Auge: Garantieverlust

Beitrag lesen

Hallo

Samsung muss keine Garantie für das Zusammenspiel seiner Hardware mit einer anderen Software übernehmen.
Nein, selbstverständlich nicht. Aber für das prinzipielle Funktionieren der Hardware an sich.
Was wird Samsung in einem Fall wie dem von M. genannten (Taschenlampenapp Torch von CM) tun?

sich rausreden, ist ja klar. So wie es die Hersteller zunächst immer tun, wenn der Kunde mit Garantieansprüchen kommt. Jeder Hersteller oder Händler wird zunächst einen Vorwand suchen, warum dieser konkrete Schaden nicht von der Garantie abgedeckt sein sollte.

In diesem (oder einem vergleichbaren) Fall kann ich ihnen das nicht einmal übel nehmen, denn …

Sie werden sagen, dass die App das Bauteil (hier die LED) vorzeitig hat altern lassen. Konsequenz: keine Garantie.

… Wenn also der Hersteller schon weiß, dass ein längerer Betrieb mit 100% Leistung das Bauteil schädigt, muss er Vorkehrungen treffen, um beispielsweise mit zunehmender Betriebsdauer die Leistung nach und nach zu drosseln. Das kann über die Firmware realisiert sein; noch wirksamer wäre ein PTC in Reihe zur LED (das ist ein Bauteil, dessen elektrischer Widerstand mit der Temperatur stark zunimmt).

Ist diese "Sicherheitsfunktion" dagegen in Software realisiert, also leicht vom eigentlichen Produkt zu trennen, dann halte ich das für unzureichend.

… obwohl ich dir zustimme, dass eine solche Sicherung am besten in Hardware erfolgen soll, ist es doch so, dass die heutzutage eben doch in Software daherkommt. Egal, ob du das für unzureichend hältst, der Hersteller geht von einer Nutzungsdauer von zwei bis drei Jahren aus und dafür hat das halt zu reichen. Mehr nicht.

Ich sehe das ganz ähnlich wie noch vor wenigen Jahren bei Haushalts- und Küchengeräten, die nur für Kurzzeitbetrieb ausgelegt sind. Inzwischen muss eine solche Einschränkung für Laien verständlich in der Bedienungsanleitung stehen; …

Ach, tut es das? Wenn man nicht andauernd solche Geräte kauft, bekommt man soetwas garnicht mit. :-)

Bei meinem 11 Jahre alten Aktenvernichter steht es nicht nur in der Bendienungsanleitung, sondern auch auf dem Gerät drauf, dass er für maximal 2 Minuten am Stück genutzt werden darf. Das ist das einzige Gerät in meinem Haushalt mit einer solchen Einschränkung.

Eine Bekannte beklagte sich letztens über den 30-EURO-Stabmixer, der nach einem halben Jahr das Zeitliche segnete. Was soll man von einem Gerät dieser Klasse bei oftmaligem Gebrauch (und nicht nur zum Wasser quirlen) auch erwarten?!

Ihr AKA-Handmixer tut es aber nach 30 Jahren immer noch. :-)

Tschö, Auge

--
Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
ie:{ fl:| br:> va:) ls:[ fo:) rl:( ss:| de:> js:| zu:}