter seines geringsten Misstrauens noch mehr Geld zuschieben?

      Die SIM-Karte steckt im Smartphone; das hat man üblicherweise sowieso dabei. Smartphone dient als WLAN-Router, Tablet verbindet sich über WLAN mit diesem und hat damit auch Zugang zum Internet. Was genau war jetzt nochmal deine Frage?

      wieso noch mehr Geld zuschieben? In vielen Verträgen sind die sogenannten MultiSim-Karten bereits dabei. Nur muss nachgefragt werden. : )

      Bis die Tage. oliver.d.

  4. Hallo,

    Hömma, am Montag gibt's bei Aldi ein Tablet. Sehe ich das richtig, daß man da kein SIM-Karte reinstecken kann?

    ja hömma, aus welcher Aussage schließt du das denn? Ich lese da keinen Hinweis in der Richtung.

    Ich denke vielmehr, dass ein SIM-Kartenslot bei den Dingern so selbstverständlich ist, dass er einfach nicht erwähnt wurde - so wie auch niemand besonders erwähnen würde, dass ein Kühlschrank eine Innenbeleuchtung hat.

    So long,
     Martin

    1. Hallo Der Martin,

      Ich denke vielmehr, dass ein SIM-Kartenslot bei den Dingern so selbstverständlich ist, dass er einfach nicht erwähnt wurde

      Nein, es gibt <behauptung>jedes Gerät</behauptung> mit oder ohne SIM-Kartenslot.

      Bis demnächst
      Matthias

      --
      Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen. (Giuseppe Mazzini)
      1. Aloha ;)

        Ich denke vielmehr, dass ein SIM-Kartenslot bei den Dingern so selbstverständlich ist, dass er einfach nicht erwähnt wurde

        Nein, es gibt <behauptung>jedes Gerät</behauptung> mit oder ohne SIM-Kartenslot.

        ...zumindest aus der Tablet-Sparte, bis auf wenige Ausnahmen.

        Das macht sogar einen deutlichen Preisunterschied, teils 100€ oder mehr lediglich davon abhängig, ob ein SIM-Kartenslot vorhanden ist oder nicht.

        Mein Tablet beispielsweise hat keinen - ich gebrauche mein Tablet so gut wie nur in Reichweite eines WLAN, quasi wie ganz klassisch einen Laptop, nur ohne Tastatur (dass die Rechnung funktionsmäßig nicht ganz aufgeht musste ich auch irgendwann feststellen, danke Android). Ich würde auch soweit mit @Gunnar Bittersmann gehen, dass für die mobile Internetversorgung dann das Smartphone[1] herhalten kann.

        Grüße,

        RIDER

        --
        Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller Erreichbar manchmal im Self-TS (ts.selfhtml.org) oder sonst - wenn online - auf dem eigenen TeamSpeak-Server (fritz.campingrider.de) oder unter: # Facebook # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # ch:? rl:| br:> n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:[

        1. Meine Frau hat im Zuge der Tablet-Anschaffung direkt den Weg gewählt, das Smartphone für ein SIM-fähiges Tablet mit Telefonfunktion abzuschaffen - ich damals nicht[2] - und ich halte diese Möglichkeit für mindestens genauso legitim, zumal Frau ja so oder so überall Handtasche dabei hat und somit der offensichtlichste Vorteil eines Smartphones über ein Tablet wegfällt, zumindest in Verbindung mit einem Bluetooth-Headset. ↩︎

        2. Ich habe inzwischen (seit zwei Tagen, yay) auch das Smartphone abgeschafft. Nicht zugunsten eines Tablets, sondern zugunsten eines traditionellen Handys. Das mobile Internet kann mich persönlich mal ;) Mein "Smartphone" war, zugegebenermaßen, auch nicht das, was ich als smart bezeichnen würde[3]. ↩︎

