Moin!
Die Werbung mit einer Selbstverständlichkeit schadet sehr wohl und zwar gleich Zweien. Der eine Geschädigte ist der Kunde, weil er mit einer Selbstverständlichkeit als Besonderem geködert wird und dafür evtl. einen Aufpreis bezahlt oder von alternativen Angeboten ferngehalten wird. Der Andere ist der Konkurrent des unlauter Werbenden, weil dem, sich an die Regeln haltend, die Möglichkeit des Geschäfts mit dem von der Konkurrenz geprellten Kunden entgeht.
So ist es.
Zudem ist die Abmahnung der Hinweis auf den Fehler. Nur eben nicht formlos.
Formlos schon, denn es gibt formal keine Formvorschrift. Theoretisch kann man auch mündlich, sogar fernmündlich abmahnen. Nur sollte man sich klar darüber sein, dass man nach § 93 ZPO dann auf den Prozesskosten sitzen bleiben kann, weil man die Abmahnung und deren Inhalt beweisen können muss.
Nur ist die Abmahnung nicht immer kostenlos. An diesem Punkt besteht just jenes Missbrauchspotential, das Kriminelle und auch andere Kriminelle mit dem Titel des so genannten Rechtanwaltes, also Pack gerde aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität ausnutzen. Dumm nur, dass der Bundestag aus einem Haufen Anwälten besteht, welche diese Möglichkeit des unrechten Notwerwerbs durch völlig überzogene Kostennoten nicht abschaffen wollen und zum anderen auch aus kriminellem Pack (Weshalb haben wir denn europarechtswidrig kein Antikorruptionsgesetz?) welches dieses Mittel dringend braucht um neben dem Strafrecht auch mit dem Zivilrecht die Möglichkeit zu haben, Kritiker über die Kosten zu schädigen und also zu bestrafen.
Was ja nicht Sinn der Sache ist...
Jörg Reinholz