Moin Linuchs,
"Wenn die Geldkassette im Automaten angestoßen oder geschüttelt werde, "platzt die Farbpatrone und spritzt mit hohem Druck eine nicht ablösbare Farbe auf die Geldscheine" ... Das Geld sei damit wertlos - auch für die Deutsche Bahn."
Das bezweifle ich. Soweit nir bekannt, werden beschädigte Geldscheine ersetzt, sofern sie eindeutig als Geldschein erkennbar sind. Klartext: Es müssen mehr als 50% der Scheinfläche vorgelegt werden. Etwa bei Brandschaden.
Einerseits ist die für solche Zwecke verwendete Farbe ist eine Spezial-Farbe, die eine feste Verbindung mit dem Geld eingeht. Und andererseits deutet eingefärbtes Geld auf Raub hin, dieses System wird ja oft verwendet, etwa bei Geldautomaten. Und drittens wird auch die Bundesbank stutzig, wenn du da einen ganzen Sack eingefärbtes Geld hinschickst ;)
Oder ging es dir um die Formulierung „wertlos - auch für die deutsche Bahn?“ Das ist natürlich Unsinn, die DB ist einerseits sicherlich versichert und andererseits kann sie das Geld dann doch umtauschen, ja. Wertlos ist es nur für die Straftäter.
LG,
CK