        3. Wenn das Bedürfnis ein Smartphone, das den Namen verdient, zu besitzen, mich aber dazu zwingt entweder horrende Summen für ein Gerät auszugeben, dass ich nachher in einer Hosentasche mit meinem Schlüssel trage, oder einen Vertrag abzuschließen, der mir mehr Geld als nötig aus der Tasche zieht, dann ist vielleicht das Phone außergewöhnlich smart, ich aber sicher nicht. ↩︎

        1. @@Camping_RIDER

          ich gebrauche mein Tablet so gut wie nur in Reichweite eines WLAN, quasi wie ganz klassisch einen Laptop, nur ohne Tastatur

          Ich hab ein iPad desöfteren mit externer Tastatur benutzt – Bluetooth macht’s möglich.

          Hin und wieder verwende ich die externe Tastatur sogar fürs iPhone.

          LLAP 🖖

          --
          „Wir haben deinen numidischen Schreiber aufgegriffen, o Syndicus.“
          „Hat auf dem Forum herumgelungert …“
          (Wachen in Asterix 36: Der Papyrus des Cäsar)
          1. Aloha ;)

            ich gebrauche mein Tablet so gut wie nur in Reichweite eines WLAN, quasi wie ganz klassisch einen Laptop, nur ohne Tastatur

            Ich hab ein iPad desöfteren mit externer Tastatur benutzt – Bluetooth macht’s möglich.

            Hin und wieder verwende ich die externe Tastatur sogar fürs iPhone.

            So eine habe ich mir tatsächlich auch zugelegt, eine klappbare, ziemlich praktisch und transportabel. Die Praxis zeigt aber, dass ich sie nie benutze, außer wenn ich tatsächlich gezwungen bin, längere Texte (eine Ausarbeitung o.ä.) auf dem Tablet zu verfassen. In der Praxis ist es jetzt, seit ich Informatik studiere und da gelegentlich auch mehr als einen Internetzugang benötige, doch wieder so, dass ich beide Geräte dabeihabe, d.h. im Zweifelsfall packe ich dann dafür doch wieder den Laptop aus. Das große Plus beim Tablet (und der Grund, warum ich es nach wie vor oft benutze) ist die Akkulaufzeit im Vergleich zum (in die Jahre gekommenen) Laptop.

            Grüße,

            RIDER

            --
            Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller Erreichbar manchmal im Self-TS (ts.selfhtml.org) oder sonst - wenn online - auf dem eigenen TeamSpeak-Server (fritz.campingrider.de) oder unter: # Facebook # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # ch:? rl:| br:> n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:[
    2. Tach!

      ja hömma, aus welcher Aussage schließt du das denn? Ich lese da keinen Hinweis in der Richtung. Ich denke vielmehr, dass ein SIM-Kartenslot bei den Dingern so selbstverständlich ist, dass er einfach nicht erwähnt wurde

      Das darf man bei technischen Geräten nie vermuten. Was nicht erwähnt ist, ist keine zugesicherte Eigenschaft, und dann darf man nicht davon ausgehen, dass es schon drin sei. Es ist auch typisch, dass niemand mit fehlenden Leistungsmerkmalen hausieren geht. Der Kunde wirds schon überlesen und behält das Ding vielleicht trotzdem. Eine kurze Recherche bestätigt auch das Fehlen. Computerbild (war das erstbeste Suchergebnis) zeigt es sehr deutlich bei "Kontra": "UTMS, LTE und NFC fehlen".

      dedlfix.

      1. Hallo,

        ja hömma, aus welcher Aussage schließt du das denn? Ich lese da keinen Hinweis in der Richtung. Ich denke vielmehr, dass ein SIM-Kartenslot bei den Dingern so selbstverständlich ist, dass er einfach nicht erwähnt wurde

        Das darf man bei technischen Geräten nie vermuten.

        doch, genau das darf man: Vermuten. Und das wäre dann für mich als Kaufinteressent ein Grund, weiter nachzuforschen, um die Unklarheit zu beseitigen.

