Auge: Werbung mit Selbverständlichkeiten ist auch UWG-widrig

Beitrag lesen

Hallo

Ist es das unfaire Mittel, den Autohändler abzumahnen, weil er mit einer Selbstverständlichkeit wirbt? Oder ist es das unfaire Mittel, mit der Selbstverständlichkeit zu werben und dem Unwissenden diese Selbstverständlichkeit als etwas besonderes vorzugaukeln.

beides ist unfair, IMO. Aber während das Werben mit einer Selbstverständlichkeit niemandem direkt schadet, ist eine Abmahnung in der Regel sofort kostenpflichtig, schadet also dem Abgemahnten unmittelbar. Das sollte nach meinem Rechtsverständnis nicht sein.

Das sehe ich ganz anders. Die Werbung mit einer Selbstverständlichkeit schadet sehr wohl und zwar gleich Zweien. Der eine Geschädigte ist der Kunde, weil er mit einer Selbstverständlichkeit als Besonderem geködert wird und dafür evtl. einen Aufpreis bezahlt oder von alternativen Angeboten ferngehalten wird. Der Andere ist der Konkurrent des unlauter Werbenden, weil dem, sich an die Regeln haltend, die Möglichkeit des Geschäfts mit dem von der Konkurrenz geprellten Kunden entgeht.

Fair wäre in dem Fall, den Händler formlos auf seinen Fehler hinzuweisen, ihm die Gelegenheit zur Korrektur zu geben, so dass ihm erst bei fortgesetztem oder wiederholtem Verstoß Kosten entstehen, sofern nicht klare Indizien dafür vorliegen, dass der Rechtsverstoß wissentlich begangen wurde.

Solange wir hier von Regelverstößen unter konkurrierenden Geschäftsleuten sprechen – für die wurde das Mittel der Abmahnung ursprünglich geschaffen –, nö. Zudem ist die Abmahnung der Hinweis auf den Fehler. Nur eben nicht formlos. Für solche Aufgaben beauftragt man jemanden, der bezahlt werden will. Und das will man, gerade wenn es um durch Andere begangene Fehler bzw. Regelverstöße geht, nicht selber sein.

Wir als Privatpersonen können und sollten es so machen, wie du es vorschlägst. Geschäftsleute aber sollten sich – viel stärker als wir „in privat“ – vorher Gedanken über die Einhaltung der Regeln gemacht haben. Bei der hier im Raum stehenden Regel sollten wir zudem davon ausgehen können, dass sie bekannt ist und im Regelfall nicht unwissentlich gebrochen wird. Den Missetäter für einen Regelverstoß für den Aufwand in Anspruch zu nehmen (typischerweise mit ein paar hundert Euro) ist bestenfalls heilsam. Die Alternative wäre die Keule mit der Klage.

Soll man das juristische Mittel seines schlechten Rufs wegen nicht anfassen oder soll jemand, der versucht, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen, eben auch mit diesem Mittel in die Schranken verwiesen werden?

Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Eben (auch wenn wir beide diese unterschiedlich sehen).

Davon abgesehen gilt leider immer noch: Recht ≠ Gerechtigkeit ≠ Fairness

Hhhm … namnamnam, ein Plätzchen; ein Allgemeinplätzchen. ;-)

Tschö, Auge

--
Es schimmerte ein Licht am Ende des Tunnels und es stammte von einem Flammenwerfer.
Terry Pratchett, „Gevatter Tod“