Peece: Facebook „IP-Inhalt“ ausschalten durch Miniaturbild

Hallo,

könnte man die einräumung einer Nutzungslizenz von Fotos an Facebook („IP-Lizenz“) unterbinden, in dem man von seiner privaten Website Fotos via Miniaturbild nur einbindet?
Aber in den AGB's heißt es anscheinend:
 "Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“)."

Mal davon abgesehen, dass da steht, Inhalte die man "postet"! ... und nicht die man hochlädt. (Wie soll das denn gehen?) ...könnte das via Miniaturbild einbinden funktionieren?

  1. ...könnte das via Miniaturbild einbinden funktionieren?

    Weißt Du, wie Du Fratz(hum)buk komplett austrickst?

    soooooo.....

    Lukas

    1. Mahlzeit,

      soooooo.....

      Das haben doch ca. 500 Mio Nutzer zum 30.01 eh angekündigt. Und da deren Seiten noch da sind und diese Personen auch noch posten (natürlich weiss ich das nicht bei allen aber von ein paar ;)) muss es ne Möglichkeit geben, auch ohne FB-Konto zu posten.

      Wer Ironie findet, darf sie natürlich behalten.

      --
      eigentlich ist mir bewusst, dass ich hin und wieder einfach mal die Klappe halten sollte. Doch genau in den unpassendsten Momenten erwische ich mich dabei, wie ich dennoch etwas sage ...
  2. Moin.

    könnte man die einräumung einer Nutzungslizenz von Fotos an Facebook („IP-Lizenz“) unterbinden, in dem man von seiner privaten Website Fotos via Miniaturbild nur einbindet?

    Was meinst Du damit? Link posten, so dass FB sich auf der Seite ein Bild sucht, das es dann zu dem Link anzeigt?

    Aber in den AGB's heißt es anscheinend:
    "Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“)."

    Der böse, böse Paragraf. An sich bedeutet der zunächst nur, dass FB, um ein Bild oder einen Text oder wasauchimmer Du "postest" von Dir auch die Erlaubnis benötigt, es auf FB anzuzeigen. Ansonsten könnte ein professioneller Fotograf selbst seine geschützten Fotos hochladen und FB anschließend wegen Urheberrecht verklagen, weil sie die Inhalte auch tatsächlich anzeigen. Davor muss sich FB schützen und genau dafür steht dieser Paragraf. Warum darüber immer so ein Bo-Hei gemacht wird, hat sich mir noch nie erschlossen.
    Dass einzige, was man anmeckern könnte, ist die Erweiterung, dass sie diese Inhalte auch unterlizensieren dürfen wollen. Aber auch das macht nach Punkt 1 eigentlich nicht mehr viel aus. Dazu könnte schon zählen, dass das Benutzerbild z.B. auch bei XMPP an Drittsoftware-Chats weitergegeben wird, um es dort anzuzeigen. Es gibt noch genügend andere Szenarien und keine davon hat mit "Wir verkaufen Deine Inhalte" zu tun...

    Mal davon abgesehen, dass da steht, Inhalte die man "postet"! ... und nicht die man hochlädt. (Wie soll das denn gehen?)

    Posten ist "neudeutsch" für alles, was man per "Absenden" überträgt. Ob das Texte, Bilder, Links oder wasauchimmer ist... es ist alles unter einem einheitlichen Begriff erfasst... ;)