        Was nicht erwähnt ist, ist keine zugesicherte Eigenschaft, und dann darf man nicht davon ausgehen, dass es schon drin sei.

        Da sind wir uns vollkommen einig. Wobei es auch da Ausnahmen gibt: Als die ersten DVD-Player auf den Markt kamen, wurde bei fast jedem Gerät angepriesen, dass es auch abwärtskompatibel zu CDs sei. Bei ein paar wenigen fehlte dieser Hinweis - und das war okay, weil die DVD-Spec die Abwärtskompatibilität zu CDs explizit einschließt.
        Ein anderes Beispiel fällt mir noch ein: In den 90er Jahren habe ich mich bei verschiedenen Händlern nach einem "neuen" gebrauchten Auto umgesehen, und man kennt das ja: Da stehen einige Autos im Hof, bei jedem hängt ein Täfelchen, das die Leistungs- und Ausstattungsmerkmale aufzeigt. Ein Händler hat damals bei sämtlichen Fahrzeugen den Außenspiegel rechts als Sonderausstattung gelistet. Als ich ihn fragte, ob ihm eigentlich bekannt sei, dass der rechte Spiegel bereits seit 1976 Pflicht sei, war er auf einmal sehr unsicher und verlegen.

        Eine kurze Recherche bestätigt auch das Fehlen. Computerbild (war das erstbeste Suchergebnis) zeigt es sehr deutlich bei "Kontra": "UTMS, LTE und NFC fehlen".

        Okay.

        So long,
         Martin

        1. Moin!

          Ein Händler hat damals bei sämtlichen Fahrzeugen den Außenspiegel rechts als Sonderausstattung gelistet. Als ich ihn fragte, ob ihm eigentlich bekannt sei, dass der rechte Spiegel bereits seit 1976 Pflicht sei, war er auf einmal sehr unsicher und verlegen.

          Mir ist auch klar warum. Wärst Du der Laufbursche eines nach solchen Verfehlungen suchenden Abmahners gewesen hätte ihn diese Bewerbung mit Selbverständlichkeiten den Einkaufspreis eines seiner Wagen, bei Uneinsichtigkeit auch gleich mehrerer gekostet.

          Jörg Reinholz

          1. Hallo,

            Ein Händler hat damals bei sämtlichen Fahrzeugen den Außenspiegel rechts als Sonderausstattung gelistet. Als ich ihn fragte, ob ihm eigentlich bekannt sei, dass der rechte Spiegel bereits seit 1976 Pflicht sei, war er auf einmal sehr unsicher und verlegen.

            Mir ist auch klar warum.

            mir nicht, denn der Abmahnwahn war damals noch nicht so in aller Munde. Zumindest nicht beim Gros der Bevölkerung. Vielleicht unter Geschäftsleuten. Ich dachte damals, es sei ihm einfach nur peinlich gewesen, weiter nichts, zumal er ja "nur" ein angestellter Verkäufer war, nicht der Inhaber.

            Wärst Du der Laufbursche eines nach solchen Verfehlungen suchenden Abmahners gewesen ...

            Wurde damals tatsächlich auch schon mit so unfairen Mitteln gekämpft?

            So long,
             Martin

            1. Moin!

              Wurde damals tatsächlich auch schon mit so unfairen Mitteln gekämpft?

              Ja, das Problem gab es schon vor der Erfindung des Tim Berners-Lee. Nicht jede Abmahnung und Unterlassungsklage ist per se "unfair", diese aber nur auszusprechen um sich dumm und dämlich zu verdienen ist es. Gerade letzteres hat das WWW sehr befördert, da dieses Medium "bequem, billig und einfach von zu Hause aus" mittels Suchmaschinen "durchforscht" werden kann, so dass sich insbesondere faule Exemplare der Untergattung "ansonsten erfolglose Rechtsanwälte" auf dieses "Geschäft" stürz(t)en.

              Jörg Reinholz

            2. Hallo

              Wurde damals tatsächlich auch schon mit so unfairen Mitteln gekämpft?

              Dass Abmahnungen abseits des zweifelhaften Geldscheffelns einen juristischen Zweck haben, zeigt sich bei deiner Frage, wenn man sie explizit auf deine Geschichte bezieht.

              Ist es das unfaire Mittel, den Autohändler abzumahnen, weil er mit einer Selbstverständlichkeit wirbt? Oder ist es das unfaire Mittel, mit der Selbstverständlichkeit zu werben und dem Unwissenden diese Selbstverständlichkeit als etwas besonderes vorzugaukeln.

              Soll man das juristische Mittel seines schlechten Rufs wegen nicht anfassen oder soll jemand, der versucht, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen, eben auch mit diesem Mittel in die Schranken verwiesen werden?

              Tschö, Auge

              1. Hi,

                Wurde damals tatsächlich auch schon mit so unfairen Mitteln gekämpft?

                Dass Abmahnungen abseits des zweifelhaften Geldscheffelns einen juristischen Zweck haben, zeigt sich bei deiner Frage, wenn man sie explizit auf deine Geschichte bezieht.

                Ist es das unfaire Mittel, den Autohändler abzumahnen, weil er mit einer Selbstverständlichkeit wirbt? Oder ist es das unfaire Mittel, mit der Selbstverständlichkeit zu werben und dem Unwissenden diese Selbstverständlichkeit als etwas besonderes vorzugaukeln.

                beides ist unfair, IMO. Aber während das Werben mit einer Selbstverständlichkeit niemandem direkt schadet, ist eine Abmahnung in der Regel sofort kostenpflichtig, schadet also dem Abgemahnten unmittelbar. Das sollte nach meinem Rechtsverständnis nicht sein.
                Fair wäre in dem Fall, den Händler formlos auf seinen Fehler hinzuweisen, ihm die Gelegenheit zur Korrektur zu geben, so dass ihm erst bei fortgesetztem oder wiederholtem Verstoß Kosten entstehen, sofern nicht klare Indizien dafür vorliegen, dass der Rechtsverstoß wissentlich begangen wurde.

                Soll man das juristische Mittel seines schlechten Rufs wegen nicht anfassen oder soll jemand, der versucht, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen, eben auch mit diesem Mittel in die Schranken verwiesen werden?

                Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Davon abgesehen gilt leider immer noch:

                Recht ≠ Gerechtigkeit ≠ Fairness

                So long,
                 Martin

                1. Hallo

                  Ist es das unfaire Mittel, den Autohändler abzumahnen, weil er mit einer Selbstverständlichkeit wirbt? Oder ist es das unfaire Mittel, mit der Selbstverständlichkeit zu werben und dem Unwissenden diese Selbstverständlichkeit als etwas besonderes vorzugaukeln.

                  beides ist unfair, IMO. Aber während das Werben mit einer Selbstverständlichkeit niemandem direkt schadet, ist eine Abmahnung in der Regel sofort kostenpflichtig, schadet also dem Abgemahnten unmittelbar. Das sollte nach meinem Rechtsverständnis nicht sein.

                  Das sehe ich ganz anders. Die Werbung mit einer Selbstverständlichkeit schadet sehr wohl und zwar gleich Zweien. Der eine Geschädigte ist der Kunde, weil er mit einer Selbstverständlichkeit als Besonderem geködert wird und dafür evtl. einen Aufpreis bezahlt oder von alternativen Angeboten ferngehalten wird. Der Andere ist der Konkurrent des unlauter Werbenden, weil dem, sich an die Regeln haltend, die Möglichkeit des Geschäfts mit dem von der Konkurrenz geprellten Kunden entgeht.

                  Fair wäre in dem Fall, den Händler formlos auf seinen Fehler hinzuweisen, ihm die Gelegenheit zur Korrektur zu geben, so dass ihm erst bei fortgesetztem oder wiederholtem Verstoß Kosten entstehen, sofern nicht klare Indizien dafür vorliegen, dass der Rechtsverstoß wissentlich begangen wurde.

                  Solange wir hier von Regelverstößen unter konkurrierenden Geschäftsleuten sprechen – für die wurde das Mittel der Abmahnung ursprünglich geschaffen –, nö. Zudem ist die Abmahnung der Hinweis auf den Fehler. Nur eben nicht formlos. Für solche Aufgaben beauftragt man jemanden, der bezahlt werden will. Und das will man, gerade wenn es um durch Andere begangene Fehler bzw. Regelverstöße geht, nicht selber sein.

                  Wir als Privatpersonen können und sollten es so machen, wie du es vorschlägst. Geschäftsleute aber sollten sich – viel stärker als wir „in privat“ – vorher Gedanken über die Einhaltung der Regeln gemacht haben. Bei der hier im Raum stehenden Regel sollten wir zudem davon ausgehen können, dass sie bekannt ist und im Regelfall nicht unwissentlich gebrochen wird. Den Missetäter für einen Regelverstoß für den Aufwand in Anspruch zu nehmen (typischerweise mit ein paar hundert Euro) ist bestenfalls heilsam. Die Alternative wäre die Keule mit der Klage.

                  Soll man das juristische Mittel seines schlechten Rufs wegen nicht anfassen oder soll jemand, der versucht, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen, eben auch mit diesem Mittel in die Schranken verwiesen werden?

                  Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

                  Eben (auch wenn wir beide diese unterschiedlich sehen).

                  Davon abgesehen gilt leider immer noch: Recht ≠ Gerechtigkeit ≠ Fairness

                  Hhhm … namnamnam, ein Plätzchen; ein Allgemeinplätzchen. ;-)

                  Tschö, Auge

                  --
                  Es schimmerte ein Licht am Ende des Tunnels und es stammte von einem Flammenwerfer.
                  Terry Pratchett, „Gevatter Tod“
                  1. Moin!

                    Die Werbung mit einer Selbstverständlichkeit schadet sehr wohl und zwar gleich Zweien. Der eine Geschädigte ist der Kunde, weil er mit einer Selbstverständlichkeit als Besonderem geködert wird und dafür evtl. einen Aufpreis bezahlt oder von alternativen Angeboten ferngehalten wird. Der Andere ist der Konkurrent des unlauter Werbenden, weil dem, sich an die Regeln haltend, die Möglichkeit des Geschäfts mit dem von der Konkurrenz geprellten Kunden entgeht.

                    So ist es.

                    Zudem ist die Abmahnung der Hinweis auf den Fehler. Nur eben nicht formlos.

                    Formlos schon, denn es gibt formal keine Formvorschrift. Theoretisch kann man auch mündlich, sogar fernmündlich abmahnen. Nur sollte man sich klar darüber sein, dass man nach § 93 ZPO dann auf den Prozesskosten sitzen bleiben kann, weil man die Abmahnung und deren Inhalt beweisen können muss.

                    Nur ist die Abmahnung nicht immer kostenlos. An diesem Punkt besteht just jenes Missbrauchspotential, das Kriminelle und auch andere Kriminelle mit dem Titel des so genannten Rechtanwaltes, also Pack gerde aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität ausnutzen. Dumm nur, dass der Bundestag aus einem Haufen Anwälten besteht, welche diese Möglichkeit des unrechten Notwerwerbs durch völlig überzogene Kostennoten nicht abschaffen wollen und zum anderen auch aus kriminellem Pack (Weshalb haben wir denn europarechtswidrig kein Antikorruptionsgesetz?) welches dieses Mittel dringend braucht um neben dem Strafrecht auch mit dem Zivilrecht die Möglichkeit zu haben, Kritiker über die Kosten zu schädigen und also zu bestrafen.

                    Was ja nicht Sinn der Sache ist...

                    Jörg Reinholz